Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien stärkt die Meinungsfreiheit: Die FPÖ darf das DÖW weiterhin als „pseudowissenschaftlich” bezeichnen. Das Gericht stufte diese Bezeichnung als zulässige politische Kritik ein.
Der Kommentar #DuBistEinMann auf X kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, entschied das OLG Frankfurt. Die klagende Transfrau und Aktivistin zog daraufhin ihren Eilantrag zurück.