Wie Innenministerin Faeser den Rechtsstaat zum Antifa-Staat umbaut
Der deutsche Rechtsstaat steht unter Beschuss: Bundesinnenministerin Faeser versucht zunehmend, rechtsstaatliche Prinzipien und Bürgerrechte abzubauen. Das Ziel: ein Antifa-Staat. Wie Faeser dabei vorgeht, zeigt Bruno Wolters in seiner Analyse.
„Deutschland ist ein Rechtsstaat“ – das lernt heute jedes Kind in der Schule. Schließlich ist Rechtsstaatlichkeit kein Hexenwerk oder nur nebensächlich, denn das Rechtsstaatsprinzip soll den Bürger vor staatlicher Willkür schützen. Mit anderen Worten: Kein Bürger muss und sollte rechtswidriges Handeln des Staates befürchten, staatliches Handeln muss immer auf der Grundlage von Gesetzen verfolgt werden, ebenso gibt es bestimmte Grund- und Abwehrrechte gegen den Staat. Einfachstes Wissen aus dem Politikunterricht jeder durchschnittlichen Schule sollte man meinen – doch der Schein trügt. Deutschlands Rechtsstaat wird derzeit kräftig abgebaut und die Politik will dabei nicht auf die Bremse treten, im Gegenteil: Man will noch einen Zahn zulegen.
Stellvertretend für diese Entwicklung der letzten Jahre steht die Sozialdemokratin Nancy Faeser. Geboren im Sommer 1970 im hessischen Bad Soden im Taunus. Keine schlechte Gegend, ein paar Fachwerkhäuser an der Hauptstraße, die Frankfurter Innenstadt ist maximal eine halbe Stunde entfernt, wenn man gut durchkommt. Hier, im Speckgürtel der Mainmetropole, wuchs die junge Faeser, Tochter eines Bürgermeisters und Nachfahrin einer Familie aus Schlesien, auf und studierte später Jura an der Frankfurter Goethe-Universität. Die Millionenstadt am Main war neben der Enklave Berlin schon immer ein linker Hotspot in Westdeutschland, hier lehrten Professoren wie Adorno und Habermas Kritische Theorie. Ein intellektuelles Milieu also mit offenen Grenzen nach links. Weit nach links.
Eine Hessin macht Karriere
Faeser selbst trat mit 18 Jahren in die Partei ein, engagierte sich bei den hessischen Genossen und zog mit 33 Jahren in den Hessischen Landtag ein. Schnell galt sie als eine der führenden Sozialdemokraten in Hessen, wurde unter anderem stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, später sogar Oppositionsführerin. Bundesweit war Faeser jedoch bis 2022 eher unbekannt, erst ihre Berufung zur Bundesinnenministerin 2022 und ihre Spitzenkandidatur für die hessische Landtagswahl 2023, die die SPD mit weiteren Verlusten bei knapp 15 Prozent beendete, rückten die Juristin stärker in den Fokus. Doch damit nicht genug: Immer wieder macht Faeser auch mit politischen Vorstößen von sich reden. Sei es zum Thema Islamismus, „Kampf gegen Rechts“ oder Linksextremismus. Faeser fällt immer wieder auf – negativ. Die Folgen für den Rechtsstaat sind nicht unerheblich.
Faesers jüngster Vorstoß zum BKA-Gesetz steht hier stellvertretend für ihr Wirken. Eine gewisse Nonchalance, die einerseits in Nüchternheit, andererseits aber auch in Dreistigkeit enden kann, kennzeichnet diesen Angriff auf den Rechtsstaat aus. Faeser geht so weit, dass ihr Kabinettskollege Buschmann von der FDP, der Justizminister, gleich am nächsten Tag der Innenministerin in die Parade fuhr.
Doch der Reihe nach: Anfang August veröffentlichte das Portal Netzpolitik den Entwurf des BKA-Gesetzes aus Faesers Ressort, der es in sich hat. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das BKA künftig heimlich Wohnungen durchsuchen und Staatstrojaner installieren darf. Diese Maßnahmen stellen eine erhebliche Ausweitung der Überwachungsbefugnisse dar und sollen es der Polizei ermöglichen, unbemerkt in private Räume einzudringen. Kritiker wie David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sehen darin eine „neue Qualität“ der Überwachung, die ein „diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetwerdens“ schaffe, wie er gegenüber Netzpolitik erklärte.
