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Der ethnische Volksbegriff: Was die AfD von der Deutschen Burschenschaft lernen kann

Die AfD wird wegen ihres positiven Bezugs zum ethnischen Volksbegriff stark kritisiert, obwohl dieser Ansatz laut Norbert Weidner in vielen Ländern weltweit gängige Praxis ist. Er erklärt, was die AfD in diesem Zusammenhang von der Deutschen Burschenschaft lernen kann.

Kommentar von
27.5.2025
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4 Minuten Lesezeit
Der ethnische Volksbegriff: Was die AfD von der Deutschen Burschenschaft lernen kann

Die AfD wird immer wieder in den Medien und von politischen Gegnern wegen ihrer Haltung zum ethischen Volksbegriff angegriffen.

© IMAGO / Political-Moments

Ältere Semester werden mit dem Kopf schütteln, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass sie bis zum 1. Januar 2000 in einem zutiefst rassistischen und menschenrechtsfeindlichen Staat gelebt haben sollen. Denn bis dahin galt in der Bundesrepublik das alte Staatsbürgerschaftsrecht, das vorherrschend durch das ius sanguinis (Recht des Blutes) geprägt war und die Abstammung als Kernvoraussetzung betonte, um zum deutschen Volk zu gehören. Aber wenn es nach VS-Behörden, neuen und alten Regierungsvertretern und natürlich den Mainstreammedien geht, ist der positive Bezug zu diesem abstammungsgemäßen und somit ethnischen Volksbegriff verfassungsfeindlich, da er gegen die Menschenwürde verstößt. Ergo war das Staatsbürgerschaftsrecht bis zum Jahr 2000 wohl ebenso verfassungsfeindlich! Eine solche Schlussfolgerung liegt nahe, ist aber natürlich absurd. 

Das VS-Gutachten über die AfD

Wenn man sich das geleakte „Geheimgutachten“ des Verfassungsschutzes durchliest, wird man feststellen, dass ein Großteil der gesammelten Zitate völlig harmlos ist und genauso am Infostand oder Stammtisch anderer Parteien hätte fallen können. Über Beispiele und das rechtsstaatlich bedenkliche Veröffentlichungsprozedere (letzter Amtstag von Innenministerin Nancy Faeser, Gutachten nicht gegengeprüft, Durchstechen an Medien, aber Nichtaushändigen an die AfD) ist an anderer Stelle bereits ausreichend genug gesagt worden. Unterm Strich bleibt lediglich der VS-Vorwurf des positiven Bezugs zum ethnischen Volksbegriff. Dabei hat der Burschenschafter und Rechtsanwalt Klaus Kunze, aber auch andere, bereits nach dem Urteil des OVG Münster im vergangenen Jahr insbesondere für den juristischen Laien herausgearbeitet, dass die Gerichte eben nicht den positiven Bezug zum ethnischen Volksbegriff als kritikwürdig erachten. Das OVG Münster schrieb damals

„Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines 'ethnisch-kulturellen Volksbegriffs', aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.“

Weil vor dem Gesetz alle deutschen Staatsbürger gleich sind, liegt die Verfassungswidrigkeit von Forderungen erst dann auf der Hand, wenn Staatsbürger ausländischer Abstammung schlechter gestellt oder sogar aus dem Begriff des Staatsvolks ausgeschlossen werden sollen. Aber entsprechende Forderungen durch AfD-Vertreter sind dem Verfasser dieser Zeilen nicht bekannt. Dennoch agiert der polit-mediale Komplex so, als ob man bereits Verfassungsfeind ist, wenn man die Frage stellt, was das deutsche Volk eigentlich ausmacht und ob es nicht vielleicht sinnvoller ist, wenn man zum Abstammungsrecht, dem ius sanguinis zurückkehrt. So ist man schnell mit Vorwürfen bei der Hand, die AfD sei rassistisch, völkisch oder agiere menschenrechtswidrig. 

Ein Déjà-vu

Diese Vorwürfe dürften Angehörige von Studentenverbindungen an den Zwist innerhalb des Akademikerverbandes Deutsche Burschenschaft in den Jahren 2010-2013 erinnern. Damals stritt man sich im Verband über die Aufnahmevoraussetzungen von potenziellen Mitgliedern. Die Frage, wer Deutscher ist und ob die Abstammung ein wesentliches Aufnahmekriterium sein soll, wurde zum Teil erbittert diskutiert. Liberale Burschenschafter versuchten die bis dato gehandhabte Aufnahmepraxis, man musste deutscher Abstammung sein, zu unterlaufen, trugen die Diskussion in die Öffentlichkeit. Und der polit-mediale Komplex nutzte die Gelegenheit erfreut, um die verhassten Burschenschafter zu diskreditieren.

