Grüne fordern Gesinnungsprüfung für AfD-Mitglieder im Staatsdienst
Die Grünen wollen AfD-Mitglieder im Staatsdienst unter Generalverdacht stellen. Selbst eine bloße Parteimitgliedschaft soll demnach zu Disziplinarverfahren und einem Waffenverbot führen können.
Irene Mihalic (Mitte) hat gemeinsam mit anderen Abgeordneten ihrer Partei den Antrag gestellt.
© IMAGO / Future ImageBerlin. – Mit einem neuen Antrag im Bundestag zielt die Fraktion der Grünen auf eine verschärfte Kontrolle von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst ab. Künftig soll systematisch überprüft werden, ob Personen, die der AfD Partei angehören, verfassungstreu sind. Gegebenenfalls sollen sie aus dem Staatsdienst entfernt werden.
Entfernung „verfassungsfeindlicher“ Beamter
Der Antrag mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ stand vergangene Woche Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestags. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“.
Schon der Eingang des Antrags enthält eine weitreichende Bewertung. Demnach würde allein schon eine Mitgliedschaft von Beamten in einer „offen rechtsextremistisch“ agierenden Partei wie der AfD den Verdacht begründen, dass der Beamte nicht für die Verfassung einstehe, „sondern vielmehr sogar dagegen agiert und möglicherweise für deren Beseitigung eintritt“.
AfD-Mitgliedschaft als Sicherheitsrisiko?
Die Grünen verweisen mehrfach auf ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) aus dem Mai 2025, in dem die gesamte AfD als „rechtsextremistisch“ eingestuft wird. Besonders problematisch sei es demnach, wenn AfD-Mitglieder Zugang zu Waffen, Munition oder geheimen Informationen erhielten. Die Fraktion fordert deshalb, „Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass Personen mit AfD-Mitgliedschaft keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und gemäß der Verschlusssachenanweisung (VS) eingestuften Informationen erhalten“. An dem Gutachten des BfV gab es allerdings auch massive Kritik von allen Seiten. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) erklärte später: „Für ein Verbotsverfahren ist dieses Gutachten nicht ausreichend.“ Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) nannte das Gutachten „dünn“.
Prüfverfahren auf Bundes- und Landesebene
Wenn es nach den Grünen geht, soll laut Antrag bei „konkreten Verdachtsmomenten“ künftig ein Disziplinarverfahren gegen Beamte im Bund eingeleitet werden, um zu überprüfen, ob Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Zudem soll die Bundesregierung sicherstellen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene konsequent durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sollen auch für Soldaten gelten. Auch Richter sowie Staatsanwälte sollen nicht verschont bleiben. Bei einer bekannten Mitgliedschaft in der AfD sollen demnach „konsequent richterdienstrechtliche Maßnahmen“ ergriffen werden.
Waffenrecht als nächstes Ziel
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt im Waffenrecht. Die Grünen fordern, dass Mitglieder der AfD keine Waffen mehr besitzen dürfen. „Wer Mitgliedern der AfD [...] legal Zugang zu Waffen verschafft oder tatenlos zusieht, wie sie weiter in den Händen von Extremisten sind, nimmt in Kauf, dass sie mit Waffengewalt ihre rechtsextremistischen Vorstellungen umsetzen können.“
Einige Verwaltungsgerichte hätten bereits entschieden, dass „bei einer AfD-Mitgliedschaft die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht gegeben“ sei. Die Fraktion leitet daraus ab, dass die Bundes- und Landesregierungen „zur Ausschöpfung der bestehenden waffenrechtlichen Möglichkeiten zur Versagung von Erlaubnissen für eine einheitliche und restriktive Behördenpraxis auf dieser Linie in ganz Deutschland sorgen“ sollten. Zudem wird gefordert, die rechtliche Grundlage so zu ändern, dass bereits die Mitgliedschaft in der AfD ausreicht, um waffenrechtlich als „unzuverlässig“ zu gelten.