Staatsschutz ermittelte wegen Verbreitung des Hashtags „Stolzmonat“

Während in linken Kreisen im Juni der „Pride Month“ gefeiert wird, feiern viele Rechte seit letztem Jahr den „Stolzmonat“. Der Nutzer, der diesen Hashtag in den Sozialen Medien populär gemacht hat, sah sich in den letzten Monaten mit Ermittlungen und sogar einem Gerichtsverfahren konfrontiert.

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Staatsschutz ermittelte wegen Verbreitung des Hashtags „Stolzmonat“
Die Akten zum Fall umfassen mehr als 190 Seiten.© IMAGO / Deutzmann

Wuppertal. – Jedes Jahr im Juni feiert die LGBT-Community ihren „Pride Month“. In diesem Rahmen werden vor Firmengebäuden, auf Regierungsgebäuden und an anderen öffentlichen und belebten Orten LGBT-Flaggen gehisst, die oft auch nach Ende des „Pride Month“ dort verbleiben. Im vergangenen Jahr entstand in rechten Kreisen die Idee, ein Gegenstück zum „Pride Month“ zu schaffen. Der sogenannte „Stolzmonat“ wurde ins Leben gerufen und der entsprechende Hashtag in den Sozialen Medien verbreitet. Um den „Stolzmonat“ vor allem in den Sozialen Medien ins Rollen zu bringen, ihn bekannter zu machen als den „Pride Month“ und möglichst viele Nutzer zu motivieren, sich am „Stolzmonat“ zu beteiligen, übernahm der damalige Administrator des X-Profils (früher Twitter) der AfD Wuppertal, Patrick Kolek, diese Verantwortung und setzte den Plan schließlich erfolgreich in die Tat um. Dies wurde ihm aber zum Verhängnis.

Politik wurde hellhörig

Der Nutzer, der mit dem „Stolzmonat“, wie er selbst sagt, einen Nerv getroffen hat, berichtete auf X, dass der Staatsschutz wegen des Hashtags gegen ihn ermittelt habe. Denn die Resonanz auf das Pendant zum „Pride Month“ sei nicht nur positiv gewesen. Vor allem in Fernsehen und Radio sei vor der neuen „Hassaktion“ gewarnt worden. Schließlich sei man auch im schwarz-grün regierten Wuppertal hellhörig geworden und habe beschlossen, Ermittler auf den Kopf hinter dem Hashtag anzusetzen. Das gehe aus der mehr als 190 Seiten umfassenden Akte hervor, so Kolek auf X. Zunächst sei der Staatsschutz aktiv geworden, nur um herauszufinden, wer hinter dem Hashtag stecke. Dies sei auch vor Gericht so ausgesagt worden. Durch verschiedene Hinweise sei der Staatsschutz dann auf die Identität des Betroffenen gestoßen und habe weiter ermittelt. Es wurde herausgefunden, welches Auto er fährt, was er gelernt hat und in welchen Telegram-Gruppen er aktiv war. In der Folge wurden alle Äußerungen von Kolek seit 2019 ausgewertet. „Man wollte irgendetwas, das man mir vorwerfen kann. Irgendeine strafbare Äußerung, um dem „Inflationären Verbreiter“ des #Stolzmonat kaputt zu machen“, heißt es in dem Beitrag auf X weiter.

Außer zwei Dateien aus dem Jahr 2019 wurde jedoch nichts gefunden. Eine der Dateien zeigte Hitler, wie er den Arm hebt – damit kommentierte der Nutzer in einer Bitcoin-Gruppe nach eigenen Angaben den steigenden Bitcoin-Kurs. Bei der zweiten Datei handelte es sich um einen Videomitschnitt einer Versammlung aus der Zeit des Nationalsozialismus. Aus heutiger Sicht sei nicht mehr rekonstruierbar, worum es dabei ging, erklärt er und weist gleichzeitig darauf hin, dass die Ermittler diese beiden Dateien gar nicht erst dem Gericht vorgelegt hätten. Ihre Begründung: „Das haben wir auf einer anderen Festplatte“. Auch bei der Zeugenvernehmung habe Kolek einen merkwürdigen Eindruck gewonnen. So habe der Zeuge, der nach Koleks Aussage über ihn recherchiert habe, „gezittert wie Espenlaub“. Für ihn habe sich daher der Eindruck ergeben, dass der Zeuge als vorgeschicktes „Bauernopfer“ habe herhalten müssen, wie er in einer Stellungnahme gegenüber FREILICH ausführte.

Ausgang vorerst noch offen

Jedenfalls musste sich Kolek schließlich wegen der beiden genannten Dateien vor Gericht verantworten. Der Vorwurf wäre Volksverhetzung gewesen, die mit einer Höchststrafe von drei Jahren geahndet wird. Das Verfahren wurde jedoch vorerst eingestellt. Es sei noch ein weiteres Verfahren gegen ihn anhängig, so der Betroffene. Je nach dessen Ausgang könnte er in dieser Sache doch noch verurteilt werden. „Nicht wegen satirischer Memes, was die offizielle Begründung wäre. Sondern weil ich es wagte, den #Stolzmonat zu verbreiten.“ Die Gerichtsakten würden aber noch weitere „Skandale“ enthalten, die er in Zukunft auch auf X veröffentlichen möchte.