„Freie Sachsen“ gewinnen Prozess gegen sächsischen Verfassungsschutz

Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz hat der rechten Bürgerbewegung „Freie Sachsen“ öffentlich vorgeworfen, einen „nationalsozialistischen Führerstaat“ anzustreben. Diese Aussage muss nun nach einem Gerichtsurteil zurückgenommen werden.

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„Freie Sachsen“ gewinnen Prozess gegen sächsischen Verfassungsschutz
Demonstration in Dresden© IMAGO / Sylvio Dittrich

Dresden. – Klatsche für den sächsischen Verfassungsschutz: Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Dienstag in der Hauptverhandlung entschieden, dass die Behörde unter Leitung von Dirk-Martin Christian eine Äußerung künftig zu unterlassen hat. Der sächsische Inlandsgeheimdienst hatte gegenüber der Presse behauptet, die sächsische Bürgerbewegung „Freie Sachsen“, die auch an Kommunalwahlen teilnimmt, wolle einen „nationalsozialistischen Führerstaat“ errichten. Dem wurde nun durch ein Urteil ein Riegel vorgeschoben.

Freie Sachsen begrüßen Urteil

Hintergrund ist unter anderem ein Bericht in der Wochenzeitung ZEIT. Darin unterstellte der Präsident des Verfassungsschutzes führenden Personen der „Freien Sachsen“, einen „nationalsozialistischen Führerstaat“ errichten zu wollen. Die „Freien Sachsen“ würden diesen „Staat und seine freiheitliche Gesellschaftsordnung“ durch die oben genannte ersetzen, heißt es in dem erwähnten ZEIT-Bericht, der bereits Ende 2021 erschien und sich mit den „Corona-Leugnern“ befasste.

Die Bürgerorganisation selbst begrüßte das Urteil in einer öffentlichen Mitteilung. „Welche genaue Staatsform die FREIEN SACHSEN als Gesamtorganisation anstreben, wurde bis heute zu keinem Zeitpunkt definiert, weil unsere alltägliche Politik primär auf das 'Hier und jetzt' ausgerichtet ist“, heißt es auf Telegram. „Von basisdemokratischen Konzepten über Monarchisten bis zu Vertretern komplett staatskritischer Auffassungen gibt es in den Reihen der FREIEN SACHSEN die verschiedensten Mitstreiter.“ Der Versuch, mit der „NS-Keule“ das Ansehen der „Freien Sachsen“ zu beschädigen, sei mit dem Urteil „krachend gescheitert“.