Mehr Befugnisse für die Polizeibehörden
Der Gesetzentwurf steht im Verdacht, gegen zentrale Grundrechte zu verstoßen. Die geplanten heimlichen Eingriffe betreffen sowohl das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung als auch das sogenannte Computergrundrecht. Mehr noch: Werdermann sieht in diesen Maßnahmen eine gefährliche Entwicklung und zieht Vergleiche zu Szenarien aus Agentenfilmen – Polizisten könnten nachts heimlich in die Wohnung eindringen und den Staatstrojaner installieren, während der Bewohner schläft. Der Einsatz von Staatstrojanern könnte zudem Sicherheitsrisiken bergen, da mögliche Sicherheitslücken auch von Kriminellen ausgenutzt werden könnten, denn schließlich müssen die Sicherheitslücken nicht geschlossen werden, damit der Staatstrojaner funktioniert. Eine Entwicklung, die genau in die andere Richtung geht. Eigentlich war angekündigt, Sicherheitslücken schnellstmöglich zu schließen.
Ein weiterer umstrittener Punkt des Entwurfs ist die geplante Zusammenführung und Auswertung polizeilicher Datenbestände durch das BKA. Simone Ruf von der GFF kritisierte gegenüber Netzpolitik diese Befugnis als weitreichenden Grundrechtseingriff ohne ausreichende Kontrollmechanismen. Besonders bedenklich sei die Auswertung biometrischer Daten aus dem Internet, die nach dem Gesetzentwurf zulässig sein soll. Ruf warnt vor dem Verlust der Anonymität und vor möglichen Irrtümern und Diskriminierungen durch solche Systeme.
Der Gesetzentwurf wird auch wegen fehlender Kontrollmechanismen und unzureichender Evaluierungskonzepte kritisiert. Werdermann betonte, dass insbesondere bei automatisierten Datenanalysen und biometrischen Abgleichen wirksame Kontrollinstanzen fehlen, um Missbrauch und Fehlentwicklungen zu verhindern.
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden
Die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse stößt nicht nur auf rechtliche und gesellschaftliche Bedenken, sondern auch auf Widerstand aus der Politik. Justizminister Marco Buschmann lehnt die Vorschläge strikt ab und betont, dass solche Maßnahmen im Rahmen des Grundgesetzes nicht umsetzbar seien. Der FDP-Politiker Manuel Höferlin sprach von einer „Stasi 2.0“, während Konstantin von Notz von den Grünen darauf hinweist, dass sich Ermittlungsbefugnisse strikt im verfassungsrechtlichen Rahmen bewegen müssten. Auch Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins, fordert ein Ende der zunehmenden Ausweitung polizeilicher Befugnisse, die den Rechtsstaat gefährden könnten.
Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs wird derzeit in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob die geplanten Änderungen des BKA-Gesetzes verfassungsgemäß sind, wird für Oktober 2024 erwartet. Bis dahin bleibt die Diskussion über die rechtlichen und ethischen Implikationen der Gesetzesänderungen ein brisantes Thema in der politischen und gesellschaftlichen Debatte.
Fragwürdiges Verbot gegen Compact Magazin
Man sieht: Letztlich können also nur die Gerichte Faesers politisches Handeln stoppen – es sei denn, man will in der Koalition Krach schlagen. Das Beispiel Compact zeigt dies eindrucksvoll. Faeser verbot Anfang Juni die rechte Querdenker-Monatszeitschrift von Jürgen Elsässer. Das Verbot stützte sich auf das Vereinsrecht, mit dem normalerweise Vereine aufgelöst werden. Im vorliegenden Fall richtete sich das Verbot sowohl gegen die „Compact-Magazin GmbH“ als auch gegen die „Conspect Film GmbH“.
