Krah und die Remigration: Eine Grundsatzfrage bewegt das rechte Lager
Die Remigrationfrage beschäftigt die politische Rechte derzeit noch mehr als sonst. Fabian Walch analysiert die aktuelle Debatte vor dem Hintergrund des jüngsten Gesprächs zwischen Maximilian Krah, Götz Kubitschek und Ellen Kositza.
In der jüngsten Ausgabe ihres Podcasts „Am Rande der Gesellschaft“ waren der Verleger Götz Kubitschek und Ellen Kositza zuletzt mit dem AfD-Politiker Maximilian Krah zu hören.
© Screenshot YouTubeDie Rechte ist lebendig wie lange nicht mehr. Die jüngste Diskussion um den Begriff der Remigration, die durch die Correctiv-Geschichte rund um das Treffen in Potsdam ausgelöst wurde, hat nicht nur zu großen Protesten geführt, sondern auch zu staatlichen Repressionen und dem Projekt eines AfD-Verbots. Das Urteil des Oberverfassungsgerichts in Münster und auch die staatlich forcierten Proteste gegen die AfD haben Maximilian Krah nach eigenen Angaben dazu gebracht, eine Kurskorrektur vorzunehmen und Positionen zu überdenken beziehungsweise zu präzisieren. Das führte zu einer heftigen Diskussion innerhalb der Rechten, deren vorläufiger Höhepunkt das kürzliche Streitgespräch in Schnellroda darstellte.
Remigration als Kernforderung der Rechten
Eines vorweg: Remigration ist alternativlos! Wir haben längst den Punkt überschritten, wo wir darüber diskutieren könnten, wen wir hereinlassen. Dass alles vergebens ist, wenn nicht vorher die Grenzen geschlossen werden und vorerst jeglicher Zuzug gestoppt wird, ist eine einhellige Position. Die jetzige Diskussion dreht sich ausschließlich darum, wer wieder gehen muss – und das sind viele. Was umfasst aber nun Remigration? Im Kern drei Gruppen:
1.) Zum einen die Gruppe der Illegalen, also all jene, die keinen aufrechten Aufenthaltstitel haben. Das beinhaltet auch, die Lage in den diversen Heimatländern neu zu beurteilen. Etwa Syrien, wo nach dem Sturz von Assad die Lage eine völlig andere ist. All jene, die vor Assad und seinen Schergen geflüchtet sind, haben keinen aufrechten Asylgrund mehr und müssen folglich remigrieren.
2.) Zweitens die Gruppe der Ausländer mit aufrechtem Aufenthaltstitel, die eine wirtschaftliche, kriminelle oder kulturelle Belastung darstellen. Das umfasst jene, die ins Sozialsystem einwandern, Parallelgesellschaften vorantreiben oder straffällig geworden sind. Besonders den Kriminellen muss umgehend der Aufenthaltstitel entzogen werden und die Abschiebung erfolgen. Wer straffällig wird, hat das Gastrecht missbraucht und jegliches Anrecht auf Schutz verwirkt.
3.) Drittens auch jene Personen, die bereits eingebürgert wurden, aber sich beharrlich der Assimilation verweigern und wie bei Gruppe zwei nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können oder schwer straffällig geworden sind. Wer die Staatsbürgerschaft durch betrügerische Absicht erworben hat – etwa falsche Personenangaben zu Herkunft oder dergleichen – sich schwerer Straftaten, Klankriminalität oder Terrorismus schuldig gemacht hat, soll auch wieder ausgebürgert werden können. Dazu gehört etwa die Gruppe der extremistischen Muslime. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft muss hier möglich sein, wie das bereits bei Söldnern möglich ist. Zudem müssen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um auch etwaige Staatenlosigkeit in Kauf nehmen zu dürfen. Ansonsten muss Remigrationsdruck durch unterschiedlichste Maßnahmen ausgeübt werden.
Krahs juristischer Einwand
Bei den ersten beiden Gruppen herrscht Einhelligkeit. Die dritte Gruppe jedoch ruft Zweifel nach der rechtlichen Umsetzung hervor. So auch beim Juristen Krah. Und das entzündete die Diskussion darüber, wie weit Remigration gehen kann oder darf. Krah bezieht sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster und empfiehlt die politische Orientierung an drei Grundsätzen, um sich einem Verbotsverfahren zu entziehen und in der Breite anschlussfähig zu sein: „Gleichheit der Staatsbürger, Religionsfreiheit auch für Muslime und keine allgemeine Staatsfeindlichkeit im Sinne eines Libertären.“ Krah meint, dass das Stöckchen nicht zu hoch sei, über das man jetzt springen müsse.
