ORF enttarnt: Gericht bestätigt Kündigung gegen kritische Journalistin als unrechtmäßig
Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden: Die Kündigung einer ORF-Journalistin war unrechtmäßig. Gegen sie waren zuvor Anschuldigungen erhoben worden, die die Richter allerdings als nicht haltbar ansahen.
In einer ersten Reaktion auf X zeigte sich die betroffene Journalistin erfreut über die Entscheidung gegen den ORF in zweiter Instanz.
© IMAGO / CHROMORANGEWien. – In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, dass die Entlassung der ORF-Journalistin Sonja Sagmeister unrechtmäßig war. Die Berufung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks blieb erfolglos und das Gericht ließ laut der Austria Presse Agentur (APA) keine Revision in ordentlicher Form zu. Damit wurde die bereits im Vorjahr ergangene Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichts bestätigt, wonach eine Kündigung aus verpöntem Motiv vorlag.
Kocher-Interview als Auslöser
Ausgangspunkt des Konflikts war ein Gespräch, das die Wirtschaftsredakteurin Sagmeister mit Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) führte. Zwar war im Vorfeld ein Themenkorridor abgesteckt, dennoch stellte sie auch darüber hinausgehende Fragen, um ihre journalistische Unabhängigkeit zu wahren. Kurz darauf wurde sie – so ihre Darstellung – ins sogenannte „Todesarchiv“ versetzt, um Nachrufe zu schreiben. Gegen diese Versetzung wehrte sie sich. Der ORF kündigte ihr und verwies als Begründung auf nicht korrekt gemeldete Nebenbeschäftigungen sowie den Anschein der Befangenheit.
ORF prüft weitere mögliche Schritte
Der Sender kündigte an, nun die weiteren Optionen zu evaluieren. „Ungeachtet dessen wurde eine weitere Kündigung wegen neuerlicher dienstlicher Pflichtverletzungen und zur Wahrung der Ansprüche des ORF ausgesprochen“, zitiert die APA das Medienhaus. Laut Unternehmensangaben seien Kündigungen ausschließlich aus sachlichen Gründen erfolgt. Sagmeister kündigte an, auch gegen diese zweite Kündigung juristisch vorzugehen. Die erste Verhandlung dazu ist bereits für Freitag, den 7. November 2025, vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien angesetzt.
Parallel dazu wies das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde Sagmeisters zum ORF-Gesetz als unbegründet zurück. Nach Ansicht des Gerichts gab es keinen unzulässigen Einfluss der Vorgesetzten auf die Gestaltung des Beitrags, keine aufgebauten Drohszenarien und zu keinem Zeitpunkt eine Infragestellung der Unabhängigkeit oder Eigenverantwortung.
Sagmeister jubelt auf X
Sagmeister verbreitete die Entscheidung der zweiten Instanz auf der Plattform X und schrieb wörtlich: „Good news: Die ORF Redakteurin Dr. Sonja Sagmeister hat beim Arbeitsgerichtsprozess auch in 2. Instanz gewonnen. Vorgehen des Personalchefs mit ‚verpöntem Kündigungsmotiv‘ wird kritisiert. Es lebe der mutige Journalismus.👋 Keine ordentliche Revision für den ORF zulässig.“