Im Rahmen des Verbots wurden im Juli mehreren Bundesländern Razzien in den Redaktionsräumen des Compact-Magazins und bei führenden Akteuren durchgeführt. Ziel war es, Vermögenswerte und Beweismittel zu beschlagnahmen, um mögliche Verbindungen zu rechtsextremen Aktivitäten weiter zu untersuchen.
Aber: Das Verbot des Compact-Magazins warf rechtliche Fragen auf. Werdermann kritisierte das Vorgehen als unzulässige Presseregulierung. Er verwies darauf, dass Presserecht Ländersache sei und das Vereinsrecht möglicherweise nicht die geeignete Grundlage für ein Medienverbot sei. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte 2020 entschieden, dass das Vereinsrecht auch auf Organisationen mit Pressetätigkeit anwendbar ist, wie im Fall von linksunten.indymedia. Es ist jedoch unklar, ob das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung teilt. Eine Beschwerde gegen das Urteil wurde im März 2023 nicht angenommen.
Auch der Bielefelder Professor Christoph Gusy betonte gegenüber LTO, dass das Vereinsrecht keine Grundlage für Eingriffe in die Pressefreiheit biete. Dies wirft die Frage auf, ob das Verbot des Compact-Magazins überhaupt mit den verfassungsrechtlichen Garantien der Pressefreiheit vereinbar sein könne.
Richter betonen Verhältnismäßigkeit
Die Argumentation der Politik ist simpel: Laut Bundesinnenministerium verbreite Compact Inhalte, die „den Umsturz der politischen Ordnung propagieren“ und gegen Minderheiten hetzen würden. Das Magazin wird als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Begründet wird das Verbot damit, dass Compact eine ethnisch-nationalistische Ideologie verbreite und Migranten pauschal kriminalisiere.
Aber: Das Verbot des Compact-Magazins könnte nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene auf rechtliche Schwierigkeiten stoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2010 ein ähnliches Verbot in der Türkei als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit gewertet. Diese Entscheidung könnte in der aktuellen Situation relevant werden, da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verbotsverfügung im August vorläufig aufgehoben hat.
Denn die dortigen Richter befürchten, dass das Verbot unverhältnismäßig sein könnte. Es sei noch nicht abschließend geklärt, ob die Zeitschrift tatsächlich durchgehend verfassungsfeindliche Inhalte verbreite oder ob es auch unbedenkliche Inhalte gebe. Die Leipziger Richter forderten eine umfassendere Prüfung der Veröffentlichungen von Compact, sowohl in Online- als auch in Printformaten. Die Konsequenz: Das Compact-Magazin darf vorerst weiter erscheinen, da eine sofortige Einstellung als unverhältnismäßig angesehen wird. Voraussichtlich im Februar 2025 wird die Hauptverhandlung stattfinden, in der es um die Frage gehen wird, ob die Inhalte des Magazins tatsächlich die verfassungsmäßige Ordnung gefährden.
Auf Anweisung der Ministerin
Zusammenfassung: Frau Faeser hat versucht, ein Presseerzeugnis, das ihr unter anderem aus politischen Gründen nicht gefällt, per orde de mufti zu verbieten. Um es klar zu sagen: Nicht ein Gericht hat Compact verboten, sondern das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Frau Faeser. Rechtsstaatliche Prinzipien, wie eingangs erwähnt? Die scheinen in Berlin nicht mehr ernst genommen zu werden. Doch Faeser handelt nicht aus Dummheit oder laienhaftem Politikverständnis – nein, das Bundesinnenministerium hat unter ihr eine ganz klare politische Schlagseite. Nach links offen, nach rechts hart abgegrenzt. Faeser hat sich in ihrem Amt ganz dem „Kampf gegen Rechts“ verschrieben.
Deutlich zu erkennen war das bei der Vorstellung des 13-Punkte-Plans gegen Rechtsextremismus Anfang 2024. Das Narrativ: Die Bedrohung durch den Rechtsextremismus stelle eine ernste Gefahr für die freiheitliche Demokratie dar. Dies gelte insbesondere für die völkisch-rassistischen und antipluralistischen Ziele, die Rechtsextremisten verfolgen. Diese Bedrohung manifestiere sich in einem alarmierenden Anstieg von Straftaten: Jährlich verüben „Rechtsextremisten mehr als 20.000 Straftaten“, die insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund gefährden.
