Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

AfD-Verfassungsschutz-Gutachten: Kritik an der Überwachung gilt als rechtsextrem

Das an die Öffentlichkeit gelangte Gutachten zur AfD sorgt derzeit bei zahlreichen Beobachtern für Kopfschütteln. Sie halten viele der darin angeführten Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei für absurd.

/
/
2 Minuten Lesezeit
AfD-Verfassungsschutz-Gutachten: Kritik an der Überwachung gilt als rechtsextrem

Das Gutachten des BfV über die AfD sorgt aktuell für viel Aufsehen.

© IMAGO / Panama Pictures

Berlin. – Vor rund zwei Wochen löste die Hochstufung der gesamten AfD zu einer „gesichert rechtsextremistischen“ Bestrebung große Aufregung über die Grenzen hinweg aus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) begründete diesen Schritt mit angeblichen Beweisen, die es in einem über 1.000 Seiten starken Gutachten zusammengetragen hatte. Doch auch das Gutachten selbst sorgte für Kritik, da es der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wurde und die AfD zunächst ebenfalls keinen Einblick in dieses erhielt. Lediglich einzelne Medien hatten das Gutachten zugespielt bekommen.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Nichtveröffentlichung wie folgt begründet: „Das ist eine sehr schwierige Entscheidung. Bisher wurde das nie getan, gerade um Quellen zu schützen und keine Hinweise darauf zuzulassen, wodurch die Erkenntnisse gewonnen wurden.“ Es würde ausreichen, dass die Hochstufung vor dem Verwaltungsgericht überprüft werden könne.

Medien veröffentlichten Gutachten

Inzwischen haben auch andere Medien wie Cicero, Nius und die Junge Freiheit das Gutachten erhalten und sich entschieden, es vollständig zu veröffentlichen. Denn so schützenswert sind die Quellen gar nicht. Laut Cicero stützt sich das Gutachten nämlich „fast ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen“. Doch wer dachte, dass sich die Aufregung damit legen würde, hat sich getäuscht. Der Inhalt des Gutachtens sorgt nun nämlich für noch größere Aufregung. Zahlreiche Nutzer in den Sozialen Medien kommentieren die darin zusammengetragenen „Beweise“ und Argumente gegen die AfD als absurd.

Kritik an Überwachung landet im Gutachten

Seit der Veröffentlichung des Gutachtens kursieren im Netz entsprechend auch viele Beispiele, die laut dem BfV belegen sollen, dass die AfD eine „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung ist. Unter anderem wird eine Aussage des AfD-Landesvorsitzenden in Sachsen-Anhalt, Jörg Urban, angeführt. In einem Facebook-Beitrag aus dem Jahr 2022 monierte er die „totalitären Methoden“ der Regierung und zog einen Vergleich zur DDR. Urban schrieb konkret: „Das Ziel dieser neuen Sprachpolizei ist klar: Den Bürgern wird signalisiert, dass sie unter Beobachtung stehen, dass kritische politische Äußerungen erfasst und gesammelt werden. [...] Die Regierung setzt also, auch wenn kein juristisches Vergehen vorliegt, auf Einschüchterung – auf totalitäre Methoden, wie wir sie z.B. aus der DDR kennen.“

Nutzern der Kurznachrichtenplattform X entgeht die Komik in der Tatsache, dass das Amt genau diese kritische Aussage erfasst und gesammelt hat, nicht: „Das ist eigentlich Realsatire nur in unlustig. Es ist wie wenn man jemandem vorwerfen würde die Meinungsfreiheit zu hassen und für die Aussage nicht nur verklagt, sondern auch noch verurteilt würde. Absurde Idee, nicht wahr?“, schreibt ein Nutzer. „Die Realität zu benennen ist also Rechtsextrem. OK“, meint ein anderer lapidar. Für einen weiteren Nutzer ist klar: „Dieser sogenannte Verfassungsschutz entlarvt sich selbst. Offensichtlich merkt er es aber gar nicht.“

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!