Frankreich will nichtöffentliche „diskriminierende Kommentare“ unter Strafe stellen
Das französische Parlament hat vergangene Woche ein Gesetz verabschiedet, das „diskriminierende“ Kommentare auch im privaten Raum unter Strafe stellt. Kritiker sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr.
Paris. – Die französische Nationalversammlung hat am 6. März in erster Lesung über ein neues Gesetz zur Kriminalisierung privater Kommentare abgestimmt. Das neue Gesetz soll es erleichtern, „rassistische, antisemitische oder diskriminierende Straftaten“ auch im privaten Umfeld zu ahnden. Noch ist unklar, was unter „nichtöffentliche Äußerungen“ fallen soll – neben privaten Gesprächen sind auch Diskussionen am Arbeitsplatz oder die innerfamiliäre Kommunikation ein weites Feld. Konkret heißt es im Gesetzesentwurf: „Die nichtöffentliche Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Geschlechtsidentität wird mit einer Geldstrafe von 3.750 Euro bestraft“. Das Gesetz wurde bisher nur in erster Lesung im Parlament diskutiert; eine endgültige Abstimmung und der Senat sollen in Kürze folgen. 148 Abgeordnete waren anwesend. 107, vor allem Abgeordnete der Regierungspartei Renaissance, stimmten mit Ja, 41, darunter der Rassemblement National, enthielten sich.
Kritiker sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr, da der öffentliche Raum mit dem privaten gleichgesetzt wird. Der französische Aktivist Philippe Murer, der sich selbst als Gaullist bezeichnet, kritisierte den Gesetzesentwurf offen auf X (ehemals Twitter). Er sieht die Gefahr, dass nun auch Familiendiskussionen als „Anti-EU, rassistisch, homophob, behindertenfeindlich, islamophob, antichristlich“ interpretiert werden könnten und damit ein denunziatorischer Geist auch im Privaten gefördert werde. Der Autor Thomas Ferrier hält das Gesetz für „schädlich, aber in der Praxis kaum umsetzbar". Für ihn handelt es sich eher um ein symbolisches Gesetz.