Kriminelle Doppelstaatler: Berliner AfD will Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Berliner AfD fordert per Gesetz die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit für kriminelle Doppelstaatler. Diese soll bei sicherheitsgefährdendem Verhalten gezielt entzogen werden können.
Der Berliner AfD-Politiker plädiert derzeit für politische Initiativen zur praktischen Umsetzung der Remigration und nannte dabei ein Beispiel aus der Bundeshauptstadt.
© IMAGO / dts NachrichtenagenturBerlin. – Die AfD im Berliner Abgeordnetenhaus setzt sich vehement für eine Verschärfung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein. Damit soll kriminellen Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden können. In einem Antrag fordert die Partei konsequente Maßnahmen gegen Kriminalität mit einem klaren Fokus auf die Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Der AfD-Abgeordnete Thorsten Weiß betonte auf X: „Anstatt Debatten über den Remigrationsbegriff zu führen, wären pol. Initiativen zur praktischen Umsetzung wünschenswert“. Damit spielt der Abgeordnete auf die aktuelle Debatte zur Remigrationsfrage in rechten Kreisen an. In Berlin will die AfD beispielsweise, dass Doppelstaatlern bei Straffälligkeit der deutsche Pass aberkannt wird, „damit diese anschließend remigriert werden können“.
Anstatt Debatten über den Remigrationsbegriff zu führen, wären pol. Initiativen zur praktischen Umsetzung wünschenswert. In Berlin wollen wir z.B., dass Doppelstaatlern bei Straffälligkeit der deutsche Pass aberkannt wird, damit diese anschließend remigriert werden können.
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
In ihrem Antrag drängt die AfD auf eine Änderung des § 17 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Darin wird der Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene mit Nachdruck für eine verfassungskonforme Verschärfung des § 17 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz einzusetzen. Ziel müsse es sein, „Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die Straftaten begehen und eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die innere Sicherheit darstellen, die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen zu können“, heißt es darin. „Wer als Doppelstaatler Straftaten begeht und eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt, der hat kein Recht mehr auf den deutschen Pass – Punkt“, unterstrich Weiß im Berliner Abgeordnetenhaus in seiner Rede zum Antrag.
Die Partei argumentiert, dass die Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft in der Vergangenheit problematisch war: „Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde in den vergangenen Jahrzehnten viel zu großzügig vergeben – ohne wirkliche Prüfung von Integration, Loyalität und Wertekonsens“, so Weiß. Schon zuvor hielt die AfD Hauptstadtfraktion in einem Positionspapier dazu fest, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsse, die bei Vorliegen einer doppelten Staatsbürgerschaft die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft ermöglicht, wenn es sich um eingestufte Gefährder oder relevante Personen handelt oder die betroffene Person einer kriminellen Organisation beziehungsweise einem Clan angehört oder angehörte.
Rechtsgrundlage und Zielgruppe
Die AfD beruft sich auf Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, der den Verlust der Staatsangehörigkeit erlaubt, sofern die betroffene Person dadurch nicht staatenlos wird. „Von diesem Recht muss im Kampf gegen die explodierende Kriminalität jetzt Gebrauch gemacht werden“, betont Weiß. Der Antrag zielt auf eine gezielte Erweiterung der Verlusttatbestände für „Gefährder, Straftäter, Terroristen oder Angehörige krimineller Organisationen und Clanstrukturen, terroristische Handlungen, die Finanzierung terroristischer und islamistischer Gruppierungen oder Mitgliedschaften in kriminellen Vereinigungen“ ab. Damit soll sichergestellt werden, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht als „Zweitrecht“ missbraucht wird.
Clankriminalität im Fokus
Die AfD sieht einen direkten Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migration. Weiß wies im Abgeordnetenhaus auf die Kriminalitätsstatistik hin: „Es ist eben kein Zufall, dass über 50 Prozent aller Tatverdächtigen in Berlin Ausländer sind – bei einem Bevölkerungsanteil von unter 22 Prozent – oder einen Migrationshintergrund haben.“ Besonders alarmierend seien die Zahlen zur Gewalt gegen Polizisten: „10.584 Beamte wurden allein letztes Jahr Opfer von Gewalt. Das sind doch keine Kollateralschäden. Das sind Angriffe auf unseren Staat“, so der AfD-Politiker.
In ihrem Positionspapier thematisierte die AfD insbesondere die Clankriminalität und sieht darin einen „kausalen Zusammenhang zwischen Migrantenstatus und kriminellem Verhalten“. Demnach seien Clans hierarchische Strukturen mit einem „ausgeprägten Zugehörigkeitsgefühl“ und „Gewaltbereitschaft“. Als Folge der rechtswidrigen Massenmigration seit 2015 sei es in diesem Bereich zu einer zusätzlichen Verschärfung gekommen. „Wir reden nicht nur über Messerstecher. Wir reden über Clankriminalität, über kriminelle Parallelgesellschaften, über Vergewaltiger. Berlin ist zu einer Hauptstadt der No-go-Areas geworden“, so Weiß.
Weitere Maßnahmen zur Sicherheit
Neben der Aberkennung der Staatsbürgerschaft schlägt die AfD in ihrem Positionspapier weitere Maßnahmen vor: Videoüberwachung in Brennpunkten, mobile Polizeiwachen, Ausgangssperren für jugendliche Intensivtäter sowie Schnellverfahren für ausländische Straftäter. Zudem wird die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Abschiebungen durch bilaterale Abkommen mit Drittstaaten gefordert. Weiß kritisierte die bisherigen Maßnahmen des Senats scharf: „Mit der Symbolpolitik muss jetzt Schluss sein.“
Die AfD verweist auf Dänemark als Vorbild. Das Land zeige, dass eine Politik der Härte sogar von einer linken sozialdemokratischen Regierung vollzogen werden könne. Die deutsche Staatsangehörigkeit sei jedenfalls kein Ramschartikel, so Weiß, sie sei ein „Privileg“, und dieses Privileg dürften nur diejenigen behalten, die sich an die Gesetze halten.