Diskussion über mögliche Arbeitspflicht für Asylwerber

Asylwerber sollen dazu verpflichtet werden, gemeinnützige Tätigkeiten zu verrichten. Diesem Vorstoß der Länder wird das Innenministerium von Gerhard Karner (ÖVP) laut Medienberichten prinzipiell zustimmen.

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Diskussion über mögliche Arbeitspflicht für Asylwerber
Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).© IMAGO / SEPA.Media

Wien. – Asylwerber in Österreich könnten künftig verstärkt zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Demnach sieht ein Vorschlag des Innenministeriums vor, das Taschengeld zu kürzen oder nur bei Arbeitswilligkeit in voller Höhe auszuzahlen, berichtet der Standard. Die Flüchtlingsreferenten der Bundesländer hatten sich im September für eine Ausweitung der Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit ausgesprochen und das Innenministerium um ein Modell gebeten. Dieses liegt nun vor und wurde am Donnerstag diskutiert. Nach der Besprechung in Wien hieß es aus dem Ministerium, die Länder könnten die Vorschläge eigenständig umsetzen, es sei keine Anpassung der bestehenden 15a-Vereinbarung erforderlich.

Konseqeuenzen bei Verweigerung vorgesehen

Mit Beschluss der Flüchtlingsreferentenkonferenz im September in Kärnten wurde das Innenministerium ersucht, einen Vorschlag zu erarbeiten, der die bisherige Regelung der gemeinnützigen Arbeit, die eine Mitarbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Gemeinden vorsieht, auf gemeinnützige Organisationen ausweitet. Das nun vorliegende Modell wurde am Donnerstag bei der Landesreferentenkonferenz in Wien diskutiert.

Bei Verweigerung soll es auch Konsequenzen geben. Wie der der APA vorliegende Vorschlag zeigt, soll neben der Kürzung des Taschengeldes auch die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen möglich sein. In der Grundversorgung des Bundes ist dies bereits üblich, etwa in Form von Essensgutscheinen. Auch der volle Bezug dieser Sachleistungen soll nur bei Arbeitswilligkeit möglich sein.

Verwirrung über Vorschlag

In einigen Bundesländern reagierte man deutlich verärgert. So sprach der zuständige Wiener Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) von einer „Dunstblase“. Es sei lediglich die Möglichkeit einer Kürzung des Taschengeldes angesprochen worden, und die gebe es seit vielen Jahren – eine Kürzung um 40 Euro monatlich lehnt Hacker ohnehin ab. Seine Kärntner Amtskollegin Sandra Schaar legte per Aussendung nach. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) habe in seinem Bericht an die Konferenzteilnehmer von einem Arbeitsmodell gesprochen, ohne jedoch auf konkrete Inhalte einzugehen.

Die Experten des Innenministeriums zum Thema Grundversorgung seien der Meinung, dass die Länder die vorgeschlagene Taschengeldkürzung eigenständig umsetzen könnten, hieß es in einer Aussendung des Innenressorts gegenüber der APA. „Ob landesgesetzliche Bestimmungen betroffen sind, muss jedes Bundesland selbst bewerten.“