Weiter in Faesers Programm: Die sogenannte „Neue Rechte“ versuche, ihre extremistischen Ansichten zu verharmlosen, um sich in der Mitte der Gesellschaft zu positionieren. Für Faeser ein Problem. „Rechtsextreme Themen“ weniger bedrohlich erscheinen zu lassen, um mehr Einfluss zu gewinnen, hält sie für problematisch und sieht Handlungsbedarf. Dabei sei der Plan 2024 nicht revolutionär, denn ein bereits 2022 vorgelegter Aktionsplan gegen Rechtsextremismus habe auf eine Kombination aus Prävention und repressiven Maßnahmen gesetzt. Ziel sei es nun, die „Widerstandsfähigkeit der Justiz" und demokratischer Institutionen“ wie des Bundesverfassungsgerichts zu stärken. Zur effektiven Bekämpfung extremistischer Bestrebungen sei eine umfassende Zusammenarbeit aller Verfassungsschutzbehörden vorgesehen.
Ziel: BKA stärken und Vereinsrecht nutzen
Ein zentrales Element des Plans ist die Überwachung und Austrocknung der Finanzierungsnetzwerke von Rechtsextremisten. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Einfluss von Rechtsextremisten zurückzudrängen. Gleichzeitig wird verstärkt versucht, die transnationale Vernetzung von Rechtsextremisten durch Ein- und Ausreisekontrollen zu stören. Das BKA soll Strukturen schaffen, um strafbare Inhalte im Internet schneller zu löschen und so den Hass im Netz wirksam zu bekämpfen. Außerdem wird gefordert, Extremisten konsequenter aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, um die „Integrität staatlicher Institutionen“ zu wahren.
Zudem sollen rechtsextreme Netzwerke durch Vereinsverbote und eine Verschärfung des Waffenrechts zerschlagen werden. Zur Stärkung der Demokratie sollen das geplante Demokratiefördergesetz und die Programme der Bundeszentrale für politische Bildung ausgebaut werden. Zudem sollen Sportvereine durch ein eigenes Bundesprogramm im Kampf gegen Rechtsextremismus unterstützt werden. Auch die Bekämpfung antisemitischer Straftaten und die Förderung jüdischen Lebens sollen intensiviert werden. Neue Anlaufstellen sollen zudem dazu beitragen, Amts- und Mandatsträger besser vor rechtsextremistischen Bedrohungen zu schützen. Wir sehen wieder: Das BKA und das oben angesprochene Vereinsrecht werden hier politisch. Sie sind politische Instrumente im „Kampf gegen Rechts“. Der schlichte Abbau des Rechtsstaates hat Methode: Er richtet sich gegen die politische Opposition.
Im „Kampf gegen Rechts“ ist alles erlaubt
Der „Kampf gegen Rechts“ scheint bei solchen Aussagen und Zielen Faesers Hauptbeschäftigung zu sein – und nimmt so viel Zeit in Anspruch, dass andere Probleme in den Hintergrund treten. Ein Beispiel dafür ist Faesers Engagement am linken Rand. Faeser sah sich heftiger Kritik ausgesetzt, nachdem ein Gastbeitrag von ihr in der Antifa-Zeitschrift 2023 in den Fokus der politischen Debatte gerückt war. Die AfD warf Faeser vor, mit ihrer Veröffentlichung Zweifel an ihrer Unabhängigkeit als Politikerin zu säen. Eine Innenministerin, die in einer „linksextremen“ und früher vom Verfassungsschutz beobachteten Publikation schreibt? Faeser, die mit ihrem „Kampf gegen Rechts“ die „Integrität staatlicher Institutionen“ schützen will, wie es in ihrem Aktionsplan doch hieß, ist wohl auf dem linken Auge blind. Auch ihre eigene Integrität scheint sie nicht als wichtig anzusehen.
