Rammstein-Sänger Till Lindemann gewinnt Rechtsstreit gegen Süddeutsche

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Süddeutschen Zeitung untersagt, weiterhin Verdächtigungen gegen Till Lindemann zu äußern. Damit endet ein mehr als einjähriger Rechtsstreit.

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Rammstein-Sänger Till Lindemann gewinnt Rechtsstreit gegen Süddeutsche

Till Lindemann.

© IMAGO / Depositphotos

Frankfurt am Main. – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 11. September 2024 eine wichtige Entscheidung zugunsten des Rammstein-Sängers Till Lindemann getroffen. Laut einer Mitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann wurde der Süddeutschen Zeitung (SZ) per einstweiliger Verfügung untersagt, weiterhin den Verdacht zu äußern, Lindemann habe bei einem Konzert in Wien 2019 an einer Frau namens „Kaya R.“ ohne deren Einwilligung sexuelle Handlungen vorgenommen. Hintergrund sind juristische Schritte, die Lindemann gegen die Berichterstattung des SZ-WDR-NDR-Rechercheverbunds eingeleitet hatte.

Gericht sieht Beweisnot

Das Oberlandesgericht (OLG) sah die von der SZ erhobenen Verdachtsmomente nicht hinreichend belegt. Insbesondere bemängelte das Gericht, dass der Artikel der Zeitung vom 02. und 03. Juni 2023 nicht ausgewogen genug sei und der Vorwurf daher nicht gerechtfertigt sei. Dies hat zur Folge, dass die SZ den Hauptvorwurf des Artikels nicht weiter verbreiten darf.

Mit dem Verfahren vor dem OLG Frankfurt geht ein mehr als einjähriger Rechtsstreit zu Ende. Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die SZ abgelehnt, woraufhin es zur Berufung kam, die nun zugunsten Lindemanns entschieden wurde. Die SZ kann gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel mehr einlegen.

Vierte einstweilige Verfügung gegen Rechercheverbund

Die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt ist bereits die vierte gerichtliche Maßnahme gegen die Berichterstattung des Rechercheverbundes von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR im Juni 2023. Bereits am 10. August 2023 hatte das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den NDR erlassen. Auch hier ging es um die Vorwürfe von „Kaya R.“ sowie um Vorwürfe gegen Lindemann, er habe an mehreren Frauen ohne deren Einverständnis sexuelle Handlungen vorgenommen.

Im Juli 2023 ergingen zwei weitere einstweilige Verfügungen gegen die Berichterstattung des Rechercheverbunds. Das Landgericht Hamburg untersagte der Süddeutschen Zeitung und dem NDR, den Verdacht zu äußern, Lindemann habe im Februar 1996 eine Frau namens „Sybille Herder“ vergewaltigt.

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