Unrühmlicher Vorreiter war der damalige Nachwuchsjournalist Florian Diekmann, der mit dem Spiegel eine regelrechte Medienkampagne lostrat – über 100 Artikel zum Themenkomplex fanden sich in den Folgewochen im deutschsprachigen Blätterwald. Und auch hier waren die Vorwürfe die gleichen wie heute bei der AfD. Allein die Diskussion um die Abstammung wurde als „völkisch“ und „rassistisch“ gebrandmarkt. Und wer möchte schon gerne mit Rassismus in Zusammenhang gebracht werden? Zudem wurde dem Verband, der seit 1881 besteht, ein zunehmender Rechtsruck attestiert – auch das kennt man von der AfD, auch sie rückt angeblich kontinuierlich nach rechts.

Hochrangige Burschenschafter, Minister, Staatssekretäre, aber auch renommierte Wirtschaftsvertreter mussten sich anschließend gegenüber Medien aller Art unangenehme Fragen gefallen lassen, warum sie in Burschenschaften Mitglied seien, die ja rassistische Aufnahmeregeln hätten. Und ein Antrag für den Burschentag 2011 wurde medial als Antrag auf Einführung eines Arierausweises umgedeutet. Der Vorwurf war natürlich völlig unzutreffend, aber wirkungsvoll. Und er wird auch heute noch gerne erhoben, selbst im konservativen Milieu hört man manchmal die Frage, ob man damals ernsthaft die Einführung eines Arierausweises diskutiert habe.

Die Deutsche Burschenschaft blieb standhaft

Obwohl rund ein Drittel der Mitgliedsbünde aus dem Verband austrat, blieb die Deutsche Burschenschaft standhaft. Der Akademikerverband hat sich seitdem erholt, in diesem Jahr nimmt er beispielsweise zum anstehenden Burschentag in Eisenach zwei weitere Burschenschaften auf. Und die Abstammung ist wesentliches Aufnahmekriterium geblieben, gleichwohl diese nicht zwingend ist. Ausnahmen sind selten, aber möglich. Der mediale Sturm schaffte es nicht, die Burschenschaften dazu zu bewegen, ihre Grundsätze aufzuweichen und sich dem Zeitgeist zu beugen und sich damit der verlangten Liberalisierung preiszugeben. Und die Zeit hat dem Verband recht gegeben: Die Diskussion darüber, wer angesichts der zunehmenden Überfremdung zum deutschen Volk gehören sollte, ist kein Streitpunkt elitärer akademischer Kreise mehr, sondern längst eine Frage, die gesellschaftlich breit diskutiert wird – zum Ärger der herrschenden und einwanderungsfreudigen Eliten.

Wie sich die AfD nicht verhalten sollte

Es wäre bedauerlich, wenn sich die AfD-Funktionäre in Zukunft um die Diskussion solcher Fragen drücken würden. Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass die Auseinandersetzung mit dem sogenannten Verfassungsschutz ausschließlich praktische Gründe hat, das heißt die Abwehr staatlicher Repression. Weder sollte die AfD in den Veröffentlichungen des VS einen Gradmesser für Wert oder Unwert ihrer Programmatik sehen, noch sollte sie zurück- und damit ihre Positionen aufweichen.

Insbesondere ein Bekenntnis zum ethnischen Volksbegriff sollte nicht in Frage gestellt werden, um sich beim politisch-medialen Komplex „regierungsfähig“ anzubiedern. Denn in den meisten Staaten der Welt ist eine ethnische Definition des Staatsvolksbegriffs weiterhin vorherrschend. So wenden fast alle Länder der Welt in irgendeiner Form das Abstammungsprinzip an. Es ist das weltweit dominierende Prinzip zur Staatsbürgerschaftsregelung. Über 170 Staaten nutzen das ius sanguinis als zentrales oder ergänzendes Prinzip bei der Staatsangehörigkeitsvergabe. Somit darf zurecht bezweifelt werden, dass diese Länder alle menschenrechtswidrig handeln, oder?

Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der Freilich-Redaktion.
Über den Autor

Norbert Weidner

Der Autor ist ehemaliger Pressesprecher, Verbandsobmann und Schriftleiter der Deutschen Burschenschaft und Angehöriger dreier Burschenschaften. Der Wirtschaftsjurist arbeitet als Redakteur bei verschiedenen Zeitschriften und Online-Magazinen.

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