Vorgehen gegen AfD-Mitarbeiter erfordert grundsätzliche Antwort!

Das Bayerische Landtagsamt wollte vier Mitarbeitern von AfD-Landtagsabgeordneten kein Gehalt mehr zahlen, weil ihnen angeblich verfassungsfeindliche Aktivitäten nachgewiesen worden waren. In seinem Kommentar für FREILICH erläutert Jan R. Behr die Absichten hinter diesem Vorgehen und skizziert klare Handlungsempfehlungen für die AfD.

Kommentar von
26.3.2024
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5 Minuten Lesezeit
Vorgehen gegen AfD-Mitarbeiter erfordert grundsätzliche Antwort!
Thomas Haldenwang und Nancy Faeser© IMAGO / Metodi Popow

In der vergangenen Woche wurde ersichtlich, dass das politische Establishment seine Daumenschrauben gegenüber der AfD ein weiteres Mal anzieht. Diesmal soll es die Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten und den AfD-Fraktionen treffen. Den Auftakt machte Bayern: Bereits in den letzten Monaten wurden zeitweise die Gehälter der Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten einbehalten und erst verspätet ausgezahlt. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) will es nun gesetzlich verankern, dass bestimmte Mitarbeiter kein Gehalt mehr erhalten sollen.

Als Nächstes folgte Rheinland-Pfalz. Der Landtagspräsident, Hendrik Hering (SPD), will die Repressionen gegenüber der patriotischen Opposition verstärken: Zum einen soll der Zutritt zu diversen Bereichen des Landtags für Mitarbeiter nur nach Abfrage beim Verfassungsschutz erlaubt sein, zum anderen sollen auch hier Einschnitte in der Mitarbeiterbezahlung und -anstellung eingeführt werden. Explizit nennt er die AfD als ein mögliches Ziel dieser Maßnahmen. Den ersten Punkt aus Rheinland-Pfalz greift auch die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) auf, welche eine „Abfrageermächtigung“ beim Inlandsgeheimdienst der BRD implementieren will. Das Wort „Gesinnungsprüfung“ kommt jedem politisch Denkenden in den Kopf, auch wenn Bas davon nicht sprechen will.

Lageerkennung: Eine konzertierte Aktion

Diese gleichartigen und in kurzem Abstand veröffentlichten Ankündigungen kann man im Sinne einer konzertierten Aktion des Establishments deuten. Die nahenden Wahlen zum EU-Parlament im Juni und die Landtagswahlen in Ostdeutschland im September sorgen bei den Altparteien angesichts der trotz Medienkampagne und Demonstrationen von Anhängern der Altparteien stabil stehenden AfD für Angstschweiß. Schließlich droht den etablierten Kräften der Verlust von Mandaten und den damit verbundenen Mitarbeiterstellen. Was liegt in deren Logik da näher, als der patriotischen Opposition ihre Zugewinne wieder wegzunehmen? Daher sind weitere derartige Vorschläge in den nächsten Wochen und Monaten zu erwarten.

Die Absicht, die hinter diesen Aktionen steht, muss die AfD jedoch noch als weitergehend erkennen: Da ein Verbot der Partei selbst äußerst unwahrscheinlich ist – weder ist die Partei verfassungsfeindlich noch will das Establishment das Risiko eingehen, auf internationaler Bühne als offene Antidemokraten dazustehen – sollen mit diesen Repressionsmaßnahmen die personellen und finanziellen Ressourcen der Partei für den juristischen Abwehrkampf gebunden werden. Der wird zwar am Ende erfolgreich ausgehen, die Freiheit des Abgeordnetenmandats nach Art. 38 Grundgesetz sowie die ebenfalls geschützten Rechte von Parteien im Art. 21 Grundgesetz werden spätestens bei einer verfassungsrechtlichen Prüfung derartige mögliche Regelungen wieder kippen, jedoch sind bis dahin langwierige Prozesse zu erwarten. Diese werden dann auch genüsslich in den Medien, die dem Establishment nahestehen, ausgeschlachtet. Einzelne Personen werden in den Mittelpunkt gerückt und der öffentlichen Skandalisierung preisgegeben.

