Deutschland: Rekordeinnahmen durch Ordnungsgeldverfahren
Die Zahl der Ordnungsgeldverfahren steigt kontinuierlich und führt zu wachsenden Einnahmen für den Staat. So verzeichnete das Bundesamt für Justiz im Jahr 2024 einen neuen Höchstwert.
Im vergangenen Jahr wurde ein neuer Rekord bei den eingeleiteten Ordnungsgeldverfahren erreicht.
© IMAGO / BihlmayerfotografieBerlin. – Seit Jahren steigt die Zahl der Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB), die das Bundesamt für Justiz (BfJ) einleitet. Mit diesen Verfahren gehen immer höhere Einnahmen für den Bund einher. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.
Zahl der Verfahren drastisch gestiegen
Im Jahr 2024 wurden mit 291.300 so viele Verfahren eingeleitet wie seit Jahren nicht mehr. Nur 2008 waren es noch mehr, nämlich 321.000, doch bereits 2009 sank die Zahl deutlich auf 108.000. In den folgenden Jahren stiegen die Werte wieder kontinuierlich an. Auch die Zahl der tatsächlich vollstreckten Forderungen wuchs und lag 2024 bei 102.600. Zum Stichtag 31. März 2025 waren bereits 20.000 neue Verfahren eingeleitet worden, es wurden 25.500 Ordnungsgelder festgesetzt und 37.800 vollstreckt.
Diese Entwicklung schlägt sich direkt in den Einnahmen nieder. So verbuchte der Bund 2008 noch 18,9 Millionen Euro aus diesen Verfahren, 2024 waren es bereits 142,6 Millionen Euro. Vor allem seit 2021 verzeichnet das BfJ jährlich Einnahmen im dreistelligen Millionenbereich. 2023 beliefen sie sich auf 127,2 Millionen Euro, 2022 auf 116,2 Millionen Euro. Für das erste Quartal 2025 meldet das Amt bereits Einnahmen von 28 Millionen Euro.
Verjährung führt weiterhin zu Verlusten
Obwohl die Vollstreckungsquote gestiegen ist, entgehen dem Staat weiterhin beträchtliche Summen durch verjährte Forderungen. So konnten beispielsweise im Jahr 2020 11.300 Ordnungsgeldforderungen aufgrund von Verjährung nicht mehr beigetrieben werden, was einem Verlust von rund 51,8 Millionen Euro entspricht. Im Jahr 2023 waren es 6.800 Forderungen mit einem Volumen von 27,9 Millionen Euro. Die Bundesregierung weist allerdings darauf hin, dass die Zahl der vollstreckten Forderungen nicht einzeln erfasst werde.