Hamburg im Ermittlungsstau: Cybercrime- und Kinderporno-Akten bleiben liegen
Die Hamburger Ermittlungsbehörden sehen sich mit einem massiven Stau an Kriminalfällen konfrontiert. Besonders heikel: Ausgerechnet Deliktsfelder mit höchstem Schutzbedarf sind betroffen.
Die Polizei in Hamburg sieht sich aktuell mit einem massiven Ermittlungsstau konfrontiert. Die AfD übt Kritik an dem Senat.
© IMAGO / FotostandHamburg. – Die Polizei in Hamburg steht unter wachsendem Druck, denn die Zahl der unbearbeiteten Ermittlungsverfahren hat einen neuen Höchststand erreicht. Wie aus der Antwort auf eine aktuelle parlamentarische Anfrage der AfD hervorgeht, haben sich Rückstände in zentralen Deliktsfeldern massiv aufgebaut. Besonders gravierend ist die Lage im Bereich digitaler und sexualisierter Gewalt, also genau dort, wo schnelle Eingriffe entscheidend sind.

Rückstände in sensiblen Ermittlungsbereichen
Laut Angaben der Innenbehörde summierten sich zum Stichtag 30. September 2025 im Landeskriminalamt mehr als 6.800 unbearbeitete oder zurückgestellte Vorgänge. Im Zuständigkeitsbereich des LKA 5, das unter anderem für Cybercrime, verbotene Pornografie sowie Kinder- und Jugendpornografie zuständig ist, waren es 3.821 unerledigte Fälle. Im Bereich des LKA 1 blieben 2.762 Verfahren zu Eigentums- und Gewaltdelikten liegen. Im LKA 4 zählten die Beamten 285 offene Akten zu Sexualdelikten. Weitere Rückstände bestehen in den Bereichen Rauschgift, Geldwäsche und politisch motivierter Kriminalität.
Senat weist Kürzungsvorwürfe zurück
Die AfD wirft dem rot-grünen Senat vor, die Polizei durch massive Einsparvorgaben auszudünnen. Laut Senat existieren jedoch keinerlei aktuelle Sparvorgaben für den Polizeibereich. Die Kritik, Tarifangestellte ohne polizeiliche Befugnisse seien als „Kriminalassistenten“ eingestellt worden, um einen Personalaufwuchs vorzutäuschen, weist der Senat in dieser Form zurück. Allerdings stellt er gleichzeitig klar, dass es sich bei diesen Bezeichnungen nicht um Dienstgrade, sondern um interne Aufgabenbeschreibungen ohne gesetzliche oder tarifliche Grundlage handelt.
Gleichzeitig räumt der Senat ein, dass Tarifbeschäftigte zeitweise auf Stellen des Polizeivollzugsdienstes eingesetzt wurden. Diese Praxis sei „zur kurzfristigen Personalverstärkung“ angewandt worden, vor allem im Landeskriminalamt, und stütze sich auf entsprechende Vorschriften der Landeshaushaltsordnung. Zum 1. Oktober 2025 waren insgesamt 190,56 Planstellen des Vollzugsdienstes rechnerisch mit Angestellten statt mit Beamten besetzt.
Streit um die Folgen
Die Opposition kritisiert, dass die Rückstände zu erheblichen Verzögerungen in Ermittlungsverfahren führen und somit die Interessen der Opfer gefährden. Der Senat hingegen bestreitet jegliche negativen Auswirkungen. Auch die Behauptung, Verfahren würden wegen Personalmangels eingestellt, weist die Behörde kategorisch zurück. Sie betont, solche Einstellungen seien gesetzlich ausgeschlossen. Der Senat äußert sich nicht zu einer direkten Bewertung der Frage, ob die hohen Rückstände die Strafverfolgung faktisch verlangsamen oder Opferrechte beeinträchtigen, und verweist stattdessen auf frühere Drucksachen. Eine politische Stellungnahme wolle man nicht abgeben.
Kritik von AfD
Der AfD-Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann sieht in der aktuellen Lage ein eklatantes Versagen des rot-grünen Senats. „Tausende Ermittlungen stapeln sich – und Rot-Grün erklärt die Lage für unbedenklich. Das ist reine Augenwischerei“, so Nockemann. Er fordert, dass der Staat bei besonders sensiblen Delikten schneller und konsequenter handeln müsse: „Schwere Delikte dürfen im Rechtsstaat nicht auf dem Aktenstapel liegen bleiben“. Wer Menschen schützen wolle, müsse schnell und entschlossen ermitteln – “gerade bei Kinderpornografie, Sexualdelikten und Cybercrime“.




