Gericht: Schwesig-Regierung muss AfD-Anfrage zu kriminellem Afghanen beantworten

Ein Abgeordneter der AfD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte in mehreren Anfragen versucht, Informationen über den Austausch zwischen dem Innenministerium des Landes und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über einen straffällig gewordenen afghanischen Asylbewerber zu erhalten. Die Antworten waren jedoch stets unzureichend. Nach einer Klage gab das Landesverfassungsgericht in Greifswald dem AfD-Abgeordneten nun Recht.

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Gericht: Schwesig-Regierung muss AfD-Anfrage zu kriminellem Afghanen beantworten
Das Landesverfassungsgericht in Greifswald gab der Klage des AfD-Abgeordneten Tadsen statt.© IMAGO / BildFunkMV

Schwerin/Greifswald. – Vor rund zwei Jahren sorgte ein Vergewaltigungsfall in Deutschland bundesweit für Aufsehen. Im Januar 2022 hatte ein Afghane in Neustrelitz an der Mecklenburgischen Seenplatte ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt. Der damals 16-Jährige wurde daraufhin im Juli vom Amtsgericht Waren wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs rechtskräftig zu einem Jahr Haft verurteilt. Die Jugendstrafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Phillip Tadsen aus Mecklenburg-Vorpommern wollte damals mehr über den Austausch zwischen dem Landesinnenministerium und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den afghanischen Asylbewerber wissen, fühlte sich aber von der Regierung unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nicht ausreichend informiert und klagte deshalb vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald. Per Urteil bekam er Recht – nun muss die Regierung seine Fragen beantworten.

„Zurückhaltung von Informationen nicht nachvollziehbar“

Zuvor war Tadsen auf seine Anfragen stets erklärt worden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Verfahren führe und daher keine Auskünfte zu personenbezogenen Daten erteilt werden könnten. „Die Zurückhaltung von Informationen in diesem sehr emotionalen Fall eines verurteilten Vergewaltigers ist nicht nachvollziehbar. Die Frage steht im Raum, ob das Innenministerium ohne Grund die Bundesregierung in der Migrationspolitik vor ihrer eigenen Tatenlosigkeit schützen will“, kritisierte Tadsen. Der AfD-Politiker hatte seinerzeit gefordert, die Bleibeperspektive gewalttätiger Migranten müsse umfassend diskutiert werden. Dazu passe es aber nicht, so Tadsen, dass Oppositionspolitikern Informationen über den Aufenthaltsstatus von ausländischen Vergewaltigern und anderen schweren Straftätern vorenthalten würden. „Die von der Landesregierung praktizierte Taktik des Verschweigens kann ich mir nur damit erklären, dass man Angst vor einer echten Debatte über die Folgen ihrer vielfach gescheiterten Migrationspolitik hat.“

„Wesentlicher Inhalt der Frage muss erkannt werden“

Das Landesverfassungsgericht verkündete am vergangenen Donnerstag schließlich, dass die Landesregierung hätte erkennen können, dass Tadsen nicht nur wissen wollte, ob es einen Austausch zwischen Bund und Land gegeben hat, sondern auch, worum es dabei ging. Zumindest hätte die Landesregierung Auskunft darüber geben müssen, welche Fragen sie selbst an das BAMF gerichtet und welche Informationen sie erhalten habe. Ziel der Beantwortung auch auslegungsbedürftiger Fragen müsse es sein, den wesentlichen Inhalt der Frage zu erfassen und den Kern des Auskunftsbegehrens zu erfüllen. „Das heutige Urteil ist ein Sieg für die verfassungsrechtlich verbrieften Oppositionsrechte. Ein guter Tag für unser Land und unsere Demokratie“, zeigte sich Tadsen erfreut über das Urteil. „Die Landesregierung ist aufgefordert, nicht länger mit fadenscheinigen Argumenten unseren Fragen zur Kriminalität im Kontext der Migrationskrise aus dem Weg zu gehen.“ Bis zu 80 Prozent der Bürger in Mecklenburg-Vorpommern seien mit der Migrationspolitik unzufrieden. Das Urteil sollte Manuela Schwesig und Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) eine Mahnung sein, diese Stimmung in der Bevölkerung nicht länger zu ignorieren und die verfassungsrechtlich garantierten Oppositionsrechte ernst zu nehmen, so Tadsen weiter. „Dieser Anspruch hätte schon mit Blick auf unsere Landesverfassung eine Selbstverständlichkeit sein müssen.“