Die AfD Niedersachsen hat gefordert, ein Begrüßungsgeld ausschließlich an deutsche Familien zu vergeben. Laut einem Richter verstößt die „Vermehrung des deutschen Volkes” jedoch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Der bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigte, dass es zulässig ist, muslimischen Richterinnen das Tragen eines Kopftuchs im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Justiz zu untersagen.