Abgesehen davon, dass ich wie Götz Kubitschek sehe, dass das jedenfalls zu hoch ist, verkennt Krah, dass der tiefe Staat hier eine Salamitaktik verfolgt und dieses Stöckchen weiter zu unseren Ungunsten nach oben verschieben wird, wenn man nachgibt, da das System sich mit diesem „Minimalkonsens“ auf Dauer nicht zufriedengeben wird. Das hat auch Ellen Kositza zurecht eingewandt. Wenngleich auch festgehalten werden muss, dass weder libertäre Staatsfeindlichkeit noch undifferenzierte Islamfeindlichkeit in der AfD vorherrscht, noch die Gleichheit der Staatsbürger infrage gestellt wird. Die Gleichheit der Staatsbürger bezieht sich aber vorwiegend auf eine Gleichheit vor dem Gesetz. Da würde niemand widersprechen.
Migration in globaler Relation
Man ist sich dennoch einig, dass Demos und Ethnos nicht dasselbe sind. In Deutschland leben circa 60 Millionen ethnische Deutsche. Weltweit gibt es jedoch – je nach Zählart – 160 bis 180 Millionen ethnische Deutsche. Das heißt, dass gerade einmal ein Drittel aller ethnisch Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland leben. Im Vergleich leben 1,3 Millionen ethnische Syrer in der BRD, 90.000 in Österreich, 30.000 in der Schweiz, wovon bereits circa 300.000 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben. Rechnet man das auf die weltweit rund 25 Millionen ethnischen Syrer hoch, sieht man, dass sich davon bereits rund sechs Prozent in deutschen Landen befinden.
Ähnlich verhält es sich mit den ethnischen Türken, die weltweit circa 65 bis 71 Millionen sind. Davon leben etwa 2 bis 2,5 Millionen in Deutschland, circa 200.000 in Österreich und ungefähr 120.000 in der Schweiz. Zusammen sind das etwa 4,5 Prozent der globalen Türken. Nehmen wir als letztes Beispiel die Kurden, die keinen eigenen Staat besitzen, aber in der Türkei, Syrien und dem Irak ansässig sind. Auch hier das gleiche Bild: Weltweit gibt es 30 bis 45 Millionen Kurden. 1 bis 1,3 Millionen leben in der BRD und jeweils 100.000 in Österreich und der Schweiz. Gibt in Summe auch an die fünf Prozent. Das ist keine organische Entwicklung, sondern forcierte Ersetzungsmigration. Dass dies das Ziel ist, zeigt das jüngste Beispiel der Fluchtbewegung weißer Südafrikaner, die tatsächlich an Leib und Leben bedroht sind, in die USA. Bei dieser Flüchtlingswelle nämlich haben sich Kirchen, NGOs und andere linke Gruppen gegen die Aufnahme ausgesprochen und versucht, die Fluchtursachen lächerlich zu machen.
Volk, Staatsbürgerschaft und kulturelle Nähe
Deutschland oder andere europäische Länder sind kein orientalisches Siedlungsgebiet, sondern historisch gewachsen, mit eigenen angestammten Volksgruppen. Wir haben dieses Land vererbt bekommen. Deshalb ist es umso wichtiger, die Staatsbürgerschaft nicht wie am türkischen Basar zu verscherbeln. Ein Land gehört ideell dem Volk – rechtsstaatlich allen Staatsbürgern. Umso wichtiger ist es, genau darauf zu achten, wem man diese verleiht, weil damit auch ein Mitbesitz am Staat und dem Land einhergeht. Eigentlich sollte eine Integration bereits vor der Einbürgerung erfolgt sein, was aktuell nicht geschieht. Das führt zu skurrilen Momenten, bei denen deutsche Staatsbürger vor einem deutschen Gericht einen Dolmetscher benötigen, weil sie des Deutschen nicht mächtig sind – völlig absurd!
