Ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien stärkt die Meinungsfreiheit: Die FPÖ darf das DÖW weiterhin als „pseudowissenschaftlich” bezeichnen. Das Gericht stufte diese Bezeichnung als zulässige politische Kritik ein.
Mit hunderten Anfragen will die FPÖ die Regierung zur Aufarbeitung der Coronapolitik zwingen – sie spricht von Totalitarismus, Machtmissbrauch und einem beispiellosen Angriff auf die Grundrechte.

Vor drei Jahren wurde im Arbeitsprogramm der Bundesregierung die Wiedereinführung eines jährlichen Rechtsextremismusberichts angekündigt. Seit wenigen Tagen steht fest, dass das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) diesen Bericht in Zukunft liefern wird. FREILICH-Chefredakteur Stefan Juritz kritisiert die Auftragsvergabe an die Stiftung.

