Gutachten will Magdeburg-Anschlag zu „rechtsextremem Terrorakt“ umdeuten
Ein neues Gutachten zum Magdeburger Anschlag versucht, die Tat politisch einzuordnen, und stuft sie nun als „eindeutig terroristisch“ ein. Demnach soll sich der Täter in „rechtsextremen“ Netzwerken bewegt haben.
Bei dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 wurden sechs Menschen getötet und hunderte verletzt.
© IMAGO / ZoonarMagdeburg. – Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 war laut einer neuen Analyse keine zufällige Tat. Ein aktuelles Gutachten kommt zu dem Schluss, dass es sich dabei um einen gezielten, politisch motivierten Terrorakt handelte.
Analyse widerspricht bisherigen Ermittlungen
In einem 40-seitigen Gutachten bewertet Hans Goldenbaum, Leiter der Fachstelle für Gewalt- und Radikalisierungsprävention SALAM in Sachsen-Anhalt und Sozial- sowie Islamwissenschaftler, die Tat als „eindeutig terroristisch“. Grundlage seiner Untersuchung waren rund 2.000 Online-Beiträge des Täters Taleb A. Goldenbaum kommt zu dem Schluss: „Tatort und Opfergruppe sind bewusst ausgewählt und gezielt angegriffen worden.“ Diese Einschätzung widerspricht den bisherigen Bewertungen von BKA und LKA. Diese stuften den Täter bislang als psychisch verwirrten Einzeltäter ohne politisches Motiv ein.
Teil von einschlägigen Netzwerken
Den Erkenntnissen des Gutachtens zufolge handelte es sich bei Taleb A. keineswegs um einen isolierten Täter. Vielmehr sei er Teil einer mehrheitlich „rechtsextremen“, transnationalen Diskursgemeinschaft gewesen. Über Jahre hinweg habe der Psychiater seine Tat vorbereitet und mehrfach angekündigt. In seinen Onlinebeiträgen habe er Inhalte bekannter „rechtsextremer“ Akteure geteilt und Theorien über eine Islamisierung Europas verbreitet.
Darüber hinaus soll er politische Forderungen formuliert haben, etwa nach Gesetzesänderungen oder der Schließung einer Flüchtlingsorganisation. Laut Gutachten diente die Tat dem Ziel, „öffentliche Stellen rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen“.
Neue Einstufung könnte Folgen haben
Die Neubewertung könnte für die Opfer des Anschlags weitreichende Folgen haben. Bislang galt die Tat als Amokfahrt eines psychisch auffälligen Täters. Dadurch bestanden keine Ansprüche auf Gelder aus dem staatlichen Terroropferfonds. Durch die nun mögliche Einstufung als politisch motivierte Terrortat könnte sich das jedoch ändern. Bereits Anfang des Jahres hatte das Bundesjustizministerium eine einmalige Sonderzahlung von 25 Millionen Euro angekündigt, um Betroffene unbürokratisch zu unterstützen.