Auch da herrscht innerhalb der Rechten Konsens: Man muss viel restriktiver sein bei der Vergabe. Kubitschek pocht hier zu Recht auf historisch Gewachsenes einerseits und der zwingend notwendigen Unterscheidung zwischen kulturnah und kulturfern andererseits, denn nur bei ersterem ist eine Assimilation denkbar, wie die Historie – etwa Deutsche Ostsiedlung des Mittelalters – beweist. Auch Krah gesteht ein, dass man zwischen kulturnah und kulturfern unterscheiden kann. Die Bruchlinie tut sich bei der Frage des Umgangs mit bereits Eingebürgerten auf. Krah hat natürlich recht, dass es staatsrechtlich schwer ist, dabei unterschiedlich vorzugehen, aber selbst das deutsche Grundgesetz erkennt Ethnizität an. Das ist der Grund, warum Russlanddeutsche oder Deutsche aus Siebenbürgen usw. ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft Kraft Abstammung haben. Warum soll es also umgekehrt nicht auch möglich sein, bei Staatsbürgern anderer Abstammung anders vorzugehen? Es gibt auch Minderheitenrechte für Sorben in der Lausitz oder Kroaten im Burgenland. Insofern kann man sehr wohl Unterscheidungen machen. Und ja, Remigration muss auch den Entzug der Staatsbürgerschaft nach den eingangs genannten Kriterien als Möglichkeit vorsehen.
Loyalität und Remigration durch Entzug von Pull-Faktoren
Krahs Position erinnert stark an den unsäglichen Ausspruch: „Nun sind sie halt da.“ Das klingt nach Resignation und Kontrollverzicht, den wir oft den politischen Kontrahenten zu Recht vorwerfen. Der Bevölkerungsaustausch wurde und wird massiv forciert und ist folglich auch umkehrbar. Niemand sagt, dass das leicht sein wird, aber noch ist es definitiv möglich. Krah ist meiner Meinung nach zu wenig kreativ, was Remigration betrifft. Er unterschätzt nämlich die völlige Losgelöstheit der Migranten, was den Wohnort betrifft. Es herrscht keinerlei geartete Loyalität zu unserem Land und Volk. Wenn also Pull-Faktoren wie der üppige Sozialstaat erstmal gekappt werden, hält viele, die nicht zum ethnischen Mehrheitsvolk gehören und somit Teil der Schicksalsgemeinschaft sind, nichts mehr hier, auch wenn sie hier geboren wurden und die Staatsbürgerschaft ihr Eigen nennen. Sie besitzen keine Ortsgebundenheit. Nicht umsonst bezeichnen sich eingebürgerte ethnische Türken, die hier teils schon in der vierten Generation leben, immer noch selbstbewusst als Türken, manchmal noch als „Austrotürken“, aber keinesfalls als Österreicher oder Deutsche. Wo deren Loyalität liegt, ist also völlig klar.
Wenn wir entsprechend einen Staat nach Krahs Vorbild bauen, wird bei der kleinsten Krise die Bruchlinie sichtbar und wir haben massive ethnische Konflikte innerhalb eines Staatsgebietes. Aber auch Kubitschek ist hier zu pessimistisch. Das Schlaraffenland kann nicht ewig existieren. Da hat Krah einen Punkt, indem er erwartet, dass es ein Weiterziehen geben wird. Der nächste Staat wartet dann als Beute. Passive Remigration findet nämlich jetzt schon statt. Wie eine neue Studie zeigt, wollen immer mehr Migranten Deutschland wieder verlassen. Als Gründe werden unter anderem Frust über Bürokratie, Steuern und Politik genannt. Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, dass rund ein Viertel der nach Deutschland Eingewanderten darüber nachdenkt, das Land wieder zu verlassen. Drei Prozent – das entspricht etwa 300.000 Migranten – haben bereits konkrete Pläne zur „Auswanderung“ gefasst. Grund zur Freude ist aber verfrüht, da diese nicht zur hochproblematischen Gruppe zählen, die sich den Staat nur zur Beute machen wollen.
Multiethnische Staaten als Warnung
Krah beharrt drauf, dass die unterschiedlichen ethnischen Communities unter sich bleiben sollen. Er übersieht aber, dass dies bereits ganz ohne staatliches Zutun Realität ist. Im Gegenteil: Der linke Staat muss massiv Ressourcen investieren, um sie aus ihren Communities zu holen. Bestes Beispiel sind die unzähligen Werbungen, die schwarze Männer mit weißen Frauen zeigen. Dennoch bleiben solche Beziehungen die absolute Ausnahme. Der Großteil bleibt unter seinesgleichen. Solch ein Staat aus Parallelgesellschaften, die sich anhand ethnischer, manchmal auch religiöser Zugehörigkeit bilden, ist genau das, was wir gerade haben – mit noch autochthoner Mehrheit. Aufgrund der demografischen Entwicklung, also massiver Zuwanderung einerseits und niedriger Geburtenrate aufseiten der Autochthonen und teils sehr hoher Geburtenrate bei Migranten andererseits, werden ethnische Deutsche absehbar zur Minderheit. Selbst bei Aussetzung eines weiteren Zuzugs ist die Schieflage gerade bei der jüngsten Generation jetzt schon fatal. Dann bleibt vielleicht nur mehr ein „Ureinwohner-Reservat“. Dann können die Deutschen auch nicht mehr das tonangebende Ethnos in diesem Vielvölkerstaat sein, wie Krah sich das ersonnen hat.
