SPD-Innenministerin: Herkunft von Kriminellen für Strafverfolgung irrelevant
Für Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens spielt der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen bei der Strafverfolgung keine Rolle. Die AfD wirft ihr deshalb Realitätsverweigerung vor.
Laut Behrens spiele die Erfassung des Migrationshintergrundes weder für die Strafverfolgung noch für die Gefahrenabwehr eine Rolle.
© IMAGO / Andre GermarHannover. – Im Niedersächsischen Landtag entbrannte jüngst eine kontroverse Diskussion über die Transparenz der Polizeiberichterstattung. Anlass war eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, in der es um die Frage ging, ob die Öffentlichkeit ausreichend über Kriminalitätsgeschehen informiert wird – insbesondere, was die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen betrifft.
Innenministerin zweifelt an Zusammenhang
Während der Debatte stellte Innenministerin Daniela Behrens (SPD) laut der AfD klar, ihr Ministerium könne aus den vorliegenden Daten nicht erkennen, dass es bestimmte Staatsangehörigkeiten gebe, die besonders strafauffällig seien. Wer andere behaupte, rede Unsinn. Zudem betonte sie, dass die Erfassung des Migrationshintergrundes weder für die Strafverfolgung noch für die Gefahrenabwehr von Bedeutung sei. In dieser Einschätzung erhielt sie Rückendeckung von der CDU. Deren innenpolitischer Sprecher ergänzte, der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen sei „auch aus polizeilicher Sicht“ nicht entscheidend.
AfD widerspricht und verweist auf Daten
Der innenpolitische Sprecher der AfD, Stephan Bothe, widersprach den Aussagen der Ministerin vehement: „Wer hier ‚Unsinn‘ verbreitet, zeigt sich nur wenige Tage nach der Fragestunde. Die Alt-Fraktionen wurden wieder einmal von der Realität eingeholt“, so Bothe in einer Presseaussendung. Er zitierte dabei einen Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, in dem Thomas Bliesener, der Leiter des Kriminologischen Instituts Niedersachsen, sagte: „Der Trend überrasche ihn nicht. Häufig würden Jugendliche mit Migrationshintergrund als Täter schwerer Gewalttaten festgestellt.“ Bothe betonte, dass das Institut keineswegs als migrationskritisch gelte, wodurch die Aussage besonders bedeutend werde.
Überrepräsentanz nichtdeutscher Tatverdächtiger
Bothe untermauerte seine Kritik mit Zahlen aus den Polizeilichen Kriminalitätsstatistiken, die auch die Innenministerin jährlich vorlegt. Demnach betrage der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger etwa bei Vergewaltigung 34,42 Prozent, bei besonders schweren Vergewaltigungen sogar 44,44 Prozent und bei den Delikten Raub und räuberische Erpressung 45,04 Prozent. Dies stehe in klarem Missverhältnis zum Ausländeranteil von etwa 13 Prozent in Niedersachsen. Er wies zudem darauf hin, dass Tatverdächtige mit Migrationshintergrund oder doppelter Staatsangehörigkeit in den Statistiken häufig nicht erfasst würden, wodurch die Zahlen relativiert würden.
Mehr Offenheit in Polizeikommunikation gefordert
Die AfD verlangt eine offenere Kommunikation über die Nationalitäten von Tatverdächtigen, wie sie in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern bereits Praxis ist. Bothe kritisierte die CDU scharf, denn aus den Reihen der CDU-Fraktion sei diesbezüglich nichts zu erwarten. Sie weigere sich weiterhin, „die Realität und wissenschaftliche Erkenntnisse ernst zu nehmen und entsprechende Forderungen daraus abzuleiten“.
Die AfD verbindet ihre Forderungen mit der öffentlichen Wahrnehmung der Polizei nach den massenhaften sexuellen Übergriffen in Köln in den Jahren 2015/2016. In der Kleinen Anfrage wird darauf hingewiesen, dass die Polizei trotz dieser Vorfälle damals von ausgelassenen und weitgehend friedlichen Silvesterfeierlichkeiten gesprochen hatte. Dies unterstreiche die Dringlichkeit einer transparenten Kommunikation. Die Fraktion sieht in der aktuellen Informationspolitik eine Gefahr für das Vertrauen der Bürger in die Sicherheitsbehörden.