EIL: Sieg für Compact – Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot auf
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Compact-Magazins aufgehoben. Der Versuch des Innenministeriums, ein Presseorgan mittels Vereinsrecht aufzulösen, ist damit gescheitert.
Leipzig. – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag das folgende Urteil gefällt: Compact wird nicht verboten. Damit ist ein zentraler Streitpunkt zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Compact-Magazin vorerst geklärt.
Angeblicher Angriff auf die freiheitliche Ordnung
Das Bundesinnenministerium hat das Magazin und dessen Teilorganisation, die „Conspect Film GmbH“, vor rund einem Jahr nach dem Vereinsrecht verboten. Zur Begründung hieß es, Compact richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Das Magazin verbreite „antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“. Zudem agitiere das Unternehmen „gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht“.
Bereits Ende 2021 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Compact-Magazin GmbH als „gesichert rechtsextremistische“ Vereinigung ein und beobachtete sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln.
Kläger sahen Pressefreiheit verletzt
Sowohl die Unternehmen als auch mehrere Einzelpersonen klagten gegen das Verbot. Sie wandten sich gegen die Anwendung des Vereinsgesetzes auf ein Medienunternehmen. Ein solches Vorgehen sei unverhältnismäßig, da die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot nicht gegeben seien.
Nachdem das Magazin verboten worden war, entschied das Bundesverwaltungsgericht im August 2024 zunächst im Eilverfahren zugunsten des Magazins und setzte das Verbot außer Vollzug. Dabei hatten drei der fünf Richter zugunsten der Kläger argumentiert. Sie sahen insbesondere mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen der Compact-Veröffentlichungen keine Beanstandung. Dadurch war es dem Herausgeber Jürgen Elsässer und seinen Mitarbeitern möglich, ihre Arbeit bis zur heutigen Entscheidung fortzuführen.