Wien: Polizei verbietet FPÖ-nahe Kundgebungen aus Rücksicht auf Einkaufssamstag
Die Wiener Polizei hat zwei FPÖ-nahe Kundgebungen mit für Beobachter nicht nachvollziehbaren Begründungen verboten. Kritiker werfen der Behörde nun vor, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu missachten.
Wien. – Die Wiener Polizei hat zwei für den morgigen Samstag geplante Demonstrationen von FPÖ-Anhängern verboten. Die Kundgebungen mit den Titeln „Frieden und Neutralität! Gegen die Zuckerlkoalition!“ und „Frieden und Neutralität!“ dürfen nicht in der Wiener Innenstadt stattfinden, teilte die Landespolizeidirektion mit. Demnach habe die Prüfung ergeben, „dass das Recht auf Erwerbsfreiheit der Betriebe der Wiener Einkaufsstraßen und das Interesse der Allgemeinheit am unbeeinträchtigten Verkehrsfluss jenem des Versammlungsanzeigers an der Durchführung der Versammlung überwiegen“, begründet die Polizei ihre Entscheidung. Für Samstag seien in Wien außerdem mehrere Demonstrationen angemeldet, hieß es weiter.
Initiativen gegen Regierungsbildung ohne FPÖ
Die Demonstrationen waren ursprünglich von den Initiativen „Fairdenken“ und „Menschheitsfamilie“ initiiert worden. Diese hatten bereits für den 9. November eine Kundgebung geplant, die jedoch nach heftigen Protesten verschoben wurde. Die Initiativen kritisieren insbesondere eine mögliche Regierungsbildung ohne FPÖ.
Auf der Website von „Fairdenken“ wurde am Donnerstag über das Verbot informiert. Die Veranstalter kündigten rechtliche Schritte an und hoffen auf eine Neuanmeldung. Gleichzeitig rief die Initiative dazu auf, trotzdem nach Wien zu kommen, „um dort spazieren zu gehen und Weihnachtsmärkte zu besuchen“.
Polizei rechnet mit spontanen Versammlungen
Ob weitere Demonstrationen am Samstag genehmigt werden, ist noch unklar. Unter anderem war eine Gegendemonstration auf dem Schwarzenbergplatz geplant. Die Polizei schließt jedoch „Spontankundgebungen“ nicht aus und kündigte an, diese notfalls aufzulösen. „Die Wiener Polizei wird mit ausreichend Kräften vor Ort sein, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten“, betonte ein Sprecher der Landespolizeidirektion.
Nutzer sehen Einschränkung von Grundrechten
Die Begründung der Polizei, dass „das Recht auf Erwerbsfreiheit der Betriebe der Wiener Einkaufsstraßen und das Interesse der Allgemeinheit am unbeeinträchtigten Verkehrsfluss“ Vorrang hätten, wurde nicht nur von den Veranstaltern der Demonstration, sondern auch von zahlreichen Nutzern in den Sozialen Medien kritisiert. Sie lassen die Begründung der Polizei nicht gelten. Immerhin hatte die Wiener Polizei noch am 11. Dezember 2022 selbst auf X (damals Twitter) erklärt: „Wir genehmigen Demos nicht. Sie müssen angezeigt werden, bei besonderen Umständen können sie gem. Versammlungsgesetz behördlich untersagt werden. Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, das man nicht einfach einschränken kann, nur weil Einkaufssamstag ist“, wie findige Nutzer aufzeigen.
Auf Nachfragen, warum Grundrechte plötzlich weniger wichtig seien als Einkaufssamstage, verweist die Polizei lediglich auf ihren Thread, in dem eben die Begründung mit dem Recht auf Erwerbsfreiheit und dem Interesse der Allgemeinheit als Begründung angeführt wird.