Haben Nachrichtendienste Correctiv über das „Geheimtreffen“ informiert?

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, könnte entgegen früheren Regierungsangaben Informationen zur Erkenntnislage der Behörde bezüglich des Potsdamer Geheimtreffens haben. Das geht nun aus Antworten des Verfassungsschutzes hervor.

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Haben Nachrichtendienste Correctiv über das „Geheimtreffen“ informiert?
Das BfV hält es mittlerweile für möglich, dass damals zumindest allgemeine Informationen über den Kenntnisstand der Behörde zum „Geheimtreffen“ weitergegeben wurden.© IMAGO / photothek

Potsdam. – Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der nach Bekanntwerden seiner Teilnahme an dem sogenannten Geheimtreffen in Potsdam in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt war, erklärte in den Sozialen Medien, es verdichteten sich die Hinweise, dass die Nachricht über ein rein privates Treffen von Unternehmern und Freiberuflern, bei dem auch der österreichische Aktivist und Autor Martin Sellner eines seiner Bücher vorstellte, nur über den Inlandsgeheimdienst an „Correctiv“ gelangt sein könne. Sollte sich das bewahrheiten, so Vosgerau auf X, würde das den wohl größten Geheimdienstskandal in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.

Vergleiche mit der DDR

Vosgerau spricht in diesem Zusammenhang von möglicherweise geöffneten Briefen völlig unbescholtener Bürger, „die niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und die auch keinerlei bemerkbare verfassungsfeindliche Aktivitäten entfalten, sondern allenfalls (...) im Verdacht sehen, mit zu vielen Leuten gleichzeitig in Verbindung zu stehen, die möglicherweise einwanderungsskeptische Ansichten haben“. Die Vorstellung, dass der Verfassungsschutz zum Beispiel in bayerischen Postämtern, „wohl mit so einer Wasserdampf-Maschine, wie sie sie auch in der DDR bei der Stasi benutzt haben, Briefe von und an bestimmte Bürger aufmacht, kopiert und den Inhalt an Linksextremisten wie den bereits gerichtlich verurteilten Gewalttäter Jean Peters weiterreicht, damit die dann den Rest erledigen – die dürfte den einen oder anderen doch beunruhigen“, so Vosgerau auf X.

Er wies auch darauf hin, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe eines Inlandsgeheimdienstes und jedenfalls nicht rechtmäßig sei, dass der Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnene Informationen an ausgewählte Journalisten weitergebe, „damit die dann jemanden 'zur Strecke bringen'“.

Informationen an Medienvertreter gegeben

Zuletzt hatte etwa der Tagesspiegel berichtet, dass nach seiner Klage auf presserechtlichen Auskunftsanspruch vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az.: 6 L 565/24) die Auskünfte des Bundesamtes für Verfassungsschutz es immer wahrscheinlicher erscheinen ließen, dass der Verfassungsschutz im Vorfeld von dem Treffen in Potsdam gewusst habe und der Präsident und seine Mitarbeiter in einer „Vielzahl diskreter Gespräche“ Pressevertreter informiert hätten. Der Tagesspiegel schreibt weiter: „Medienberichten zufolge soll Haldenwang bei vertraulichen Gesprächen mit Journalisten knapp zwei Wochen nach den Enthüllungen geäußert haben, das BfV sei bereits im Vorfeld über die Potsdamer Veranstaltung informiert gewesen“. Bereits im Januar hatte auch Tichys Einblick in einem Bericht geschrieben: „Im Kreise von ihm wohlgesonnenen Journalisten plauderte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) aus, dass sein Dienst schon vor dem vermeintlich rechten Geheimtreffen im Potsdamer Hotel ‚Landhaus Adlon‘ über das Wer, Wann und Wo bestens Bescheid wusste.“