In einer Stellungnahme betonte Faeser jedoch, dass ihre Haltung gegen jede Form von Extremismus unmissverständlich sei. Sie verteidigte ihren Gastbeitrag jedoch nachdrücklich und stellte klar, dass ihre Haltung in dieser Angelegenheit eindeutig und klar gegen jede extremistische Strömung gerichtet sei. Sie betonte auch, dass ihr Beitrag dazu gedient habe, auf rechtsextreme Drohbriefe aufmerksam zu machen, die sie erhalten habe. Die Schlussfolgerung aus dieser Argumentation ist alarmierend – in Faesers Weltbild scheint es eine Art Blankoscheck zu geben, wenn es „gegen Rechts“ geht. Zumindest hat das Causa Antifa-Magazin dies sehr gut gezeigt.
Keine Zeit für Islamismus?
Auf dem linken Auge blind kennt die „Generalin vorwärts“ im „Kampf gegen Rechts“ keine Gnade. Die gleiche Härte vermisst man allerdings in einem anderen Extremismusfeld, dem Islamismus. Hier hat sich die Innenministerin in ihrer Amtszeit kaum mit Ruhm bekleckert. Im Gegenteil: Eine neue islamistische Terrorwelle hat die Schwachstellen und offenen Flanken Deutschlands aufgezeigt. Und das war politisch gewollt. Denn der Kampf gegen den Islamismus läuft nur noch auf Sparflamme. Das sieht man an den „Kalifat“-Demonstrationen in Hamburg. Diese gehen trotz bundesweiter Kritik einfach weiter. Diese Akteure, die eigentlich die härteste Seite des Rechtsstaates erfahren müssten, schließlich ist der URf nach einem Kalifat alles andere als verfassungskonform, dürfen mit ihren tausenden Gleichgesinnten weiter demonstrieren.
Das ist gewollt. Für die linke Elite ist nämlich Kritik am Islamismus gleichbedeutet mit antimuslimischen Rassisms (FREILICH berichtete). Auch Faeser denkt so. Denn die Innenministerin hat entschieden, den von ihrem Vorgänger Horst Seehofer 2021 ins Leben gerufenen Expertenkreis „Politischer Islamismus" aufzulösen und später nicht wieder einzusetzen. Das Gremium, das 2022 auf Faesers Geheiß eingestellt wurde, sollte laut Innenministerium der Bundesregierung einen umfassenden Überblick und ein Expertennetzwerk bieten. Doch obwohl die Arbeit des Gremiums durch den islamistischen Terror wieder interessant werden dürfte, sieht Faeser keine Notwendigkeit für eine Wiederbelebung.
Trotz Kritik den Expertenrat aufgelöst
In einem offenen Brief an Faeser forderten namhafte Islamexperten wie die Frankfurter Professorin Susanne Schröter, der niederländische Soziologe Ruud Koopmans und andere die sofortige Wiedereinsetzung des Gremiums. Der Brief war eine Reaktion auf den Terroranschlag der Hamas gegen Israel 2023 und die antisemitischen Jubelrufe in Berlin, die unter anderem von Anhängern der Samidoun-Gruppe ausgingen. Die Experten sahen in der Auflösung des Gremiums eine „beschämende und bedenkliche“ Relativierung des Problems und fordern einen „konsequenteren Umgang“ mit arabisch und türkisch geprägtem Antisemitismus.
Scharfe Kritik übte Schröter an der bisherigen Islampolitik und der „Ausblendung“ des Antisemitismus von Muslimen. Sie bezeichnete die Entscheidung, den Expertenkreis aufzulösen, als falsche Prioritätensetzung und warf dem Expertenkreis Muslimfeindlichkeit „skandalöse“ Berichte vor. Koopmans und schlossen sich dieser Kritik an und werteten die Entscheidung als Zeichen des Scheiterns der deutschen Islampolitik.
Ein Bürgerrat soll entscheiden?
All diese Punkte lassen den Schluss zu, dass Faeser den Rechtsstaat nicht wirklich beachtet. Es ist ein Übergang zum Kontrollstaat – und alles mit einer Zielwirkung: „Kampf gegen Rechts“. Das Regieren nach Gutdünken – das Verbot von Compact oder die Auflösung des Islamismus-Sachverständigenrates – zeigen diese besorgniserregende Entwicklung. Besonders beunruhigend ist die Tendenz, dass nicht mehr alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Vielmehr darf der Bürger nur noch das, was ausdrücklich erlaubt ist. Diese Entwicklung führt dazu, dass der Kontrollstaat an Einfluss gewinnt, während die Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat schwinden. Der Staat wird allmächtiger, die Rechte des Bürgers verlieren an Bedeutung. So haben sich die Väter des Grundgesetzes den Rechtsstaat nicht vorgestellt.
