Korruptionsvorwürfe gegen Krah und Bystron: Was bisher bekannt ist

Haben sich die AfD-Politiker Maximilian Krah und Petr Bystron mit Geldern aus russischen und pro-russischen Kanälen finanzieren lassen? Die beiden weisen die seit Tagen in den Medien kursierenden Vorwürfe scharf zurück. Was bisher bekannt ist.

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Korruptionsvorwürfe gegen Krah und Bystron: Was bisher bekannt ist
Maximilian Krah und Petr Bystron© IMAGO / Metodi Popow / dts Nachrichtenagentur

Seit Tagen kommen die Medien nicht zur Ruhe – gegen die beiden AfD-Politiker Maximillian Krah und Petr Bystron werden Korruptionsvorwürfe erhoben. Beide sollen im Zusammenhang mit Interviews für das Portal Voice of Europe, dessen Webseite mittlerweile nicht mehr erreichbar ist, Geld angenommen haben. Im Fall des Abgeordneten Bystron wird auch eine Summe genannt: Er soll mindestens 20.000 Euro angenommen haben. Das Geld, so die tschechische Regierung, die vor allem hinter den Vorwürfen steckt und sich auf ihre Geheimdienste stützt, soll aus pro-russischen Kanälen stammen. Konkret soll der Oligarch Viktor Medwedtschuk, der bis vor kurzem noch die ukrainische Staatsbürgerschaft besaß, nun aber im Zuge eines Gefangenenaustausches nach Russland kam, über Hintermänner Gelder an europäische Politiker aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Ungarn, den Niederlanden und Polen in bar oder in Kryptowährungen überwiesen haben. Ziel sei es, ein rechtspopulistisches und pro-russisches Netzwerk aufzubauen. Krah und Bystron treten auf Platz 1 und 2 für die AfD bei der kommenden EU-Wahl an.

Die Informationslage ist bislang unklar. Die beiden AfD-Politiker haben in mehreren Äußerungen eine Geldannahme von Akteuren hinter dem Portal Voice of Europe oder anderen russischen beziehungsweise pro-russischen ukrainischen Akteuren klar verneint. Die Vorwürfe wurden zuerst durch das tschechische Portal Denik N publik gemacht, woraufhin die tschechische Regierung erste Schritte einleitete. Am 27. März setzte die tschechische Regierung unter Premierminister Petr Fiala Voice of Europe sowie die Betreiber Medwedtschuk und Martschewskyj auf die Sanktionsliste, weil sie „die territoriale Integrität, Souveränität und Freiheit der Ukraine in Frage stellen“. Laut der Jungen Freiheit hat die Generalstaatsanwaltschaft München angekündigt, sich mit dem Fall zu befassen. „Wir haben ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet und prüfen derzeit die Erkenntnisse“, teilte die Behörde der Berliner Wochenzeitung mit. Außerdem soll der Verfassungsschutz „kompromittierendes Material“ aus Tschechien erhalten haben, das nun von deutschen Fahndern analysiert wird.

Bislang kein Nachweis in der Öffentlichkeit

Bystron selbst verneinte auch im Gespräch mit FREILICH ganz klar eine mögliche Annahme von Geldern und verwies auf eine mögliche Ähnlichkeit mit dem Ibiza-Skandal 2019. Er sieht die Vorwürfe im Rahmen einer Medienkampagne hinsichtlich der kommenden EU-Wahl. „Man will verhindern, dass die ID-Fraktion zur stärksten Kraft nach Christ- und Sozialdemokraten werden“. Nach anfänglichen Zögern hat sich die AfD-Spitze hinter die beiden Parteikollegen gestellt. „Ich sehe aktuell keine Grundlage, ihm von irgendwelchen Wahlkampf-Auftritten abzuraten“, meinte AfD-Parteichef Chrupalla zur ARD. Am Montag tagte der Bundesvorstand mit Bystron zu den Vorwürfen. Dieser hat sich nach Abschluss der Sitzung hinter Bystron gestellt. „Es blieben keine Fragen unbeantwortet“, sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer. „Falls nicht extrem zeitnah Belege für irgendein Fehlverhalten kommen sollten (d. h. Belege für eine Geldannahme und eines Versprechens einer Gegenleistung dafür!), erleben wir erneut eine politische Aktion eines Geheimdienstes gegen die AfD. Offenbar gar eine eines ausländischen! Damit eine ausländische Einmischung in innerdeutsche Politik.“

Fraglich ist für viele Beobachter aus Partei und Vorfeld, inwieweit Beweise für die Vorwürfe veröffentlicht werden, denn nur auf deren Grundlage könne eine faire Entscheidung über die Vorwürfe getroffen werden. Ein Parteimitglied, das anonym bleiben möchte, verwies im Gespräch mit FREILICH auf die geringe Summe der mutmaßlichen Bestechungsgelder. „20.000 Euro sind nicht viel – wir haben bei den Bestechungsskandalen um die EU-Vizeparlamentspräsidentin Eva Kaili und die CDU im Zusammenhang mit Aserbaidschan gesehen, um welche krassen Summen es bei politischer Korruption tatsächlich geht. Es geht da um Millionen“, hieß es gegenüber FREILICH. Die linke Nichtregierungsorganisation „Abgeordnetenwatch“ schrieb auf Twitter, es gebe bislang keine Beweise für Abgeordnetenbestechung. „Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung gilt als schwer beweisbar. Einem Abgeordneten muss nicht nur nachgewiesen werden, dass er Geld angenommen hat – es muss auch Belege dafür geben, dass dieses Geld sein Verhalten im Parlament beeinflusst hat“, heißt es auf X (früher Twitter). „Im Fall von Bystron sind bisher keine Anhaltspunkte dafür bekannt“.