Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass eine Schöffin ihr Amt verliert, weil sie im Gerichtssaal ein Kopftuch trug. Die AfD begrüßt das Urteil.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien stärkt die Meinungsfreiheit: Die FPÖ darf das DÖW weiterhin als „pseudowissenschaftlich” bezeichnen. Das Gericht stufte diese Bezeichnung als zulässige politische Kritik ein.

Der Kommentar #DuBistEinMann auf X kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, entschied das OLG Frankfurt. Die klagende Transfrau und Aktivistin zog daraufhin ihren Eilantrag zurück.
