Freilich #35: Und tschüss!

Ideologische Willkür: Grüner Staatssekretär verhindert Abschiebung zweier Iraker

Ein Grünen-Politiker aus Rheinland-Pfalz stoppte persönlich die geplante Abschiebung zweier Iraker. Die Kreisverwaltung wirft ihm ideologisch motivierte Willkür.

/
/
2 Minuten Lesezeit
Ideologische Willkür: Grüner Staatssekretär verhindert Abschiebung zweier Iraker

Littig habe laut Landrätin Dickes sogar bestätigt, dass die geplante Abschiebung nach seiner persönlichen Überprüfung rechtlich in keinster Weise zu beanstanden sei.

© IMAGO / Metodi Popow

Mainz. – Am Abend des 10. Septembers 2025 wurde die geplante Rückführung zweier ausreisepflichtiger Iraker aus Rheinland-Pfalz im letzten Moment gestoppt. Janosch Littig (Grüne), Staatssekretär und Amtschef im Mainzer Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration, ordnete in einer E-Mail die Beendigung der Maßnahme an, wie die Kreisverwaltung Bad Kreuznach in einer Mitteilung erklärte. Das 30 und 34 Jahre alte Geschwisterpaar war 2021 als sogenannter Dublin-Fall aus Lettland nach Deutschland eingereist. Asyl- und Gerichtsverfahren in allen Instanzen blieben erfolglos, auch gesundheitliche Gründe führten zu keiner anderen Entscheidung.

Kreisverwaltung kritisiert „politische Willkür“

In einer am 10. September veröffentlichten Stellungnahme schreibt die Kreisverwaltung: „Das rheinland-pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration hat durch eine willkürliche Weisung die Abschiebung von zwei ausreispflichtigen, illegal nach Deutschland eingereisten Irakern gestoppt.“ Landrätin Bettina Dickes sprach von „ideologisch politischer Willkür“.

Dickes führte weiter aus: „Staatssekretär Janosch Littig wollte mich bereits gestern und vorgestern am Telefon überreden, die Abschiebung zu stornieren. Er hat mir in den geführten Telefonaten mehrfach bestätigt, dass nach seiner persönlichen Überprüfung die geplante Abschiebung rechtlich in keinster Weise zu beanstanden sei.“ Sie habe ihm am Folgetag auch klargemacht, dass seine Weisung an die ADD zur Stornierung der Abschiebung als politische Willkür einzustufen sei und die bestehende Rechtslage völlig ignoriere.

Vorgeschichte der Ausreisepflichtigen

Die beiden Geschwister hatten sich einer Identitätsklärung entzogen und waren mehrere Monate lang untergetaucht, um ihre Abschiebung zu verhindern. Erst nachdem ihr Anwalt ihnen versichert hatte, dass eine Abschiebung aktuell nicht mehr drohe, kehrten sie im Juni 2025 nach Bad Kreuznach zurück. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Bingen am 27. August Ausreisegewahrsam an, um die Abschiebung am 10. September abzusichern.

BAMF: Folgeantrag nur zur Verzögerung

Kurz vor dem Termin wurde ein Asylfolgeantrag eingereicht, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 8. September 2025 als unbegründet abwies. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass der Antrag nur zur Verzögerung/Behinderung der Aufenthaltsbeendigung gestellt worden sei. Zudem legte die Anwältin eine E-Mail einer Ärztin vor, in der stand, dass „aus medizinischer Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Ausreise nicht zu empfehlen ist“. Eine Reiseunfähigkeit wurde darin jedoch nicht bestätigt.

Laut Kreisverwaltung hat der Gesetzgeber in § 60 a Abs. 2 c AufenthG ausdrücklich festgelegt, dass Reisefähigkeit besteht, sofern kein gegenteiliger Nachweis vorliegt. Die E-Mail erfüllte nach Einschätzung der Behörden weder inhaltlich noch formal im Ansatz die gesetzlich geforderten Kriterien.

Geplante Rückführung per Charterflug

Die Abschiebung war als medizinisch begleitete Chartermaßnahme organisiert worden. Neben den beiden Irakern aus Bad Kreuznach sollten weitere ausreisepflichtige Personen aus ganz Deutschland über den Flughafen in ihr Herkunftsland gebracht werden. Zuvor hatten ärztliche Gutachten die Haft- und Reisefähigkeit bestätigt.

Trotz dieser Vorbereitungen wurde die Rückführung durch eine Weisung des Ministeriums gestoppt. Die Kreisverwaltung wurde darüber nicht im Vorfeld informiert. Landrätin Dickes betonte: „Das Land muss aus unserer Sicht für alle künftigen Kosten der Sozialleistungen und der gescheiterten Abschiebung aufkommen. Dies habe ich Herrn Staatssekretär Littig heute auch telefonisch mitgeteilt“. Er habe zugesagt, die Übernahme der Kosten nun durch sein Ministerium zu prüfen. „Ich erwarte, dass der Kreis durch diese Entscheidung nicht finanziell belastet wird“, so Dickes. Es könne nicht sein, „dass unser Landkreis und damit der Steuerzahler für ideologisch politische Willkür auf Landesebene bezahlen muss“.

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!