Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

„SS-Lied“-Vorwurf haltlos: Ermittlungen gegen drei FPÖ-Politiker eingestellt

Nach monatelanger Prüfung hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen drei FPÖ-Politiker eingestellt – der Vorwurf der Wiederbetätigung hat sich als haltlos erwiesen.

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„SS-Lied“-Vorwurf haltlos: Ermittlungen gegen drei FPÖ-Politiker eingestellt

Harald Stefan war einer der von dem Ermittlungsverfahren betroffenen FPÖ-Abgeordneten.

© IMAGO / SEPA.Media

Wien. – Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren gegen die FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Stefan und Martin Graf sowie gegen den Klubdirektor der Freiheitlichen, Norbert Nemeth, eingestellt. Ihnen wurde mögliche nationalsozialistische Wiederbetätigung im Zusammenhang mit einer Trauerfeier vorgeworfen, bei der das Lied „Wenn alle untreu werden“ gespielt wurde.

Wie die Sprecherin der Behörde, Nina Bussek, am Mittwoch laut Medienberichten mitteilte, konnten die Ermittlungen nicht eindeutig klären, ob bei dem Begräbnis am Hernalser Friedhof tatsächlich die von der SS verwendete Version des Liedes angestimmt wurde. Zudem konnte den drei FPÖ-Politikern kein Vorsatz in Richtung einer Wiederbetätigung nachgewiesen werden.

Nemeth sieht Skandalisierung vor Wahl

Das Verfahren hatte im Dezember 2024 begonnen. Auslöser war ein Bericht der Tageszeitung Der Standard, in dem behauptet wurde, Stefan Graf und Nemeth hätten sich nicht vom Grab entfernt, obwohl dort das genannte Lied gesungen worden sei. Das Video der Szene war der Zeitung anonym zugespielt worden. Die Aufnahme stammt von der Beerdigung eines Mitglieds der Burschenschaft Olympia am 27. September 2024.

Norbert Nemeth zeigte sich nach der Einstellung des Verfahrens erleichtert: „Der unmittelbar vor der Nationalratswahl unternommene Skandalisierungsversuch löst sich damit gänzlich in Luft auf.“ Er verband seine Stellungnahme mit einem Appell für faire Berichterstattung. Er hoffe, „dass im Sinne der Objektivität und Fairness über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in genau demselben Ausmaß berichtet wird, wie damals über die Aufhebung der Immunität und die Einleitung dieses Verfahrens.“

Berufungsentscheidung: Keine üble Nachrede

Parallel zu den Ermittlungen versuchten die drei FPÖ-Politiker, auf zivilrechtlichem Weg gegen die Berichterstattung des Standard vorzugehen. Nachdem das Wiener Landesgericht für Strafsachen dem Trio zunächst eine Entschädigung in Höhe von 20.250 Euro zugesprochen hatte, wurde dieses Urteil nun vom Oberlandesgericht Wien aufgehoben. Dies bestätigte OLG-Sprecherin Susanne Lehr am Mittwoch der APA.

„Der Tatbestand der üblen Nachrede ist nicht erfüllt“, erklärte Lehr. Daher sei die Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben worden. „Der Vorwurf, bei einem Begräbnis nicht aufzustehen und zu gehen, wenn jemand ein Lied absingt, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede nicht.

Politiker betonen historischen Kontext des Liedes

Die betroffenen FPÖ-Politiker hatten die Vorwürfe von Beginn an zurückgewiesen. Sie bezeichneten die Berichterstattung des Standard als „infam und rufmörderisch“. Sie verwiesen darauf, dass es sich bei dem Lied ursprünglich um ein Gedicht von Max Schenkendorf handle, das über 200 Jahre alt sei und als Volks- und Studentenlied bekannt geworden sei. Es sei nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation entstanden und habe dem Gedenken an die Niederlage gegen Napoleon und das Ende des Kaiserreichs 1805/1806 gegolten. Eine Verbindung zur NS-Zeit wiesen sie zurück: Für sie habe das Lied keinen Bezug zum Nationalsozialismus und zur SS, welche es lediglich für sich reklamiert und „missbräuchlich“ abgeändert hätten.

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