Integration durch Arbeit: Neuer „Vorarlberg Kodex“ für Asylwerber in Kraft
Mit dem neuen „Vorarlberg Kodex“ setzt das Land auf Verpflichtung: Asylwerber müssen künftig Integrationsbemühungen zeigen. Wer sich weigert, dem drohen Konsequenzen.
Bregenz. – Seit dem 1. Oktober gilt in Vorarlberg ein neuer Regelkatalog für Asylwerber. Der sogenannte „Kodex” schreibt die Teilnahme an Sprachkursen, Werteunterricht und gemeinnütziger Arbeit verbindlich vor. Wer sich weigert, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen.
Kürzungen beim Taschengeld als Sanktion
Die gesetzliche Grundlage war von der schwarz-blauen Regierung bereits Anfang September geschaffen worden. Mit der seit Oktober gültigen Verordnung können nun erstmals Sanktionen umgesetzt werden. Asylwerber, die ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen mit finanziellen Einschnitten rechnen. So kann das Taschengeld von derzeit 40 Euro im Monat nach einer schriftlichen Ermahnung auf 20 Euro reduziert werden.
Schwerpunkt: Gemeinnützige Arbeit
Ein zentrales Element des neuen Kodex ist die Einbindung in lokale Aktivitäten. Geplant sind Einsätze in Einrichtungen wie der Wäscherei einer Seniorenbetreuung oder beim Aufbau von Veranstaltungen im Stadtsaal Bludenz. Das Angebot an Einsatzmöglichkeiten wurde bereits erweitert, weitere Projekte sollen folgen, erklärte Landesrat Daniel Allgäuer (FPÖ). Derzeit betrifft die Regelung rund 560 Personen.
Bereits vor dem Inkrafttreten wurden Bedenken seitens Juristen und NGOs laut. Sie stellten infrage, ob die Kürzung von Sozialleistungen mit den Grundrechten vereinbar ist. Das Land Vorarlberg zeigt sich allerdings gelassen, mit einer Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof rechnet man nicht.