Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

Brandenburg: Linker Bürgermeister will Vetorecht für Kommunen bei Abschiebungen

Ein brandenburgischer Bürgermeister fordert ein Vetorecht für Kommunen bei Abschiebungen und stellt damit das bisherige Asylsystem infrage. Für seinen Vorstoß erntet er scharfe Kritik.

/
/
1 Minute Lesezeit
Brandenburg: Linker Bürgermeister will Vetorecht für Kommunen bei Abschiebungen

Wenn es nach Marco Beckendorf von der Partei Die Linke geht, sollen Kommunen künftig ein Vetorecht bei Abschiebungen haben. (Symbolbild)

© Foto von Trac Vu auf Unsplash

Wiesenburg/Mark. – Marco Beckendorf (Die Linke), Bürgermeister der brandenburgischen Gemeinde Wiesenburg/Mark, fordert ein Vetorecht für Kommunen bei der Abschiebung von Asylbewerbern. Im „Tagesanbruch“-Podcast von T-online sprach er sich für ein Bleiberecht aus, wenn sich Geflüchtete gut integrieren. Sein Vorschlag: ein Modell ähnlich der Greencard-Regelung. „Wenn die Leute ihren eigenen Unterhalt erwirtschaften, dürfen sie bleiben, egal ob sicheres Herkunftsland oder nicht“, sagte Beckendorf.

Hintergrund seiner Forderung ist die Situation vieler Migranten, die in Deutschland zwar geduldet, aber nicht dauerhaft anerkannt werden und laut ihm dennoch Teil der Gesellschaft geworden sind. „Die Kinder werden hier groß, haben sich super integriert, haben ihre Freunde hier, sie dürfen ruhig schlafen. Warum gibt man uns als Kommunen nicht diese Möglichkeit? Wir kennen die Leute am besten“, so Beckendorf weiter.

Kritik aus der Union: „Verfahren würden aufgelöst“

Auf Beckendorfs Vorstoß reagierte Christian Herrgott, Landrat des Thüringer Saale-Orla-Kreises und Mitglied der CDU, mit scharfer Ablehnung. Ein solches Vetorecht sei „sehr, sehr schwierig, weil wir damit natürlich die regulären Verfahren auflösen“. Abschiebungen seien Aufgabe des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und nicht von Kommunen.

Herrgott widersprach dem Ansatz auch inhaltlich deutlich: Es dürfe nicht im Ermessensspielraum eines Bürgermeisters oder einer Kommune liegen, „wer ein guter Flüchtling ist“. Er könne zwar „menschlich“ verstehen, warum viele Menschen nach Deutschland kämen. Wer jedoch als „Flüchtling“ gekommen sei, müsse auch nach den Regeln für „Flucht und Asyl“ behandelt werden.

Pflichtarbeit für Asylbewerber: Zwei Wege

Im Saale-Orla-Kreis hat Herrgott eine Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeführt, die sich seiner Aussage nach positiv auswirkt. „Wir haben eine sehr hohe Integrationsquote in den ersten Arbeitsmarkt“, erklärte er. So seien von 190 Asylbewerbern über 80 innerhalb eines Jahres in reguläre Beschäftigung vermittelt worden. Von daher könne er sagen, dass es „eine sehr gute Maßnahme gewesen“ gewesen sei. Beckendorf sieht das anders: Er lehnt das Vorgehen Herrgotts ab und bezeichnet es als „Zwangsarbeit“.

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!