Dass multiethnische Staaten, wie Krah einen bewirbt, nicht die Lösung sind, zeigen zudem historische Beispiele zur Genüge. Das hat schon in der k. u. k.-Monarchie nicht funktioniert, die sich sogar auf gewachsene Volksgruppen, die Großteiles in ihrem angestammten Gebiet beheimatet waren, stützen konnte. Die heutige Situation ist natürlich eine gänzlich andere, da völlig kulturfremde Ethnien aufeinanderprallen. Der Staat Libanon ist nur das jüngste Beispiel eines krachend gescheiterten multiethnischen Staates. Krah brachte in diesem Zusammenhang als aus seiner Sicht gelungenes Beispiel Südtirol, was schon aus historischen Gründen deplatziert war. Aber dieses Beispiel zeigt dennoch, wohin die Reise in einem multiethnischen Staat führen würde. Es bedürfe einer komplizierten Verfassung, welche die Macht paritätisch aufteilt, um keine Volksgruppe zu benachteiligen. Das ist jedoch rein ideologisch schon abzulehnen. Ziel muss nämlich ein Staat mit relativer Homogenität sein, dessen Wir-Gefühl nicht auf einer Verfassung, sondern auf dem Prinzip der Schicksalsgemeinschaft mit tiefgehenden historischen Banden und ethnokultureller Basis beruht.
Auch Krahs Beispiel mit den Sorben in der Sächsischen Verfassung, die er in einem Gastbeitrag auf Sezession im Netz nachreicht, hinkt gewaltig, da es sich um einen geschlossenen und historisch gewachsenen Siedlungsraum einer kulturnahen Volksgruppe handelt. Die Sorben in Sachsen oder Dänen in Schleswig-Holstein kulturell auf eine Stufe mit Afghanen, Somaliern oder Syrern zu stellen, ist ein Hohn für jeden Rechten und verkennt die historische sowie geopolitische Sichtweise, die Krah gerne einmahnt. Zumindest erkennt er an, dass Assimilation nur bei kulturnahen Volksgruppen in größerer Zahl überhaupt denkbar ist. Immerhin geht es in letzter Konsequenz auch um die Rettung der Volksseele, die schwer geschunden ist.
Verzicht auf Konfrontation? Strategiestreit mit Krah
Krah plädiert dafür, dem Gegner die Möglichkeit zu geben, gesichtswahrend aus der Sache wieder herauszukommen. Das ist nobel, gar ritterlich. Es bleibt aber die Frage, ob der Kontrahent dieses Angebot annehmen würde, oder doch lieber auf Gedeih und Verderb weitergeht. Das zu beantworten, ist schwierig. Das bisherige Vorgehen der Protagonisten lässt aber die Vermutung zu, dass es eher Zweiteres sein wird. Krahs Hoffnung beruht hier auf den USA, die genug Einfluss auf die BRD haben, um eine Umkehr einzuleiten. Kubitschek entgegnet zu Recht, dass es auch in der Beamtenschaft kaum mehr Verantwortungsgefühl gibt, anders ist die bisherige Mittäterschaft nicht erklärbar.
Was wir begreifen müssen, ist, dass das System sich nicht derart wehrt, weil wir Rechte Antidemokraten wären. Ganz im Gegenteil, wir stehen fest auf dem Boden der Demokratie, wollen diese sogar teils in Richtung direkte Demokratie ausbauen (wovon Kubitschek kein Freund ist). Das erkennen auch immer mehr Menschen. Der Staat bekämpft uns derart vehement, weil wir den Liberalismus beziehungsweise Neoliberalismus bedrohen. Orbán bringt das auf den Punkt, mit seiner illiberalen Demokratie – darin steckt keine Widersprüchlichkeit. Wir bekämpfen auch nicht den Staat als solchen. Im Gegenteil sind viele von uns überzeugte Nationalisten oder Anhänger des nationalstaatlichen Konzepts.
