Freilich #36: Ausgebremst!

Bayern: Verfassungsgerichtshof bestätigt Kopftuchverbot im Richteramt

Der bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigte, dass es zulässig ist, muslimischen Richterinnen das Tragen eines Kopftuchs im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Justiz zu untersagen.
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Bayern: Verfassungsgerichtshof bestätigt Kopftuchverbot im Richteramt

Symbolbild (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Prielmayerstraße 5 in München): Jorge Rayan via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0] (Bild zusammengeschnitten)

Der bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigte, dass es zulässig ist, muslimischen Richterinnen das Tragen eines Kopftuchs im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Justiz zu untersagen.

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München. – Wie der ORF unter Berufung auf eine Aussendung des Gerichts berichtet, scheiterte eine islamische Glaubensgemeinschaft mit ihrer Klage. Diese hatte im bestehenden Kopftuchverbot im Richteramt einen Verstoß gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den Gleichheitssatz verortet. Mit der Abweisung bestätigt das Gericht die bisherige Rechtsmeinung erneut.

„Kreuzerlass“ und Kopftuchverbot

Die islamische Gruppe argumentierte auch mit dem Aushang von Kreuzen – seit einem Erlass im Vorjahr muss dieses in bayerischen Amtsgebäuden hängen. Somit empfand sie die Verordnung als Gesetz gegen ihre eigene Glaubensgruppe, was verfassungsfeindlich sei. Dieser Argumentation folgten die Richter jedoch nicht. Die Ausstattung der Gebäude habe mit dem Tragen religiöser Symbole durch Amtsträger hingegen nichts zu tun.

Religiöse Neutralität der Justiz gewährleisten

Zur vorliegenden Beschwerde berief man sich auf die Notwendigkeit des Staates, die religiös-weltanschauliche Neutralität seiner Justiz zu wahren. Ihrer Ansicht nach ist das Verbot religiös oder weltanschaulich geprägter Symbole oder Kleidungsstücke für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte während einer Verhandlung, deshalb rechtens. Ihrer Ansicht nach würde dieses beispielsweise auch für eine jüdische Kippa gelten.

Regelmäßige Klagen – trotz klarer Rechtslage

Eigentlich ist die Rechtslage klar: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte entsprechende Verbote, sofern sie für alle Religionen gelten, bereits im Frühjahr 2017 für rechtmäßig. Dennoch versuchen einzelne Muslime oder deren Vertretungen auch weiterhin, solche Regelungen durch juristische Winkelzüge zu kippen.

Dem Erfolg am nächsten kam eine Jurastudentin im schwäbischen Augsburg im Vorjahr, erst in zweiter Instanz entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass dies auch für angehende Richter gelte. In Hessen blitzte eine muslimische Richteramtsanwärterin bereits erstinstanzlich mit ihrem Begehren ab.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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