Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

Kritik: Kirchenasyl in Thüringen als System parallel zum Staat?

Das sogenannte Kirchenasyl ist in Thüringen weiterhin ein weitgehend intransparentes und rechtlich kaum geregeltes Gebiet. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor.

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Kritik: Kirchenasyl in Thüringen als System parallel zum Staat?

Das Thema Kirchenasyl sorgt in Deutschland regelmäßig für politische Debatten – so auch jüngst in Thüringen. (Symbolbild)

© IMAGO / epd

Erfurt. – Im Jahr 2024 befanden sich laut Angaben des Landesverwaltungsamts 52 Personen im Kirchenasyl. Dabei handelte es sich überwiegend um sogenannte Dublin-Fälle, bei denen eine Überstellung in einen anderen EU-Staat vorgesehen gewesen wäre. „Das Gros der Personen war vollziehbar ausreisepflichtig – in einem Fall erfolgte eine freiwillige Ausreise“, heißt es in der Regierungsantwort. Die größte Gruppe stellten mit 22 Personen Menschen aus Syrien, gefolgt von Personen mit unbekannter Staatsangehörigkeit (16) sowie aus Afghanistan (sieben Personen) und dem Irak (drei Personen).

Belastbare Zahlen zum Verbleib der Betroffenen nach Ende des Kirchenasyls oder zur Dauer ihres Aufenthalts in kirchlichen Räumen liegen der Landesregierung nicht vor. Ein Grund dafür ist, dass „seitens der Kirchen in der Regel keine Benachrichtigung über eine Beendigung des Kirchenasyls erfolgt“. In der Praxis bleiben die Betroffenen meist bis zum Ablauf der Dublin-Überstellungsfrist und wechseln anschließend ins nationale Asylverfahren.

Keine rechtliche Grundlage

Das Kirchenasyl stützt sich rechtlich nicht auf gesetzliche Regelungen im Asyl- oder Aufenthaltsrecht. Die Landesregierung verweist stattdessen auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2015 zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchen. Demnach finden in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung besonderer humanitärer Härten Einzelfallprüfungen statt. „Weitergehende landesspezifische Regelungen bestehen nicht“, so die Landesregierung.

AfD sieht „rechtsfreien Raum“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Haseloff übt scharfe Kritik am Kirchenasyl. Es handele sich um ein „Asylsystem parallel zum staatlichen Asylverfahren“, das „intransparent“ sei und nationales Recht untergrabe. Weder die Ausländerbehörden noch die Kirchen führten eine detaillierte Statistik zu den Fällen, moniert Haseloff. Es könnten keine belastbaren statistischen Angaben zur Aufenthaltslänge von Ausländern im Kirchenasyl vorgelegt werden. Auch erfolgten seitens der Kirchen keine Benachrichtigungen über eine Beendigung des Kirchenasyls.

Auch rechtlich sieht Haseloff Handlungsbedarf: „Dieses Problem kann leicht behoben werden, denn das Kirchenasyl unterliegt keiner gesetzlichen Grundlage im Asyl- oder Aufenthaltsgesetz.“ In der Praxis würden Kirchen jedoch oftmals illegalen Einwanderern Asyl gewähren, um dem Dublin-Verfahren zu entfliehen. Dies sei ein „Missbrauch des Asylprinzips“, für den sich Kirchenvertreter entsprechend verantworten müssten.

Forderung nach politischer Konsequenz

Für den AfD-Abgeordneten steht fest, dass die Vereinbarung zum Kirchenasyl zwischen Bund und Kirche aufgekündigt werden müsse. Da diese Vereinbarung nicht rechtlich bindend sei, könne Thüringen eigenständige Maßnahmen ergreifen. „Der Rechtsstaat darf sich nicht von fehlgeleiteten religiösen Institutionen zähmen lassen“, erklärt Haseloff. Thüringen solle mit gutem Beispiel vorangehen, denn „eine echte Migrationswende beginnt mit der Reaktivierung nationalen Rechts – auf allen Ebenen“. Einen entsprechenden Antrag kündigte Haseloff für das nächste Plenum an.

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