Zulässige Meinungsäußerung

AfD gewinnt vor Gericht gegen Schlepper-NGO

Aufgrund eines Rechtsstreits kam es vor dem Oberlandesgericht Dresden zu einer Verhandlung zwischen der AfD und einer Mittelmeer-NGO.

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AfD gewinnt vor Gericht gegen Schlepper-NGO
Seebrücke-Demo in Berlin© Leonhard Lenz, CC0, via Wikimedia Commons

Dresden. - Die Initiative „Sicherer Hafen“ Dresden hatte den Kreisverband der AfD in Dresden aufgrund einer angeblich unwahren Tatsachenbehauptung verklagt. Man sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Dahinter stand die Aussage der AfD Dresden, dass die beiden Kandidaten der Oberbürgermeisterwahl 2022 Eva Jähnigen (Grüne) und Dirk Hilbert (FDP) mit Steuergeldern Schlepperorganisationen wie „Mission Lifeline“ unterstützen würden. Die Initiative „Sicherer Hafen“ unterstützt auch diese Organisation, der vorgeworfen wird, gezielt Migranten nach Deutschland zu bringen.

Gericht schützt Meinungsfreiheit

Das Landgericht beurteilte die Äußerung als eine zulässige Meinungsäußerung und wies die Klage ab. Die Kläger kündigten an, in Berufung gehen zu wollen. Initiativen wie die „Seebrücke“ sind häufig fest in linksradikalen Strukturen verhaftet und treten verstärkt migrationsfreundlich auf. Dabei greifen sie verstärkt auf Netzwerke an Universitäten, Hochschulen und Politik zurück. Bereits im November 2022 gewann die AfD gegen „Mission Lifeline“, da diese erfolglos dagegen geklagt hatte, als eine von Steuergeldern finanzierte Schlepperorganisation bezeichnet zu werden. Der Dresdener OB-Kandidat und Mitglied des AfD-Bundesvorstands Dr. Maximilian Krah kommentierte damals den Erfolg vor Gericht:

„Ein Lichtblick in Sachen Meinungsfreiheit. Die sogenannten Seenotretter gefährden bewusst Menschenleben, um sich dann als Retter fühlen zu können. Wer tatsächlich Menschen helfen will, sollte die Möglichkeit schaffen, Asylanträge in Afrika stellen zu können.“