Hier zeigt sich die zweite längerfristige Absicht hinter den Aktionen: Nach dem üblichen Vorgehen „Teile und Herrsche“ soll ein Spaltkeil in die Partei getrieben werden. Gemäßigtere Kräfte haben in dieser Logik dann ihre zugewiesene Aufgabe, sich von den jeweiligen Mitarbeitern zu distanzieren. Andere Politiker wiederum werden dieses Vorgehen kritisieren. So entstehen Uneinigkeit und Streit, welche die Partei lähmen. Die vergangenen Meuthen-Jahre haben uns vor Augen geführt, wie das aussehen kann. Zudem steht zu befürchten, dass fähige Mitarbeiter die Arbeit in der Partei von sich aus aufgeben, wenn sie von ihren Arbeitgebern nicht in Schutz genommen werden. Es stimmt jedoch hoffnungsfroh, dass sich namhafte AfD-Politiker wie Sebastian Münzenmaier und Jan Wenzel Schmidt proaktiv vor ihre Mitarbeiter gestellt haben und keine Distanzierung erfolgt ist. Man kann sich wünschen, dass dieser Kurs von der gesamten Partei getragen wird.

Strategie: Grundsätzlich statt anlassbezogen

Aus der Lageerkennung lassen sich anschließend Empfehlungen für das strategische Vorgehen der AfD ableiten. Aus dem Punkt, dass juristische Kapazitäten der Partei gebunden werden, folgt mitnichten, dass dieser Kampf per se unsinnig sei. Es ist richtig und wichtig, das antidemokratische Vorgehen des Establishments zu verhindern. Dafür sind Prozesse ein mögliches Mittel. Jedoch muss der Partei bewusst sein, dass ein juristischer Sieg in einem Prozess nicht dazu führen wird, dass das Establishment von seinem Vorgehen in Zukunft abweichen wird. Daraus folgt für die Partei, selbst grundsätzlich aufzutreten.

Grundsätzlich aufzutreten heißt zweierlei: Die AfD muss zum einen die hinter den konkreten Aktionen stehenden Pseudoargumente zerlegen und nicht nur die im spezifischen Fall vorliegenden Rechtsakte kritisieren. Ein solch falsches Vorgehen lässt sich möglicherweise bei der aktuellen Klage gegen den Verfassungsschutz in Münster beobachten. Richtig wäre es, die vom Establishment vorgebrachten Anwürfe auf inhaltlicher Ebene zu widerlegen. Das heißt beispielsweise, den von der AfD vertretenen Volksbegriff auszudifferenzieren und klarzustellen, dass dieser sehr wohl im Sinne des Grundgesetzes steht. Oder dass Kritik am Establishment keinen Systemumsturz bedeutet, nur weil das Establishment umfassend ist und mit ihm die Altparteien und die mit ihnen verbundenen Medien gemeint sind. Dass der Vorwurf der „Delegitimierung des Staates“ Stasi-Sprech ist. Und dass Kontakte zum patriotischen Vorfeld normal sind und die daraus abgeleitete Kontaktschuld an totalitäre Systeme erinnert.

Zum anderen bedeutet grundsätzliches Auftreten neben der Klarstellung seines politischen Standpunkts auch, diesen politisch umzusetzen: In juristischen Verfahren sollten die inhaltlichen Widerlegungen im Vordergrund stehen. Es ist zudem grundsätzliche Kritik an der Institution Verfassungsschutz zu üben; hierzu sei auf Mathias Brodkorbs neuestes Buch verwiesen. Bei Debatten in den Parlamenten ist immer darauf hinzuweisen, wie lächerlich die Anwürfe der Altparteien sind. Für die Medienarbeit ist dies ebenso in den Vordergrund zu stellen. Da die etablierten Medien sich dessen bewusst sind, dass die inhaltliche Widerlegung auf diese Art und Weise mögliche Sympathisanten der Partei, die noch nicht Unterstützer sind, aufwecken kann, werden sie diesen Argumenten wenig Raum bieten. Daher sind patriotische Alternativmedien wie die Junge Freiheit, der Heimatkurier, Info-Direkt oder FREILICH bevorzugt mit exklusiven Inhalten zu bespielen, sodass die etablierten Medien gezwungen sind, auf diese Medien in ihrer Berichterstattung zu verweisen.

Zusammengefasst bietet die grundsätzliche Herangehensweise eine große Chance, die konzertierten Aktionen des Establishments zu brechen. Dafür ist die Klärung der Lage und die Umsetzung in den politischen Alltag vonnöten. Die AfD ist gut beraten, dies umzusetzen, um einen langfristigen und dauerhaften politischen Wandel in Deutschland zu erreichen, statt nur situativ auf die Schläge des Establishments zu reagieren.


Zur Person:

Jan Richard Behr, 25 Jahre, ist Mitglied der Alternative für Deutschland und der Jungen Alternative. Nach seiner Zeit in Sachsen, in der er u. a. Schatzmeister der JA Sachsen von 2020 bis 2022 war, studiert er nun Politikwissenschaft im Master an der Universität Mainz. Seinen Bachelorabschluss in Politikwissenschaft erwarb er an der TU Dresden.

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