Freilich #35: Und tschüss!

Clowneske Justiz: Keine Haft für muslimischen Messerangreifer in London

In London ist ein muslimischer Messerangreifer nach einer brutalen Attacke ohne Gefängnisstrafe davongekommen. Kritiker sehen in diesem Urteil ein gefährliches Signal für die Redefreiheit und den Rechtsstaat.

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Clowneske Justiz: Keine Haft für muslimischen Messerangreifer in London

In London griff Moussa Kadri einen Mann mit einem Messer an, der gerade dabei war, einen Koran zu verbrennen.

© Screenshot X

London. – In London wurde ein 59-jähriger Muslim, der einen Koran-Verbrenner mit einem Messer attackiert hatte, lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Moussa Kadri griff am 13. Februar vor dem türkischen Konsulat im Londoner Stadtteil Knightsbridge den 51-jährigen Hamit Coskun an. Dieser hatte zuvor ein Exemplar des Korans angezündet und dabei Parolen wie „Islam ist Religion des Terrorismus” gerufen.

Laut Anklage schrie Kadri zunächst „Ich bringe dich um!“ und stach anschließend mit einem Messer auf Coskun ein. Das Opfer konnte die Attacke teilweise mit dem brennenden Buch abwehren. Später sagte Kadri gegenüber der Polizei: „Ich beschütze meine Religion.“

Gericht setzt Haftstrafe zur Bewährung aus

Das Southwark Crown Court verhängte eine Haftstrafe von 20 Wochen, setzte diese jedoch für 18 Monate zur Bewährung aus. Zudem wurde Kadri verurteilt, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und ein zehn Tage langes Rehabilitationsprogramm zu absolvieren. Richter Adam Hiddleston verurteilte das Vorgehen scharf und sprach von einem „schändlichen“ Verhalten. Den Einsatz von Messern bezeichnete er als „Fluch unserer Gesellschaft“.

Auch Coskun musste sich bereits vor Gericht verantworten: Im Juni wurde er wegen eines religiös motivierten Ordnungsdelikts zu einer Geldstrafe von 240 Pfund verurteilt. Die Richter stuften seine Aktion – Koran-Verbrennung und anti-islamische Parolen – als „hochprovokativ“ ein und sahen darin „zumindest teilweise Hass auf Muslime“ als Motiv.

Heftige Debatten über Redefreiheit

Das Urteil löste in Großbritannien eine intensive Debatte über Redefreiheit und Strafmaß aus. Vertreter der Free Speech Union warnten, die Entscheidung sende ein „grünes Licht“ für religiös motivierte Selbstjustiz. Wer einen „blasphemischen Tweet“ absetze, riskiere eine Gefängnisstrafe, während ein Messerangreifer mit Bewährung davonkomme. Auch die National Secular Society betonte, dass freie Meinungsäußerung „niemals mit Gewalt beantwortet“ werden dürfe.

Vorwurf eines „Blasphemiegesetzes“

Kritiker verweisen auf weitere Fälle, in denen Menschen wegen islamkritischer Kommentare im Internet zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden. Zu den Verurteilten zählen ein 19-Jähriger, der 2022 wegen entsprechender Beiträge über einen Fußballspieler verurteilt wurde, sowie eine Frau aus Liverpool, die 2021 einschlägige Inhalte auf Facebook teilte. Solche Urteile nähren den Verdacht, dass sich de facto ein „Blasphemiegesetz“ etabliert hat.

Die Regierung widerspricht: In Großbritannien gebe es keine Blasphemiegesetze und es seien auch keine geplant. Die bestehenden Regelungen dienten allein dem Schutz vor „Hetze“ und Gewalt, nicht dem Schutz religiöser Gefühle.

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