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Brandenburg: Verfassungsschutz betreibt rund 300 Fake-Accounts in Sozialen Medien

Der Brandenburger Verfassungsschutz ist mit rund 300 Fake-Accounts in Sozialen Netzwerken aktiv – wo genau, will man allerdings nicht verraten. Die AfD möchte diese Informationen nun ebenfalls ans Licht bringen.

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Potsdam. – Der Brandenburger Verfassungsschutz betreibt laut Angaben der Landesregierung derzeit 287 sogenannte Fake-Accounts in Sozialen Netzwerken. Erst auf erneuten Druck der AfD-Fraktion hin wurde diese Information veröffentlicht, nachdem die Landesregierung eine erste Anfrage unter Berufung auf das „Staatswohl“ unbeantwortet gelassen hatte.

Unklarheit über Einsatzgebiete der Agenten

Offen bleibt allerdings, auf welchen Plattformen und in welchen politischen Spektren die Accounts eingesetzt werden, etwa im linken oder rechten Milieu. Die Landesregierung verweigert hierzu weiterhin konkrete Angaben. Dabei hatte das Thüringer Verfassungsgericht in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die Anzahl, die Phänomenbereiche und auch die Mitarbeiter, die in diesen Bereichen beschäftigt sind, genannt werden müssen, erklärte die AfD zuletzt in einer Pressekonferenz. Und anders als Brandenburg hat das Land Berlin eine ähnliche Anfrage vollständig beantwortet, wie die AfD weiter mitteilte.

AfD kündigt rechtliche Schritte an

Die AfD-Fraktion kündigte deshalb nun ein Organstreitverfahren an, um die vollständige Offenlegung der Informationen zu erwirken. Das Ziel bestehe darin, für mehr Transparenz im Umgang mit den digitalen Aktivitäten des Verfassungsschutzes zu sorgen.

Fabian Jank, der die Kleine Anfrage initiiert hatte, sieht in der Zurückhaltung der Regierung ein gezieltes Verschleiern staatlicher Einflussnahme: „Die Landesregierung hat ihre Gründe, die fragwürdigen Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Netz geheim zu halten. Die Bürger sollen offenbar nicht erfahren, wie sie auf Facebook, Instagram oder TikTok von Fake-Accounts überwacht werden – oder dass sich hinter vermeintlich rechten Hetzern in Wirklichkeit staatlich bezahlte Agenten verbergen“. Man werde die vollständige Offenlegung einklagen und Licht ins Dunkel bringen, kündigte Jank an.

Vergleich mit DDR-Staatssicherheit

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Lena Kotré, kritisiert die Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle ebenfalls: „Dass die Landesregierung nicht offenlegen will, auf welchen Plattformen der Verfassungsschutz mit welchem Ziel aktiv ist, stellt eine unzulässige Beschneidung der parlamentarischen Kontrollrechte dar“. Als gewählte Volksvertreter sei man dem Bürger verpflichtet – dieser habe ein Recht darauf, zu erfahren, mit welchen Methoden das Innenministerium arbeite. „Wir werden juristisch gegen diese Geheimhaltung vorgehen“.

Auch Jean-Pascal Hohm schlägt Alarm: „Verdeckte Provokateure im Staatsdienst – ohne jede parlamentarische Kontrolle? Im Osten erinnern solche Praktiken zwangsläufig an die Methoden der DDR-Staatssicherheit.“

Zuletzt hatten Medienberichte nahegelegt, dass einige der vom Verfassungsschutz genutzten Fake-Accounts gezielt provozieren, hetzen und möglicherweise sogar strafrechtlich relevante Inhalte verbreiten. Die AfD sieht darin einen weiteren Grund, die geheim gehaltenen Aktivitäten gerichtlich überprüfen zu lassen.

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