„Faktenfuchs“ : Wie der ÖRR versucht, Messerkriminalität zu verharmlosen

Der BR-Journalist Jonas Miller beruft sich in einem aktuellen Faktenfuchs-Beitrag unter anderem auf Forscher, die zu dem Ergebnis kommen, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen Messerangriffen und der Staatsangehörigkeit eines Täters gebe.

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„Faktenfuchs“ : Wie der ÖRR versucht, Messerkriminalität zu verharmlosen
Der Bayerische Rundfunk ist die Landesrundfunkanstalt im Freistaat Bayern mit Sitz in München.© IMAGO / epd

Faktenfinder sind in den letzten Jahren zu einem Trend im öffentlich-rechtlichen Fernsehen geworden. Neben der Mutter aller „Faktenchecker“ – dem ARD-Faktenfinder – gibt es mit dem „Faktenfuchs“ ein bayerisches Pendant. Der Bayerische Rundfunk hatte das Konzept im Zuge der Corona-Krise immer wieder ins Spiel gebracht. Nun hat ein anderes Problem, das immer wieder in der öffentlichen Diskussion auftaucht und häufig mit Migration und der Nationalität der Täter in Verbindung gebracht wird, den Faktenfuchs zum Verfassen eines neuen Beitrags veranlasst. Es geht um Messerkriminalität und Migration.

Messerangriffe seit 2020 in PKS

„Messerangriffe werden oft mit Migranten in Verbindung gebracht. Doch weder Kriminalstatistiken der Polizei noch Studien können dies untermauern – sind aber auch nur bedingt aussagekräftig“, schreibt der BR-Journalist und „Rechtsextremismusexperte“ Jonas Miller in seinem Beitrag. Forscher, die zu diesem Thema arbeiten, seien sich einig: Es gebe keinen kausalen Zusammenhang zwischen Messerangriffen und der Staatsangehörigkeit eines Täters. Eine Studie belege das anhand der Zahlen von rechtskräftig verurteilten Gewalttätern, die ein Messer eingesetzt haben, heißt es in dem Beitrag weiter. Behauptungen, wonach es einen Zusammenhang zwischen Messerkriminalität und einem Migrationshintergrund der Täter gebe, falls diese die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können statistisch nicht be- oder widerlegt werden, da es dazu keine Daten gebe, so Miller.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Messerangriffe seit dem 1. Januar 2020 als „Phänomen“ erfasst. Demnach versteht das BKA unter Messerangriffen „Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.“ Im Jahr 2021 konnte das BKA erstmals bundesweite Zahlen auswerten. Auf die Frage des BR erklärte das BKA, dass „Aussagen zu Tatverdächtigen aufgrund der Datenlage nicht weiter möglich“ seien. Auch den Migrationshintergrund von Tatverdächtigen könne das BKA nicht erfassen, da es für eine Abfrage keine Rechtsgrundlage gebe. Zwar würden Tatverdächtige grundsätzlich nach „Deutschen“ und „Nichtdeutschen“ unterschieden und die jeweilige Staatsangehörigkeit erfasst, heißt es vom BKA. Bei den Zahlen zu Messerangriffen sei dies jedoch nicht möglich, da das Phänomen „Messerangriff“ als „Attribut zum Fall“, also als Merkmal zum Fall, erfasst werde.

Kritische Kommentare von Nutzern unter BR-Beitrag

Eine informationelle Verknüpfung der Nationalität des Tatverdächtigen mit dem Phänomen der Messerangriffe sei nach Auskunft des BKA technisch nicht möglich, wird im Faktenfuchs-Beitrag betont. Dass es vielen Menschen aber gar nicht darum geht, eine bestimmte Nationalität pauschal als kriminell abzustempeln, zeigen die Kommentare unter dem Beitrag auf dem Kurznachrichtendienst X (früher Twitter). Es gehe nicht um die Ursache von Kriminalität „oder darum, „ob alle 'Araber' oder 'Nordafrikaner' kriminell sind“. Es gehe darum, ob diejenigen, die hierher kommen, „häufiger kriminell sind als die Alteingesessenen“, schreibt ein Nutzer. Ein anderer Nutzer erklärt, dass die Nationalität beziehungsweise das Geburtsland an sich natürlich keine Ursache sei, wohl aber die Sozialisation, die dort stattfinde.

Diese Tendenz spiegelt sich auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2022 wieder. So zeigt sich in einer FREILICH-Analyse, dass im Jahr 2022 in Deutschland 13,4 Millionen ausländische und 70,9 Millionen deutsche Staatsangehörige lebten, die zusammen auf 2.485 Tatverdächtige je 100.000 Einwohner kamen. Während auf 100.000 Deutsche nur 1.848 Tatverdächtige kamen, waren es bei den Afghanen 12.068. Afghanen sind also 6,5-mal tatverdächtiger als Deutsche. Nach den afghanischen Tatverdächtigen folgen in absteigender Reihenfolge Syrer, Rumänen, Bulgaren, Polen und Türken.