Damit verbunden ist eine Anmaßung des Staates, der nicht die Abwehrrechte seiner Bürger respektiert, sondern in einem Allmachtswahn die Einstellungen seiner Bürger kontrollieren will, obwohl das Grundgesetz dafür keine Grundlage bietet. Den Bürgern kann das Grundgesetz „egal“ sein, denn es richtet sich in erster Linie an den Staat, der sich an das Grundgesetz halten muss. Denn: Der Staat muss das Grundgesetz und die darin enthaltenen Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat garantieren, nicht der Bürger gegenüber dem Staat seine Verfassungstreue (das müssen allenfalls Staatsdiener oder Politiker). Der Bürger muss sich nur an die einfachen Gesetze halten; kritisch wird es erst bei verfassungswidrigem Handeln. Faeser interpretiert das alles um und versteht das Grundgesetz als „Tugendkatalog“, wie es der Staatsrechtler Vosgerau formuliert hat. Die Folge ist der Gesinnungsstaat. Dass heute allen Ernstes von „Delegitimierer“ des Staates gesprochen wird, ist die Konsequenz dieses Denkens, alles an der Gesinnung zu messen.
Eine ganz aktuelle Entwicklung verdeutlicht dies noch einmal: Ein von der Bertelsmann-Stiftung angeregter „Bürgerrat“ hat vor einer Woche seine Empfehlungen zur Bekämpfung von Desinformation an Faeser übergeben (FREILICH berichtete). Die Vorschläge, die 15 Forderungen und 28 konkrete Maßnahmen umfassen, richten sich an Politik, Medien, Bildungseinrichtungen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Besonders brisant ist die Empfehlung, die strafrechtliche Verfolgung von Desinformation zu prüfen.
Die Ausgliederung von Entscheidungsgewalt
Mit einer deutlichen Mehrheit von 91 Prozent sprach sich der Bürgerrat dafür aus, die strafrechtliche Verfolgung und/oder Sanktionierung der Verbreitung von Desinformation zu prüfen. Dieser Vorschlag hat bereits zu heftigen Diskussionen geführt. Eine weitere umstrittene Empfehlung betrifft die Einführung eines sogenannten Desinformation-Rankings. Dieses Ranking soll von unabhängigen Stellen erstellt werden und den Wahrheitsgehalt von Aussagen politischer Akteure, insbesondere in Wahlkampfzeiten, bewerten. Als Beispiel wird explizit die linke Gruppe Correctiv genannt, das bereits durch verschiedene Veröffentlichungen bekannt wurde und für viel Kritik sorgte. Das Ranking soll von einem gemeinnützigen, unabhängigen Medienunternehmen/Kollektiv (z.B. Correctiv) auf Basis kontinuierlich erhobener Daten erstellt werden.
Es sind solche Entscheidungen und Entwicklungslinien, die den gesamten Rechtsstaat aushöhlen – und Faeser ist immer vorne mit dabei. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau sparte auf X nicht mit Kritik und bezeichnete die gesamte Institution Bürgerrat als „verfassungswidrig“. „Die Empfehlungen des ‚Bürgerrates‘ sind verfassungsfeindlich, weil sie auf eine Abschaffung der Meinungsfreiheit wie des Demokratieprinzips hinauslaufe“, so der Jurist. Hier stellt sich die Frage: Wohin soll das alles führen? Die Antwort ist einfach: In einen Antifa-Staat, in dem Politiker in Ministerämtern und der bürokratische Mittelbau immer mehr entscheiden, während die Gerichte außen vor bleiben und „zivilgesellschaftliche“ Organisationen wie den „Bürgerrat“ oder linke Aktivistengruppen wie Correctiv bestimmen und kontrollieren. Keine schöne Auswahl für den liberalen Rechtsstaat.