Nach einem öffentlichen Streit über Inhalte und Tonfall in den Sozialen Medien landete eine Auseinandersetzung zweier Streamer vor Gericht. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob die Bezeichnung „Hatefluencerin” zulässig ist.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Süddeutschen Zeitung untersagt, weiterhin Verdächtigungen gegen Till Lindemann zu äußern. Damit endet ein mehr als einjähriger Rechtsstreit.