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1.830 Alias-Identitäten: Wie Hamburg die Kontrolle über gesuchte Straftäter verliert

In Hamburg bleiben Hunderte gefährliche Straftäter trotz Haftbefehl auf freiem Fuß, während die Fahndung und die Datengrundlagen offensichtlich an ihre Grenzen stoßen. Das wirft die Frage auf, wie handlungsfähig der rot-grüne Senat in puncto Innere Sicherheit ist.

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1.830 Alias-Identitäten: Wie Hamburg die Kontrolle über gesuchte Straftäter verliert

Die Polizei in Hamburg sieht sich wachsenden Herausforderungen gegenüber, da Tausende Haftbefehle nicht vollstreckt werden und gesuchte Straftäter auf freiem Fuß bleiben.

© IMAGO / Eibner

Hamburg. – In Hamburg sind Tausende Haftbefehle nicht vollstreckt. Nach aktuellen Angaben aus einer Antwort des Senats auf eine AfD-Anfrage beläuft sich die Zahl der offenen Haftbefehle Anfang Dezember 2025 auf 3.419. Ein erheblicher Teil dieser Anordnungen besteht bereits seit langer Zeit: Fast 1.000 Haftbefehle sind seit mehr als drei Jahren im polizeilichen Fahndungsbestand vermerkt, weitere über 1.300 seit ein bis drei Jahren.

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Die Daten stammen aus dem bundesweiten Informationssystem der Polizei (INPOL) und umfassen ausschließlich Haftbefehle, die bislang nicht vollstreckt werden konnten. Laut Senat liegt das vor allem daran, dass gesuchte Personen an bekannten Anschriften nicht angetroffen werden oder ihr Aufenthaltsort unbekannt ist.

Schwere Delikte unter den offenen Haftbefehlen

Ein Blick auf die Deliktsstruktur zeigt, dass sich unter den offenen Haftbefehlen zahlreiche Fälle mit erheblichem Gefährdungspotenzial befinden. Erfasst sind unter anderem Haftbefehle wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung, Raub- und Sexualdelikten sowie Tötungsdelikten. Besonders häufig treten zudem Drogendelikte und Eigentumsdelikte auf. Insgesamt sind mehrere hundert Haftbefehle Gewaltdelikten zuzuordnen.

Angaben zu Tatmitteln, etwa zum Einsatz von Messern, werden im Fahndungsbestand nicht systematisch erfasst. Laut Senat sind auch detaillierte Auswertungen zu Mehrfachtätern oder zur tatsächlichen Aufenthaltsregion innerhalb Hamburgs nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, da entsprechende statistische Grundlagen fehlen.

Hoher Anteil ausländischer Tatverdächtiger

Die Senatsdaten zeigen zudem eine deutliche Schwerpunktsetzung bei der Staatsangehörigkeit der Gesuchten. Von den Personen mit offenem Haftbefehl besitzen lediglich 445 die deutsche Staatsangehörigkeit. Demgegenüber stehen 889 EU-Ausländer und 2.085 Drittstaatsangehörige. Angaben zum genauen aufenthaltsrechtlichen Status, etwa Asylverfahren, Duldung oder illegaler Aufenthalt, werden nicht systematisch erfasst und konnten daher nicht ausgewertet werden.

Nach Einschätzung von Sicherheitsexperten ist besonders problematisch, dass es eine große Zahl sogenannter Mehrfach- oder Alias-Identitäten gibt. Dem Senat zufolge weisen 1.830 der per Haftbefehl gesuchten Personen abweichende Personalien oder zusätzliche Aliasnamen auf. Diese Mehrfachidentitäten erschweren die Fahndung erheblich, da gesuchte Personen unter unterschiedlichen Namen auftreten und so Kontrollen umgehen können. Der Senat räumt ein, dass weitergehende Erkenntnisse zu Untertauchen, Auslandsaufenthalten oder zur Wirksamkeit bestehender Fahndungsmaßnahmen nur begrenzt vorhanden sind.

AfD sieht massives Staatsversagen

Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft übt scharfe Kritik. Der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann bewertet die vorliegenden Zahlen als Ausdruck eines grundlegenden Problems der inneren Sicherheit. „1.830 Alias-Identitäten – das ist staatliches Kontrollversagen pur, ein Schattenreich der Straftäter, in dem der Senat blind durch die Dunkelheit tappt und Hamburgs Sicherheit opfert“, erklärt er dazu in einer Aussendung. Er ist der Ansicht, dass der rot-grüne Senat gefährliche Täter gewähren lässt, anstatt konsequent durchzugreifen. Die AfD fordert vor diesem Hintergrund strukturelle Konsequenzen in der Strafverfolgung und eine Neuausrichtung der Fahndungspraxis, „um dieses Chaos zu brechen“. Der Senat selbst sieht hingegen keinen zusätzlichen Handlungsbedarf und verweist darauf, dass Haftbefehle nach geltender Rechtslage beantragt und vollstreckt werden.

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