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Kein Einzelfall: Kommunen täuschen AfD bei Raumvergabe

Während die Anmietung von Hallen und Räumen für ihre Veranstaltungen für Parteien wie die CDU, SPD und die Grünen wahrscheinlich schnell und einfach organisiert ist, kann dies für die AfD zur Geduldsprobe werden.

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Kein Einzelfall: Kommunen täuschen AfD bei Raumvergabe

In der Vergangenheit hatte die AfD immer wieder Probleme bei der Suche nach Veranstaltungsräumen für ihre Parteitage.

© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Düsseldorf/Neu-Ulm. – Die AfD sah sich zuletzt erneut mit Hindernissen bei der Anmietung öffentlicher Räume für ihre Veranstaltungen konfrontiert. Zwei aktuelle Fälle aus Düsseldorf und Neu-Ulm zeigen, wie die Partei bei der Raumvergabe diskriminiert wird und welche Schritte sie unternehmen muss, um zu ihrem Recht zu kommen.

Verzögerungen und Gerichtsstreit um Schulräume

Der AfD-Kreisverband Düsseldorf hatte bereits am 13. Mai 2025 die Anmietung einer Aula oder Mehrzweckhalle für einen Kreisparteitag Ende Juni 2025 unter Fristsetzung für eine Rückmeldung bis zum 19. Mai beantragt. Das zuständige Amt für Schule und Bildung der Stadtverwaltung reagierte jedoch nur schleppend. In einer E-Mail vom 14. Mai 2025 hieß es zunächst: „Bezüglich Ihrer E-Mail vom 13.05.2025 kann ich Ihnen mitteilen, dass die Einhaltung der Frist bis zum 19.05.2025 nicht möglich sein wird. Mit Beteiligung von Schulleitungen und Schulhausmeister*innen haben wir Vorlaufzeiten von 10-14 Tagen.“

Wenige Tage später erinnerte der Sprecher des AfD-Verbandes das Amt mit den Worten: „Ich freue mich auf Ihre Vorschläge zu Beginn der kommenden Woche.“ Es folgte allerdings keine Reaktion und inzwischen war auch die Frist von 14 Tagen verstrichen. Daraufhin forderte die AfD eine Rückmeldung bis zum 2. Juni. Gegen Montagmittag erhielt sie schließlich eine Rückmeldung – und gleichzeitig eine Absage: „Bezüglich Ihrer Anfrage vom 13.05.2025 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass mir die zuständigen Schulleitungen für die in Frage kommenden Schulräume keine Genehmigung erteilt haben, da diese zu dem gewünschtem Zeitraum schulisch genutzt werden, für Abschussfeiern (sic!) etc.“

Erfolg für AfD

Die AfD ließ sich das nicht gefallen und zog vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der FREILICH exklusiv vorliegt und aus dem auch der E-Mail-Austausch ersichtlich wird, wurde am 2. Juni 2025 eingereicht. Die Stadt wurde aufgefordert, bis zum 5. Juni Stellung zu beziehen. Die Partei argumentierte darin, dass sie einen Anspruch auf Gleichbehandlung habe, da andere Parteien wie die CDU oder die SPD problemlos Zugang zu solchen Räumen erhielten. Gegenüber FREILICH erklärte der AfD-Sprecher, dass die Partei bereits im vergangenen Jahr mit Problemen zu kämpfen hatte. Bei den Planungen zu Wahlversammlungen und Kreisparteitagen habe man immer viel Vorlauf, dennoch habe man Fristen setzen und mit dem Anwalt drohen müssen, um etwas zu erreichen. Dieses Mal war sogar der Gang vor das Verwaltungsgericht notwendig. Der Fall sei „wieder einmal ein Musterbeispiel für sinnlose Behinderungen im parteipolitischen Wettbewerb“, so der Sprecher.

Am Dienstag erreichte den AfD-Kreisverband schließlich eine weitere E-Mail von der Stadtverwaltung: Man habe noch einmal mit der Leitung einer städtischen Schule gesprochen. Diese habe eine schulische Veranstaltung verschoben, sodass die AfD die Aula nun für ihren Kreisparteitag nutzen könne. Der E-Mail war bereits ein Mietvertrag angehängt.

In einem Schreiben, das FREILICH vorliegt, wies auch das städtische Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen darauf hin, dass der AfD inzwischen ein Mietvertrag zugegangen sei und die Partei das Angebot zwischenzeitlich angenommen habe. Die Kosten für das Verfahren muss nun die Stadt Düsseldorf tragen.

Strafanzeige gegen OB wegen mutmaßlicher Untreue

Auch in Neu-Ulm kam es aufgrund der Vergabe von Räumen zu Konflikten. Franz Schmid, Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Neu-Ulm, wollte im Edwin-Scharff-Haus eine Veranstaltung abhalten. Trotz mehrfacher Anfragen im Januar und Februar 2025 verweigerte die Stadt aber die Nennung freier Termine. Für die nächsten acht Monate sei man „komplett ausgebucht“, hieß es. Doch Schmid konnte nachweisen, dass es freie Termine gab, und sprach von „offenbar wahrheitswidrigen Auskünften“.

Nach ausbleibender Kooperation reichte Schmid schließlich Klage ein. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied am 28. April 2025 zugunsten der AfD und verpflichtete die Stadt, einen Raum für den 7. Juni 2025 bereitzustellen. Die Kosten des Verfahrens, dessen Streitwert bei 5.000 Euro lag, muss Neu-Ulm tragen. Schmid ging aber noch weiter und erstattete am 3. Juni 2025 Strafanzeige gegen Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger (CSU) wegen des Verdachts der Untreue nach § 266 StGB.

Schmid spricht von „unverschämtem“ Verhalten

„Erst kürzlich wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Bochum gegen Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) wegen des Verdachts der Untreue in einem ähnlichen Fall ermittelt“, betonte Schmid. Auch im Fall Neu-Ulm könne eine solche Tat vorliegen. „Es ist jedenfalls nicht hinnehmbar, wenn eine CSU-Bürgermeisterin Veranstaltungen in einer städtischen Halle für CSU-Chef Markus Söder im Mai 2024 oder eines Grünen-Abgeordneten im April 2018 zulässt, aber einem AfD-Abgeordneten die Halle verweigert“, kritisiert der Abgeordnete in einer Pressemitteilung.

Durch eine offenbar wahrheitswidrige Angabe und Willkür werde dann auch noch ein teurer Gerichtsprozess provoziert, den der Steuerzahler zahlen müsse. Das sei „unverschämt“. Ob es kriminell sei, würden nun Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen.

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