Hat der Verfassungsschutz die Treffen in Potsdam und bei einem Ex-CDU-Politiker überwacht?

Aktuell stehen Vorwürfe im Raum, das Bundesamt für Verfassungsschutz könnte das „Geheimtreffen“ in Potsdam sowie ein weiteres Treffen abgehört und Informationen an das linke Recherchenetzwerk Correctiv weitergegeben haben.

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Hat der Verfassungsschutz die Treffen in Potsdam und bei einem Ex-CDU-Politiker überwacht?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll umfassende Daten zu dem sogenannten Geheimtreffen in Potsdam haben.© IMAGO / Panama Pictures

Potsdam. – Auch nach fast zwei Wochen ist das Treffen rechter Akteure, das im vergangenen Jahr in Potsdam stattfand, immer noch ein Gesprächsthema. Nun gibt es den Verdacht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unter Leitung von Thomas Haldenwang das Treffen in Potsdam sowie ein früheres Treffen beim Ex-CDU-Politiker Peter Kurth abgehört haben könnte. Das brandenburgische Innenministerium prüft demnach neue Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu dem Treffen. Das sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Michael Stübgen (CDU), am Mittwoch im Landtag in Potsdam, wie die FAZ berichtet. Das Bundesamt habe eine umfangreiche Datensammlung zu der Veranstaltung und der Immobilie, in der das Treffen stattfand, übersandt, sagte Stübgen. Er kritisierte: „Ich hätte mir schon gewünscht, gerade wenn die Informationen älter sind, dass wir sie früher zur Kenntnis bekommen hätten.“

Weitergabe von Informationen an Correctiv vermutet

Für Personen aus dem Umfeld der AfD ist klar: „Haldenwangs Behörde hat beide Veranstaltungen kontrolliert“, wie es in einer Stellungnahme heißt, die auf X kursiert. Dies sei durch das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes vom Juni 2021 auch rechtlich abgesichert. Doch sie gehen noch weiter: „Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz (und kein Landesamt) bei der Überwachung der Einzelperson des Martin S., der als einziger auf beiden Veranstaltungen zugegen war, Aufzeichnungen durchgeführt hat, spricht alles dafür, dass diese durch das Bundesamt oder das übergeordnete Innenministerium an Correctiv weitergegeben worden sind.“ Das Abhören sei rechtlich gedeckt, die Weitergabe an Correctiv hingegen nicht.

Man wundert sich auch über den Zeitpunkt des Bekanntwerdens der bereits länger zurückliegenden Veranstaltungen und weist darauf hin, dass diese in der Woche vor der Bundestagsdebatte über das neue Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz veröffentlicht wurden. Inzwischen hat der Bundestag dem Entwurf des neuen Gesetzes zugestimmt, wonach Ausländer künftig in der Regel bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten können. In besonderen Fällen ist auch eine Blitzeinbürgerung nach 36 Monaten Aufenthalt in Deutschland möglich. Kinder von Ausländern, die länger als fünf Jahre in Deutschland leben, erhalten automatisch den deutschen Pass. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft soll künftig generell möglich sein. Bei älteren Migranten, die schon lange in Deutschland leben, wird zudem auf den Nachweis von Sprachkenntnissen verzichtet und auch kein Einbürgerungstest verlangt. Insgesamt rechnen Experten mit rund 2,5 Millionen Ausländern, die nun einen deutschen Pass beantragen können und auch das Wahlrecht erhalten. Darunter sind auch Hunderttausende Migranten, die 2015 und 2016 illegal in die Bundesrepublik eingereist sind. Der Gesetzentwurf stößt bei Union und AfD auf heftige Kritik.