Systemkritik, Rechtsstaat und demokratischer Anspruch
Krah meint, dass die rechte Idee das Kaiserreich war. Das mag für die Konservativen gegolten haben, aber nicht für das bürgerliche und nationale Lager, wenngleich das Paulskirchenparlament dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. im April 1849 die Kaiserkrone anbot. Das Paradoxe ist jedenfalls, dass das System sogar so weit geht, die Demokratie einzuschränken – Aufhebung von Wahlen (Thüringen, Rumänien …), Nicht-Gestattung von Klubräumen, Parlamentspräsidenten usw. – um ihr liberal-wokes System zu erhalten. Dazu verbiegen sie auch Rechtsstaat, Grundgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention und dergleichen bis zur Unkenntlichkeit.
Das sieht Krah durch seine juristische Brille nicht. Als Jurist will er den Glauben an ein gerechtes System, bei dem im Zweifel jeder zu seinem Recht kommt, nicht aufgeben – was menschlich nachvollziehbar ist. Er muss aber erkennen, dass es nichts mehr mit einem gerechten System zu tun hat, zum „Schutz des Ansehens Deutschlands“ eine Ausreise von patriotischen Staatsbürgern zu verhindern, aber Illegale unbehelligt ins Land zu lassen. Wenn man für ein Schwachkopf-Meme eine Hausdurchsuchung bekommt, ist das System eben der Feind geworden. Rückzug ist deshalb nur zum Zwecke des Anlaufs legitim, und diesen sehe ich bei Krah nicht.
Volk, Abstammung und nationale Verantwortung
Krah ist insofern zu danken, als dass er die Remigrationsdebatte weiter befruchtet. Ob dazu ein Interview mit Correctiv nötig gewesen wäre, sei dahingestellt. Jedenfalls wird lebhaft diskutiert und das ist zu begrüßen. Krah verkennt jedoch meiner Meinung nach das Ausmaß dessen, was hier gerade in Bewegung ist – im ganzen Westen. Dass sich etwas tut, erkennt er immerhin an, indem er etwa auf die Entwicklungen in den USA verweist, die sich definitiv auch auf uns auswirken werden. Die Situation der USA als ehemalige Kolonie und Einwanderungsland ist dennoch eine gänzlich andere und nicht ummünzbar. Deshalb ist es umso wichtiger, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und nicht Passagier zu sein. Selbst Parteien, die sich per Eigendefinition in der Mitte verorten, richten sich gerade neu aus. Wenngleich aktuell nur verbal, zeigt es zumindest aber die Verschiebung des Overtone-Fensters. Deshalb ist jetzt definitiv der falsche Zeitpunkt, um Zugeständnisse zu machen.
Wir haben eine klare Vision der Zukunft für Volk und Land. Das haben die Linken nicht. Sie vermögen nur einzureißen, was Generationen aufgebaut haben. Krah begeht den Fehler, im Bevölkerungsaustausch keine existenzbedrohende Gefahr mehr zu sehen. Ja, Assimilation von all jenen, die gekommen sind, ist nicht wünschenswert. Aber da knüpft die Diskussion wieder bei der Unterscheidung zwischen kulturnahen und kulturfernen Migranten an. Insofern ist auch bei den Zuwanderern zwingend eine Differenzierung geboten. Hier darf man getrost auf Johann Gottfried Herder und seine Kulturnation zurückgreifen.
Der Staat ist für das Volk ein Werkzeug, mit dem es sein eigenes Schicksal schmieden kann. Insofern kann man Krah recht geben, dass der Staat nicht zwingend für den Erhalt des Volkes notwendig ist. Dennoch sind jene Völker ohne eigenen Staat nichts weiter als ein Spielball. Die Kurden können ein Lied davon singen. Demnach ist es für ein Volk ratsam, einen eigenen Nationalstaat zu haben, der primär dem Abstammungsprinzip folgt. Eine Geburtenlotterie gibt es nämlich nicht. Jeder von uns kann nur das Kind seiner Eltern sein. Das ist mitnichten Zufall, sondern Ergebnis einer langen Ahnenreihe, bei der jede Generation für sich bewusste Entscheidungen getroffen hat. Mit Zufälligkeit hat das gar nichts zu tun. Insofern ist es unsere Verantwortung, diese genealogischen Linien nicht abreißen zu lassen und eben auch das Land, welches sie uns vererbt haben, nicht zum willkürlichen Siedlungsgebiet zu degradieren, sondern dafür zu sorgen, dass es weiterhin das ist, was auch sein Name aussagt: Deutschland, das Land der Deutschen!