Gottschalk (AfD) zur Ampelregierung: „Vermisse die Zeiten, in denen Politiker bei Skandalen zurücktraten“

Nach dem Urteil zum Klimafonds hat das Finanzministerium die Ausgabensperre auf fast den gesamten Bundeshaushalt ausgeweitet. In seinem Kommentar für FREILICH benennt der finanzpolitische Sprecher der AfD, Kay Gottschalk, die Schuldigen.

Kommentar von
22.11.2023
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3 Minuten Lesezeit
Gottschalk (AfD) zur Ampelregierung: „Vermisse die Zeiten, in denen Politiker bei Skandalen zurücktraten“
Kay Gottschalk© AfD

Verantwortlich für diese katastrophale Situation ist natürlich die Ampelregierung aus SPD, FDP und Grünen. Denn nicht nur der ideologische Umverteilungs- und Umbauwahn der Grünen in Form der Besteuerung von Reichen und Mittelstand (CO2-Steuer als Klimasoli, Energiepolitik explizit der Ausstieg aus der Atomenergie, Migrationspolitik), sondern auch die typische Ignoranz linker Parteien wie der SPD gegenüber geltenden Gesetzen spiegeln die Realitätsferne dieser Regierung wider. Hinzu kommt das sogenannte „Ungerechtigkeitsempfinden“ der Linken und natürlich der blanke Machtopportunismus der FDP. Zumal die Frage im Raum steht: „War der Ampelkoalition und explizit dem Bundesfinanzminister in seiner Position nicht im Vorfeld bewusst, dass ihr Handeln von Anfang an verfassungswidrig ist?“ Der Klimaschutzfonds (KTF) wurde „zweckentfremdet“, um grüne Traumprojekte zu finanzieren. Aktuellen Medienberichten zufolge hat das Bundesverfassungsgericht nun auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gekippt.

Meine Person und die AfD haben von Anfang an auf die Verfassungswidrigkeit der Haushaltspolitik der Ampel hingewiesen und sich dabei direkt auf die herrschende Rechtsmeinung gestützt, wie die Reden und Anträge der AfD zu den Haushaltsgesetzen der Ampeljahre belegen (Bundestagsdrucksachen 20/488, 20/2064). Weitere Vorschläge meiner Partei sind zielgerichtet und sind auf das Wohl unseres Landes ausgerichtet. Eben Politik für Deutschland, welche aus meiner finanzpolitischen Sicht und aus Sicht der AfD entscheidend zur Verbesserung der Steuerpolitik unseres Landes beiträgt. Dazu gehören die Abschaffung des Solis (20/2536), die Erhöhung der sogenannten Pendlerpauschale auf 50 Cent ab dem ersten Kilometer (20/9318) und die Stärkung der Gastronomie (20/8416), um nur einige aktuelle Beispiele zu nennen.

AfD hat frühzeitig auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen

Insofern ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts völlig richtig. Allerdings muss ich sagen, dass es schon einen bitteren Beigeschmack hat, wenn eine CDU, die 16 Jahre lang mitregiert hat, diesem desolaten Zustand in Deutschland quasi Tür und Tor geöffnet hat und jetzt mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungswidrigkeit des KTF erfolgreich ist. Ein weiteres Beispiel an dieser Stelle ist das Urteil zur Verschiebung der abschließenden Beratung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die nicht in der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause dieses Jahres stattfinden durfte. Kläger war in beiden Fällen die CDU. Die Urteile sind völlig zu Recht ergangen, das will ich gar nicht in Abrede stellen. Dennoch, wenn die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht unter anderem gegen den Corona-Aufbaufonds der Europäischen Union klagt, kommt das Gericht zu einem anderen Urteil. Nämlich, dass keine Verfassungswidrigkeit vorliegt. Ein Schelm, wer Böses denkt, denn Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, ist ein ehemaliger Vertrauter der Altkanzlerin Merkel und wird sein CDU-Parteibuch nicht weggeworfen haben.

Auch in der gestrigen Anhörung (21.11.2023) forderten die Sachverständigen neben Einsparungen ein komplettes Umdenken in der Politik, da ansonsten dramatische Folgen für die Wirtschaft und den Standort Deutschland drohen: Produktionsausfälle, Abwanderung von Unternehmen ins Ausland sowie Privat- und Unternehmensinsolvenzen sind nur ein Bruchteil des Ausmaßes. Darüber hinaus kamen die geladenen Experten zu dem Ergebnis, dass das vorliegende Haushaltsgesetz und das dazugehörige Haushaltsfinanzierungsgesetz nicht beschlussreif sind und damit der Bundeshaushalt 2024 verfassungswidrig sein könnte.

Zukunft der Ampel fragwürdig

Hinzu kommen weitere hausgemachte Regierungskrisen: ein praktisch nicht umsetzbares Gebäudeenergiegesetz, der Absatzeinbruch bei Wärmepumpen, ein „verpasstes“ Wachstumschancengesetz, ein Zukunftsinvestitionsgesetz als „billiger“ Ersatz für ein Jahressteuergesetz. Letzteres soll erst 2024 vorgelegt werden. Auch dies ist einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch: Auch wenn heute Umfragen zeigen, dass ein Drittel der Befragten mit einem Bruch der Ampelkoalition rechnet, glaube ich, dass diese Regierung versuchen wird, bis zur Wahl 2025 im Amt zu bleiben.

Die Grünen und die SPD diskutieren bereits über die Aussetzung der Schuldenbremse. Es ist meines Erachtens nur eine Frage der Zeit bis die FDP erneut „einknickt“, denn um Lindners Worte vor einem Schweizer Forum zu zitieren: „… zwingen ihn die politischen Realitäten mit Grünen und Sozialdemokraten zu regieren“. Diese attestierten Verfassungsbrecher, wie ich bereits in mehreren Reden im Deutschen Bundestag dieser Regierung bescheinigte, müssen im Grunde genommen zurücktreten.

Dies hat meine Partei bereits mehrfach gefordert und bekräftigt es an dieser nochmals. Doch von einer „Schuldenkoalition“ durch einen „Cum-ex-Kanzler“, der den größten Steuerbetrugsskandal in der Geschichte dieses Landes verschleiert, darf man so eine „edle Tat“ zum Wohle der deutschen Bevölkerung wohl leider nicht erwarten. Es geht denen einfach und allein um den Machterhalt und die Pensionierungsansprüche. Ich persönlich vermisse die Zeiten in denen Politiker noch Rückgrat hatten und bei Skandalen zurückgetreten sind.  


Zur Person:

Kay Gottschalk ist Bundestagsabgeordneter der AfD. Er ist Mitbegründer der AfD. Seit Dezember 2021 ist er finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der Freilich-Redaktion.