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Umgang mit AfD: Moderatorin Will gesteht Verstoß gegen ÖRR-Auftrag

Viele Beobachter hatten es bereits geahnt, nun gibt auch Anne Will es zu: Im Umgang mit der AfD verstieß ihre Talkshow gegen den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien.

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Umgang mit AfD: Moderatorin Will gesteht Verstoß gegen ÖRR-Auftrag

In ihrem eigenen Podcast will die Moderatorin keine Vertreter der AfD zu Gast haben.

© IMAGO / Horst Galuschka

Berlin. – Die Moderatorin und Journalistin Anne Will hat den Umgang mit der AfD in ihrer früheren ARD-Talkshow kritisch reflektiert. In der aktuellen Folge des Medienpodcasts Läuft, die am Dienstag veröffentlicht wurde, erklärte die Journalistin, dass die Partei im letzten Jahr der Sendung „Anne Will“ nicht mehr eingeladen wurde, wie epd berichtet. Rückblickend räumte sie ein: „Da kann man sagen, das war journalistisch an ein, zwei Stellen gar nicht mehr richtig begründbar, an Wahlabenden beispielsweise, an denen die AfD dann erstaunliche Erfolge feiert.“

Die Entscheidung, auf Gäste der AfD zu verzichten, sei auch durch das nahende Ende der Sendung beeinflusst gewesen: „Die konnten wir aushalten, weil wir wussten, wir hören mit diesem Format bald auf.“ Gleichzeitig betonte sie: „Aber das entspricht nicht dem Auftrag, den öffentlich-rechtliches Fernsehen hat.“

Nicht mehr an Staatsverträge gebunden

Nach dem Ende ihrer Talkshow im Dezember 2023 hat sich Anne Will dem Podcast-Format zugewandt. In Politik mit Anne Will, das über ihre eigene Produktionsfirma Will Media erstellt wird, diskutiert sie wöchentlich politische Themen mit wechselnden Gästen. Anders als im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterliegt sie dabei keiner Verpflichtung zur Ausgewogenheit: „Ich arbeite nicht fürs öffentlich-rechtliche System, ich bin nicht an Staatsverträge gebunden“. Sie habe keinen Auftrag, sondern könne das alles selbst entscheiden – „und da entscheide ich mich dagegen, jemanden von der AfD einzuladen“.

Diese Haltung gelte „nochmal mehr“, seit das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft habe. Die Partei geht gegen diese Entscheidung allerdings juristisch vor. Bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag entschieden hat, ist die Einstufung deshalb ausgesetzt.

AfD-Einladungen an Themen knüpfen

Trotz dieser Einordnung sieht Will für öffentlich-rechtliche Formate auch Spielraum, mit der AfD zu sprechen – allerdings unter bestimmten Bedingungen. Die Parteieinstufung bringe „durchaus Änderungen im Umgang mit der AfD“ mit sich. Man müsse jedoch „sehr genau überlegen, wann man die AfD einlädt und zu welchen Themen“.

Grundsätzlich rät sie dazu, „sie zu Themen einzuladen und nicht zu sich selbst“. Ein Gespräch mit AfD-Vertretern über deren Einstufung durch den Verfassungsschutz hält sie dagegen für problematisch: „Da würde ich eher mit jemandem sprechen, der etwas von Einstufungen vom Verfassungsschutz versteht und der nicht sofort den Verfassungsschutz diskreditiert.“ Politisch-sachliche Diskussionen seien aber möglich und wünschenswert. So könnte man mit der AfD durchaus über Rentenpolitik, Arbeitsmarktpolitik oder Gesundheitspolitik sprechen, meint Will. „Das war schon immer der richtigere Weg, mit der AfD umzugehen.“

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