Brandenburg: Fünf AfD-Abgeordnete weiter unter VS-Beobachtung
Der Verfassungsschutz Brandenburg überwacht seit Jahren Abgeordnete der AfD-Fraktion. Kritiker werfen der Behörde vor, demokratische Kontrolle zu untergraben und Oppositionelle gezielt zu stigmatisieren.
Die AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg.
© IMAGO / dts NachrichtenagenturPotsdam. – In Brandenburg sorgt die Überwachung mehrerer AfD-Abgeordneter durch den Verfassungsschutz für politischen Zündstoff. Seit Beginn der 7. Wahlperiode im Jahr 2019 stuft das Ministerium des Innern und für Kommunales unter wechselnder Führung regelmäßig Mitglieder der AfD-Fraktion als „rechtsextremistisch“ ein, zuletzt konstant fünf Abgeordnete pro Monat. Die Landesregierung verweist darauf, dass eine solche Bewertung immer dann erfolge, „soweit tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen”. Eine Differenzierung wie bei Organisationen – etwa in Verdachts- oder gesicherte Fälle – erfolge bei Einzelpersonen jedoch nicht.
Keine Beobachtung bis 2018
Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabian Jank und Lena Kotré (beide AfD) wurden in der 6. Wahlperiode keine Mitglieder des Landtags überwacht. Seit 2019 sind die Zahlen jedoch kontinuierlich angestiegen: von einem überwachten Abgeordneten im Jahr 2019 auf sechs im Jahr 2024. Auch in der laufenden 8. Wahlperiode bleibt die Zahl der beobachteten Abgeordneten hoch: Im Mai 2025 lag sie bei fünf Mitgliedern.
Kritik aus der AfD: „Zum Regierungsschutz entartet“
AfD-Abgeordnete üben daran scharfe Kritik. „Dass das Innenministerium und in ihm der Verfassungsschutz einzelne Abgeordnete als Rechtsextremisten brandmarken will, sollte uns zwar zu denken geben, aber nicht beunruhigen“, so Lena Kotré. Sie wirft der Behörde vor, unliebsame Meinungen systematisch zu stigmatisieren. „Unliebsame Meinungen werden von diesem zum Regierungsschutz entarteten Verfassungsschutz schon lange stigmatisiert“. Die Zielrichtung dabei sei klar: „Oppositionspolitiker und nicht zuletzt Bürger sollen mundtot gemacht werden.“ Diese Rechnung werde allerdings nicht aufgehen, so die Abgeordnete.
„Überwachung ohne Rechtsbruch“
Auch Fabian Jank äußert sich kritisch zur Praxis der Einstufung durch den Verfassungsschutz: „Eine Behörde wie der Verfassungsschutz ist in der westliche Welt einmalig. Seine Hauptaufgabe ist das Überblicken der politischen Meinung im Volk.“ Wenn diese nicht passe, werde man als Extremist bezeichnet und bekomme nicht einmal die Möglichkeit einer Anhörung oder einer vollumfänglichen Akteneinsicht, so die Kritik. „Infolge dieser Einstufung darf ich mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht werden, ohne überhaupt rechtswidrig gehandelt zu haben.“ Die Praxis der Überwachung sieht er als symptomatisch für den Zustand der Demokratie: „Dass der VS in Brandenburg nun auch gewählte Volksvertreter seit Jahren überwacht, ist sicher ein Sinnbild für den Zustand unseres demokratischen Systems. Überrascht bin ich jedoch nicht.“
Hinweis: In der ursprünglichen Version hieß es, Jank sehe sich durch die Einstufung als „Extremist“ in seinen Grundrechten verletzt. Diese Formulierung war nicht präzise genug. Jank ist nicht als „Extremist“ eingestuft. Er wollte lediglich schildern, wie dieser Vorgang in der Praxis stattfindet. Wir bitten, diese Ungenauigkeit zu entschuldigen.