Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

Bayern: AfD klagt gegen Landtagspräsidentin Aigner

Weil Landtagspräsidentin Ilse Aigner einem Gast der AfD die Teilnahme am Sommerfest untersagt hat, zieht die AfD-Fraktion juristische Konsequenzen. Laut der Fraktion verletzt Aigner damit ihre Neutralitätspflicht.

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Bayern: AfD klagt gegen Landtagspräsidentin Aigner

Die AfD wirft Aigner vor, ihr Amt als Landtagspräsidentin nicht neutral auszuüben.

© IMAGO / Rolf Poss

München. – Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat juristische Schritte gegen Landtagspräsidentin Ilse Aigner angekündigt. Hintergrund ist die Entscheidung Aigners, einen von dem AfD-Abgeordneten Benjamin Nolte eingeladenen Gast nicht zum Sommerfest des Landtags am 22. Juli zuzulassen. Laut AfD wurde damit die Neutralitätspflicht der Landtagspräsidentin verletzt.

Verweis auf VS-Gutachten als Begründung

Zur Ablehnung des Gästevorschlags berief sich Aigner auf ein Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in dem die AfD kritisch bewertet wird. Die Fraktion kritisierte diese Argumentation scharf: Die Landtagspräsidentin habe sich einseitig auf die Einschätzung einer „weisungsgebundenen Behörde“ gestützt und damit parteipolitisch gehandelt.

In einer Stellungnahme warf der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Christoph Maier, Aigner vor, ihr Amt parteiisch zu nutzen. „Die Landtagspräsidentin sollte politisch neutral auftreten. Leider instrumentalisiert sie ihr Amt jedoch, um Einfluss im politischen Meinungskampf auszuüben.“ Maier kritisierte insbesondere, dass die Ablehnung des Gastes auf Verlautbarungen des Verfassungsschutzes basiere. „Die Ausladung des Gastes eines Abgeordneten unter Verweis auf Verlautbarungen des Verfassungsschutzes ist besonders brisant.“ Er wies darauf hin, dass das Bundesamt sein eigenes Gutachten durch eine Stillhalte-Zusage vor dem Verwaltungsgericht Köln selbst „de facto suspendiert“ habe und daher keine rechtlichen Konsequenzen ableite. „Nur Frau Aigner glaubt offenbar, aus diesem Gutachten Konsequenzen zulasten der AfD ziehen zu können“, so die Kritik. Dies sei „ein erschreckender Missbrauch eines politisch motivierten Gutachtens einer weisungsgebundenen Behörde“.

AfD sieht „Einschränkung der Opposition“

Ein außergerichtlicher Einigungsversuch ist laut AfD gescheitert, weshalb sich die Fraktion nun zu rechtlichen Maßnahmen gezwungen sieht. „Wir stellen uns diesem Versuch, die Rechte der demokratischen Opposition einzuschränken, konsequent entschieden entgegen“, betonte Maier.

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