Parlamentarisches Nachspiel zu möglicher Exmatrikulation nach Sylt-Video

Einer Studentin, die auf Sylt beim Singen der Parolen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gefilmt wurde, droht die Exmatrikulation. Ein Sprecher der Hochschule begründete den Schritt damit, dass sich andere Studenten wegen der „rassistischen Äußerungen“ auf dem Campus nicht mehr sicher fühlen könnten. Diese Maßnahme hat nun allerdings ein parlamentarisches Nachspiel.

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Parlamentarisches Nachspiel zu möglicher Exmatrikulation nach Sylt-Video
Der betroffenen Studentin wurde bereits ein zweimonatiges Hausverbot erteilt.© IMAGO / Stephan Wallocha

Hamburg. – Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) prüft die Exmatrikulation einer Studentin, die in einem Video von einer Party auf Sylt zu sehen ist, bei der die Parolen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zum beliebten Hit „L'amour toujours“ von Gigi D'Agostino gesungen worden waren. In einer schriftlichen Anfrage an die Hamburgische Bürgerschaft hat der AfD-Abgeordnete Krzysztof Walczak nun mehrere kritische Fragen zum Vorgehen der Hochschule gestellt.

Walczak hinterfragt die Entscheidung der Universität, die Exmatrikulation öffentlich bekannt zu geben, und stellt die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Studentin infrage. Er möchte wissen, wer über die Exmatrikulation entschieden hat und warum sie ausgesprochen wurde. Die Universität hatte der Studentin ein zweimonatiges Hausverbot erteilt und sie von Lehrveranstaltungen ausgeschlossen.

Fragen zu den Rechtsgrundlagen

Der Abgeordnete fragt weiter, ob die Studentin zuvor durch rechts- oder regelwidriges Verhalten aufgefallen sei und warum das Hausverbot nur zwei Monate gedauert habe. Er bittet um Aufklärung über die rechtlichen Grundlagen des Hausverbots und ob die Studentin vor dessen Verhängung angehört worden sei. Außerdem will er wissen, welche Lehrveranstaltungen die Studentin durch das Hausverbot verpasst.

Ein zentraler Punkt in Walczaks Anfrage ist die Einberufung der Exmatrikulationskommission vor Abschluss des Strafverfahrens. Er zitiert eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Parole „Ausländer raus“ grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, wenn keine weiteren Begleitumstände hinzukämen. Walczak fragt, warum der Ausschuss dennoch einberufen wurde und welche rechtlichen Voraussetzungen für eine Exmatrikulation gegeben sein müssen.

Zeit bis kommenden Donnerstag

Abschließend fragt Walczak, ob sich das Landesamt für Verfassungsschutz mit der Studentin befasst habe und ob der Senat und die HAW Hamburg das Risiko in Kauf nähmen, durch ihre Entscheidungen das Leben der Studentin zu zerstören. Er möchte wissen, wer der Studentin mögliche materielle und immaterielle Schäden ersetzt, wenn sich das Hausverbot und/oder die Exmatrikulation als rechtswidrig erweisen sollten. „Der Senat muss mir bis nächste Woche Donnerstag antworten“, kommentierte der AfD-Abgeordnete seine parlamentarische Anfrage.

Der Vorfall, bei dem Jugendliche in dem Video Parolen skandieren und ein Mann mutmaßlich den Hitlergruß zeigt, hat bundesweit für Empörung gesorgt und zu Ermittlungen des Staatsschutzes geführt. Die HAW Hamburg betonte in einer Stellungnahme ihre „klare Haltung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ bei gleichzeitiger Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.