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Über Zugehörigkeit: Ethnie, Staatsbürgerschaft und die Rückkehr zur Unterscheidung

Der Unterschied zwischen Staatsbürgerschaft und kultureller Zugehörigkeit wird in der öffentlichen Debatte kaum noch anerkannt, kritisiert Kevin Dorow. Wer diesen Unterschied benenne, werde nicht sachlich widerlegt, sondern moralisch angegriffen.

Kommentar von
17.5.2025
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3 Minuten Lesezeit
Über Zugehörigkeit: Ethnie, Staatsbürgerschaft und die Rückkehr zur Unterscheidung

Nach Ansicht von Dorow ist es nicht „extrem“, sondern vernünftig, zwischen dem „Passdeutschen“ und dem „Volksdeutschen“ zu unterscheiden.

© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Man kann dem Bundesverfassungsschutz sowie der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser schon fast dankbar sein. Die politische und mediale Reaktion auf die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ in der vergangenen Woche – die durch die derzeit unterzeichnete „Stillhalteerklärung“ zeitweilig schon fast wieder in Vergessenheit geraten ist – hat einen politischen Nebenschauplatz in den Mittelpunkt gerückt, der gewissermaßen ein Kernproblem der politischen Debatte der Gegenwart ist: die Unfähigkeit – oder der Unwille – zur Unterscheidung zwischen rechtlich-formaler Zugehörigkeit und kulturell-ethnischer Verwurzelung.

Dabei ist es in jeder politischen Theorie seit der Antike selbstverständlich, dass Staatsbürgerschaft und Ethnie zwei verschiedene Ebenen betreffen. Die Staatsbürgerschaft ist ein juristischer Status. Sie ist erwerbbar, übertragbar, erweiterbar – Ausdruck einer vertraglichen Beziehung zwischen Individuum und Staat. Die Ethnie hingegen ist keine bürokratische Kategorie, sondern beschreibt kulturelle Herkunft, kollektives Gedächtnis, Sprache, Sozialisation, symbolische Ordnung – kurz: gewachsene Identität.

Zu sagen, dass jemand Deutscher im staatsrechtlichen Sinne – somit also Teil des Staatsvolkes ist –, bedeutet noch nicht, dass er hierdurch Teil des ethnisch-kulturell und historisch gewachsenen deutschen Volkes wird; so wie jemand, der nach Japan einwandert und eingebürgert wird, damit nicht automatisch Japaner im kulturellen Sinne ist. Das ist keine Diskriminierung, sondern Realität – und in fast allen Ländern der Welt wird diese Differenz nicht nur verstanden, sondern als selbstverständlich angesehen.

Unterscheidung legitim und vernünftig

Die Vorstellung, jede Differenz sei Diskriminierung, ist ein intellektueller Kurzschluss. Eine Gemeinschaft kann nur existieren, wenn sie Grenzen ihrer selbst kennt – nicht im Sinne der Ausgrenzung um der Ausgrenzung willen, sondern als Ausdruck kultureller Kontinuität. Wenn Herkunft, Sprache, Geschichte und gewachsene Lebensformen keine Rolle mehr spielen dürfen, wird Identität zu einem rein juristischen Konstrukt. Doch der Mensch ist kein Vertragssubjekt allein – er lebt in Symbolen, in Erinnerungen, in Prägung.

In diesem Licht ist es nicht „extrem“, sondern vernünftig, zwischen dem „Passdeutschen“ und dem „Volksdeutschen“ zu unterscheiden – so wie es auch legitim ist, zwischen türkischem Staatsbürger und ethnischem Türken zu unterscheiden. Wer dies heute öffentlich ausspricht, wird moralisch abgeurteilt – nicht, weil er lügt, sondern weil er eine unwillkommene Wahrheit anspricht.

Der eigentliche Skandal liegt also nicht darin, dass eine Person, Partei, Institution auf kulturelle Homogenität oder ethnische Selbstbehauptung verweist, sondern darin, dass diese Begriffe als per se illegitim gelten sollen. Damit wird eine kulturelle Selbstverständlichkeit zu einem Verdachtsmoment erklärt – und das öffentliche Gespräch systematisch entleert.

Es ist höchste Zeit, dass das Bewusstsein für kulturelle Differenz, für gewachsene Identität und für legitime Zugehörigkeitsfragen wieder in die gesellschaftliche Mitte zurückkehrt. Nicht als Kampfbegriff, sondern als Voraussetzung jeder ernsthaften Auseinandersetzung mit der Frage: Wer sind wir – und wer wollen wir sein?

Gesetz ist Wille, nicht Wahrheit

Ein häufiger Einwand gegen jede Diskussion um nationale Zugehörigkeit lautet hierbei: „Aber das ist gesetzlich geregelt.Als wäre das Gesetz eine ontologische Instanz, über jede Debatte erhaben. Doch das ist es nicht. Gesetze sind gestaltbar – sie sind Ergebnis politischer Entscheidungen, nicht deren Grenze.

Das Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland ist kein Naturgesetz, sondern eine historisch gewachsene Konstruktion. Es wurde verändert, angepasst, erweitert – mal unter dem Primat des „ius sanguinis“, später durch das „ius soli“ ergänzt. Zuletzt wurde es durch die gewesene Ampelkoalition umgestaltet. Und es darf, wenn es notwendig erscheint, auch wieder geändert werden.

Der Gesetzgeber entscheidet, wer Bürger ist – aber er definiert damit nicht automatisch, wer Teil eines kulturellen Volkes ist. Wenn diese Unterscheidung verschwindet, wird das Recht zur Ersatzreligion – unantastbar, entzogen der Diskussion. Doch eine gesunde politische Ordnung lebt davon, dass auch das Recht selbst zur Disposition steht – innerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung, aber nicht jenseits der Kritik.

Ein Gesetz ist nicht unantastbar

Gerade Fragen der Staatsangehörigkeit berühren die Grundstruktur jeder politischen Gemeinschaft. Wer dazugehört, wer Mitspracherecht hat, wer mitträgt und mitgestaltet – das sind keine technokratischen Fragen. Es sind Fragen der kollektiven Identität. Und sie dürfen nicht ausschließlich unter verwaltungstechnischen Gesichtspunkten behandelt werden.

Ein souveräner Staat muss das Recht haben, über seine Mitgliedschaftskriterien selbst zu bestimmen. Andere Staaten tun das – mit Selbstverständlichkeit, ohne Skandalisierung. Ein Gesetz ist nicht unantastbar. Es ist Ausdruck des jeweils geltenden politischen Paradigmas. Wer die kulturelle Zukunft des Landes gestalten will, muss das Recht denken können – nicht nur im juristischen, sondern im politischen Sinne. Wer das nicht darf, lebt in einer Demokratie mit Zensurreflexen.

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der Freilich-Redaktion.
Über den Autor

Kevin Dorow

Kevin Dorow wurde 1998 in Norddeutschland geboren. Er absolvierte ein Volontariat bei der Verlagsgruppe Lesen & Schenken und schreibt seitdem für verschiedene konservative Publikationen. Politisch engagiert er sich in der AfD.

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