Wegen Asylgesetz: Freiheitliche Jugend zieht vor VfGH

Die Freiheitliche Jugend hat beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen das Asylgesetz eingebracht, um prüfen zu lassen, ob die österreichische Asylpolitik die Rechte von Kindern und Jugendlichen verletzt.

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Wegen Asylgesetz: Freiheitliche Jugend zieht vor VfGH

Migranten 2015 in Nickelsdorf.

© IMAGO / EST&OST

Wien. – Die Freiheitliche Jugend hat vergangene Woche eine Klage gegen das Asylgesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angekündigt. „Verfassungswidrige Paragrafen“ würden die Rechte von Kindern und Jugendlichen verletzen, so die Argumentation. „Es sind hunderte Fälle von Gewalttaten von Migranten bekannt, bei denen Opfer zumeist Österreicher waren, nicht selten Kinder und Jugendliche. Das derzeitige Asylgesetz gewährleistet jedoch nicht den grundrechtlich gebotenen Schutz von Freiheit und Sicherheit“, schreibt der Landesobmann der Freiheitlichen Jugend Oberösterreich auf X.

„Gewalt, Hass und Terror“

Auch der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) erklärte vergangene Woche: „Jene, die Schutz suchen, sind jetzt die, vor denen unsere Kinder Schutz brauchen“. Es seien hunderte Gewalttaten von Migranten bekannt, deren Opfer meist Österreicher seien. Die Verfassungsbeschwerde beruft sich daher auf die in der Bundesverfassung verankerten Schutzpflichten des Staates gegenüber Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus stützt sie sich auf die in der Europäischen Grundrechtecharta und in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen staatlichen Schutzpflichten gegenüber Menschen.

Der Zuzug von Migranten sei unkontrolliert, so die FPÖ, damit seien „Gewalt, Hass und Terror“ gekommen. „Faktische Abschiebungen“ von rechtskräftig verurteilten Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten seien nicht möglich, kritisierte Haimbuchner.

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