Islamwissenschaftler: „Islamisierung Deutschlands“ nur gefährliches Zerrbild
Ein deutscher Islamwissenschaftler hält die ständige Warnung vor einer „Islamisierung Deutschlands“ für ein Zerrbild und warnt vor Fehldeutungen religiöser Normalität.
Erlangen. – Der Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe warnt vor einem Generalverdacht gegenüber Muslimen in Deutschland. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt der Direktor des „Zentrums für Islam und Recht in Europa“ an der Universität Erlangen-Nürnberg, es sei ein gefährliches Zerrbild, immer wieder von einer „Islamisierung Deutschlands“ zu sprechen. Dieser Begriff werde häufig verwendet, um islamistisch-extremistische Entwicklungen zu beschreiben, sei jedoch irreführend. Islamismus sei eine politische Ideologie, die eine islamische Gesellschaftsordnung über den säkularen Staat stelle – mit Religion habe das nur bedingt zu tun.
Mehrheit der Muslime lebt friedlich
Rohe verweist auf zahlreiche Studien, denen zufolge nur eine kleine Minderheit der in Deutschland lebenden Muslime extremistische Positionen teilt. Die Mehrheit lebe ihre Religion privat aus und bekenne sich zu Demokratie und Grundgesetz.
Rohe mahnt, äußere religiöse Zeichen nicht vorschnell zu deuten: Religiöse Praktiken wie das Tragen eines Kopftuchs oder ein Verzicht auf den Handschlag zur Begrüßung sollten ihm zufolge nicht vorschnell als Zeichen von Extremismus gewertet werden. Wer dies dennoch tue, betreibe eine „gefährliche Täter-Opfer-Umkehr“. Islamfeindliche Pauschalurteile erhöhten nicht die Sicherheit, sondern förderten die Radikalisierung.
Islamismus entschieden bekämpfen
Gleichzeitig spricht sich Rohe für eine konsequente Bekämpfung islamistisch motivierter Gewalt aus. Natürlich sei islamistisch motivierte Gewalt eine reale Bedrohung und müsse mit rechtsstaatlichen Mitteln konsequent bekämpft werden, betont er. Dazu seien digitale Überwachung, internationale Zusammenarbeit und gezielte Präventionsarbeit in Sozialen Medien notwendig.
Wichtig sei dabei, zwischen legitimer Religionsausübung und extremistischen Bestrebungen klar zu unterscheiden. Zudem müssen muslimische Organisationen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sofern sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.