Hamburgs Gerichte unter Druck: Immer mehr abgelehnte Asylbewerber klagen
In Hamburg steigt die Zahl der Asylbewerber, die nach einer Ablehnung klagen, rasant an. Dadurch dauern die Verfahren immer länger und bringen die Verwaltungsgerichte zunehmend an ihre Grenzen.
In den vergangenen Monaten ist die Zahl der abgelehnten Asylanträge gestiegen – und damit auch die Zahl der Klagen gegen diese Entscheidungen. (Symbolbild)
© IMAGO / foto2pressHamburg. – Die Hamburger Verwaltungsgerichte sehen sich im Jahr 2025 mit einer deutlich wachsenden Zahl von Asylklagen konfrontiert. Bis Ende Juni gingen dort bereits 2.815 Verfahren ein – und damit mehr als im gesamten Vorjahr, wie das Hamburger Abendblatt berichtet. Auch die Zahl der Eilverfahren hat sich stark erhöht: Allein in den ersten sechs Monaten wurden 169 eilbedürftige Asylsachen registriert.
Immer weniger Anträge erfolgreich
Im laufenden Jahr bewilligte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur 18,3 Prozent der Anträge. Damit erhielten vier von fünf Asylbewerbern einen negativen Bescheid. So niedrig war die Anerkennungsquote seit 2015 nicht mehr. Diese Entwicklung wird auf die Linie der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz zurückgeführt.
Parallel zum Anstieg der Ablehnungen wächst auch die Zahl der Klagen gegen diese Entscheidungen. In den Verwaltungsgerichten stapeln sich inzwischen die Akten. „Der Bearbeitungsaufwand ist beträchtlich“, sagt Fabian Brummund von der Pressestelle der Hamburger Verwaltungsgerichte. Besonders die beschleunigte Abarbeitung älterer BAMF-Bestände habe für einen zusätzlichen Schub gesorgt. Auch beim Oberverwaltungsgericht sind die Auswirkungen sichtbar: Die Zahl der Berufungsverfahren hat sich dort innerhalb eines Jahres auf 44 bis Ende Juli verdoppelt. Laut Brummund hängt die Anzahl der Verfahren auch von der Schwerpunktsetzung des BAMF ab. Derzeit betreffen die meisten Verfahren Antragsteller aus dem Iran, Afghanistan, Syrien, der Türkei, dem Irak, Nicaragua, Russland und der Ukraine.
Längere Verfahrenszeiten
Mit den steigenden Zahlen wächst auch die Dauer der Verfahren. „Die Verfahrenslaufzeiten unterliegen typischerweise gewissen Schwankungen und sind unter anderem von der Zahl der Eingänge und der Erledigungen abhängig“, erklärt Brummund. „Extremfall-Werte liegen nicht vor. In Einzelfällen kann es aber zu Verfahrenslaufzeiten von mehreren Jahren kommen.“ Insbesondere beim Oberverwaltungsgericht hat sich die Bearbeitungsdauer deutlich verlängert. Während sie 2024 noch durchschnittlich vier Monate betrug, sind es inzwischen 6,3 Monate.
Neue Stellen gegen den Druck
Um die Belastung abzufedern, wurden beim Verwaltungsgericht Hamburg 2,5 zusätzliche Richterstellen geschaffen. „Das Verwaltungsgericht steht mit der für die Justiz zuständigen Behörde in engem Austausch über die aktuellen Fallzahlen und die jeweilige Belastungssituation“, betont Brummund. Der Bearbeitungsaufwand sei „beträchtlich“ und werde durch neue Fristvorgaben des Asylverfahrensrechts noch erhöht.
Auch die Quote derjenigen, die nach einer Ablehnung klagen, steigt rasant. Im Jahr 2024 lag sie bereits bei 88,4 Prozent, nachdem sie in den Jahren zuvor noch bei 58,8 Prozent (2023) beziehungsweise 64,1 Prozent (2022) gelegen hatte.