Freilich #35: Und tschüss!

Rheinland-Pfalz: Über ein Drittel der Täter hat ausländische Wurzeln

Die Strafverfolgungsstatistik für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2024 zeigt: Mehr als ein Drittel der Verurteilten hat ausländische Wurzeln.

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Rheinland-Pfalz: Über ein Drittel der Täter hat ausländische Wurzeln

Laut der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2024 hatten mehr als 30 Prozent der verurteilten Täter ausländische Wurzeln. (Symbolbild)

© IMAGO / Eibner

Mainz. – Justizminister Philipp Fernis hat am Montag in Mainz die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2024 vorgestellt. Er betonte, dass sich diese von der Polizeilichen Kriminalstatistik unterscheidet, da nur rechtskräftig abgeschlossene Verfahren vor den Strafgerichten erfasst werden. In Rheinland-Pfalz wurden demnach insgesamt 29.073 Personen verurteilt. Dies entspricht einem Rückgang von rund 3,5 Prozent im Vergleich zu 2023, als es 30.129 Verurteilungen gab.

Entwicklungen bei Jugendlichen

Die Zahl der verurteilten Jugendlichen ist nach einem Anstieg im Jahr 2023 wieder gesunken. Im Jahr 2024 waren es 1.144 Personen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren, was einem Rückgang von 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Besonders stark zurückgegangen sind Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (von 154 auf 72) sowie Diebstahl und Unterschlagung (von 326 auf 274). Auch die Zahl der Verurteilungen wegen Sexualdelikten ist leicht gesunken (von 66 auf 58). Straftaten gegen die Person blieben nahezu unverändert (365 auf 370), während Raubdelikte zunahmen (79 auf 93).

Gewalt- und Sexualdelikte

Die Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten lag im Jahr 2024 bei 2.592 Fällen und damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Deutlich angestiegen sind hingegen die Verurteilungen wegen Sexualdelikten. Diese stiegen von 535 im Jahr 2023 auf 626. Fernis wies dabei darauf hin, dass dies nicht allein eine tatsächliche Zunahme von Straftaten widergebe, sondern auch darauf zurückzuführen sei, dass in der Gesellschaft zunehmend besser hingeschaut werde und somit mehr Fälle angezeigt würden.

Einen starken Rückgang gab es bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz: Während es 2023 noch 3.242 Verurteilungen gab, waren es 2024 nur noch 2.028 – ein Rückgang von rund 37,5 Prozent. Als Grund wird insbesondere das neue Konsumcannabisgesetz genannt, das seit dem 1. April 2024 in Kraft ist.

Rechtsextremistische Straftaten nehmen zu

Erheblich gestiegen ist die Zahl der Verurteilungen im Bereich rechtsextremistischer Straftaten. Verurteilungen nach §§ 86, 86a StGB (Propagandadelikte und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) nahmen um rund 66 Prozent auf 126 zu. Volksverhetzung nach § 130 StGB stieg um 193 Prozent von 43 auf 126 Fälle. Nach Angaben des Ministeriums sind die hohen Zahlen auch Ausdruck konsequenter und effizienter Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaften und die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus.

Kritik der AfD

Die AfD-Fraktion reagierte mit scharfer Kritik auf den Bericht. Fraktionschef Jan Bollinger stellte fest, dass das Justizministerium bestätigt habe, wovor die AfD-Fraktion seit Jahren warne. Konkret verwies er auf die gestiegenen Verurteilungen bei Sexualdelikten und erklärte: „Die Zahl der Verurteilungen im Bereich der Sexualdelikte ist signifikant gestiegen, und trotzdem muss der Justizminister einräumen, dass es sich hier nur um die Spitze des Eisbergs handelt“. Das Dunkelfeld sei erheblich größer. Gleiches werde auch für den Bereich der Gewalt- und Drogendelikte gelten, denn auch hier würden viele Taten nicht zur Anzeige gebracht, so Bollinger. „Unsere Anträge zur Durchführung von Dunkelfeldstudien wurden jedoch von allen Fraktionen konsequent abgelehnt“, kritisiert er.

Forderung nach Dunkelfeldstudien

Besondere Aufmerksamkeit widmete Bollinger der Herkunft der Verurteilten. Die Zahlen dazu seien „entlarvend“. Weit über 30 Prozent der Verurteilten seien Täter mit ausländischen Wurzeln und damit deutlich überrepräsentiert. Einen „erheblichen Anteil der Täter“ stellen demnach Zuwanderer aus bekannten Fluchtländern. „Der hohe Anteil an Wiederholungstätern, immerhin fast 50%, zeigt, dass Präventions- und Repressionsmaßnahmen in bestimmten kriminellen Kreisen kaum bis keine Wirkung entfalten“, kritisiert Bollinger. Auch hier bestätige die Statistik, wovor die AfD seit Jahren warne, „und wofür wir regelmäßig vehement von den Altparteien angegriffen werden“.

Die Strafverfolgungsstatistik zeige zudem, dass die Forderungen der AfD nach einer Durchführung von Dunkelfeldstudien, konsequenter Ausweisung von verurteilten ausländischen Straftätern und auch die differenzierte Ausweisung von Straftätern mit Mehrfachstaatsangehörigkeiten absolut gerechtfertigt gewesen seien und „endlich konsequent umgesetzt gehören“.

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