Braunschweig: Kopftuch im Gerichtssaal getragen – Schöffin verliert Amt
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass eine Schöffin ihr Amt verliert, weil sie im Gerichtssaal ein Kopftuch trug. Die AfD begrüßt das Urteil.
Die betroffene Schöffin hatte dem Gericht gegenüber mehrmals betont, nicht auf ihr Kopftuch verzichten zu wollen.
© IMAGO / Noah WedelBraunschweig. – Eine ehrenamtliche Richterin am Landgericht Braunschweig wurde ihres Amtes enthoben, da sie während Gerichtsverhandlungen ein Kopftuch trug. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte am Dienstag diese Entscheidung, die nun rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar ist, wie der NDR berichtet.
Gericht sieht Verstoß gegen Neutralitätsgebot
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) verstößt das sichtbare Tragen religiöser Symbole durch Personen mit richterlichen Aufgaben gegen das staatliche Neutralitätsgebot sowie gegen das Niedersächsische Justizgesetz. Dieses untersagt Richtern das Tragen von Symbolen oder Kleidungsstücken, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen.
Wie das Gericht mitteilte, habe die Schöffin in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass sie nicht auf ihr Kopftuch verzichten wolle. Sie habe betont, dass sie ihre Kopfbedeckung aus religiösen und nicht aus politischen Gründen trage. In seiner Entscheidung wog das Gericht Religionsfreiheit und staatliche Neutralität gegeneinander ab. Das Ergebnis lautet, dass in diesem Fall der Schutz des Vertrauens der Gesellschaft in die Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz mehr Gewicht hat als die Religionsfreiheit.
AfD begrüßt Urteil
Auch aus der Politik gab es Reaktionen. So lobte die AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag das Urteil ausdrücklich. In einer Pressemitteilung sprach der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Thorsten Moriße, von einem „klaren Signal für Neutralität und Rechtsstaatlichkeit“. Wer in Deutschland richterliche Aufgaben übernehme, müsse sich dem staatlichen Neutralitätsgebot unterordnen. Das habe das Oberlandesgericht Braunschweig nun mit seinem Urteil bestätigt.
„Das Vertrauen der Bürger in eine unparteiische Justiz steht über individuellen Glaubensbekundungen. Wer das nicht akzeptiert, kann keine Richter- oder Schöffenaufgaben wahrnehmen – Punkt“, erklärte Moriße weiter. Das Urteil, so der AfD-Abgeordnete, sei notwendig, um „den Rechtsstaat vor einer schleichenden Politisierung“ zu schützen. Diese könne entstehen, „wenn persönliche religiöse Symbole im staatlichen Dienst beansprucht werden und dadurch das Neutralitätsgebot unterlaufen wird.“ Für Richter und Schöffen sei Neutralität „keine Verhandlungssache – sie ist Pflicht“, so Moriße. Gleiches gelte für alle Beamten in hoheitlichen oder repräsentativen Funktionen: „Wer den Staat repräsentiert, darf seine persönliche Weltanschauung nicht über das Neutralitätsgebot stellen.“